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Charter: Lisch, Friedrich: Geschichte des Geschlechts Behr I, 1861 (Google data) 35.
Signature: 35.

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Die gützkowsche Familie Behr.
Source Regest: Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 35., S. 393
 

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Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 35., S. 393

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    Die gützkowschen Behr stammen ohne Zweifel von dem Ritter Lipp old I. Behr ab, welcher 1224—1225, vielleicht noch 1239, in bedeutender Stellung auf tritt (vgl. oben S. 8 flgd.), ilann aber zu verschwinden scheint.

    Nachtrag über den Stammhalter §. 14.

    Heber den Ritter Lippold I. Behr ist in den neuesten Zeiten, im Anfange des Monats Septbr. 1862, durch den Herrn Archivar Kratz im Archive zu Stettin eine ungewöhnlich glänzende Entdeckung gemacht, indem derselbe eine ausserordentlich wichtige Urkunde, welcher freilich die Zeitangabe fehlt, in einer alten Abschrift in der Matrikel des Klosters Jasenitz (vgl. Kosegarlen Cod. Pom. S. XXIV) aufgefunden hat [259].

    Nach dieser undatirten Urkunde schenkten der „Ritter Lippold, Herr von Berenstein, seine Gemahlin Margarethe und beider Sohn Hamid" den Brüdern vom Orden des H. Victor 20 Hufen zwischen Gotlberg und Ehrenberg, welche bei der Stadt Bernstein liegen. Dieser Ritter Lippold, welchem, wie auch seinem Sohne, kein Zuname beigelegt ist, ist ohne Zweifel der Ritter Lippold

    Behr; es ist oben S. 6 und 8 flgd. bei dem im Fesllande Rügen auftretenden Ritter Hugolfl von dem Freiherrn von Ledebur die im I. Bande S. 33 aufgestellte Ansicht weiter ausgeführt und befestigt worden, dass man sich in alter Zeit häufig mit Aufführung des Vornamens begnügte, wenn derselbe ein eigenthümlicher und der Träger desselben der einzige war, welcher denselben in einem ganzen Lande führte. In dem Lande Berenslein wird Lippold Behr der einzige Ritter gewesen sein, wel cher diesen Vornamen hatte, und deshalb wird in der beregten Urkunde die Bei fügung des Geschlechlsnamens unterblieben sein. In der Grafschaft Gülzkow da gegen erscheint Lippold's I. Sohn Lippold II. gewöhnlich mit dem Zunamen Behr, wahrscheinlich weil in dem sehr nahen, fast benachbarten Lande Kalant (Kaien) der Herrschaft Rostock zu gleicher Zeit ein Ritter Lippold von Kalant lebte (vgl. Bd. I, B, S. 46), welcher gewöhnlich auch nur mit dem Vornamen aufgerührt wird und ebenfalls, wie Lippold II. Behr, auch Truchsess oder Küchenmeiser (dapifer) war (vgl. Lisch Mekl. Urk. I, Register).

    Dass dieser Ritter Lippold, Herr von Berenstein, der Ritter Lippold I. Behr der Stammvater war, wird dadurch fast zum Beweise erhoben, dass sein Sohn Hamid hiess, welcher sonst am häufigsten ebenfalls ohne Zunamen aufgeführt wird. Zwar wird der Name in der alten Abschrift in der Jasenilzer Matrikel „Here- uedus" geschrieben; aber es wird keinen Zweifel leiden, dass diese Form ver schrieben ist und „Herenedus" lauten muss, wie dieser Vorname in den meisten Abschriften verschrieben zu sein pflegt (vgl. z. B. Bd. I, B, S. 23, 28, 38, 51, 76, 114, 121, 125, 132, 145 Noten), während er in den Originalen immer richtig Har- nidus geschrieben ist. Hamid tritt schon früh nach dem ersten Vorkommen seines Vaters Lippold auf.

    Eine wichtige Frage ist, aus welcher Zeit diese undatirte Urkunde stammen mag. Lippold I. Behr verschwindet mit dem J. 1225 und kommt bisher spätestens 1239 vor. Die Brüder des Heiligen Victor werden aber erst im J. 1260 in Pom mern zur Niederlassung empfohlen, wie unten weiter ausgeführt werden wird. So lange wird aber Lippold I. mit seiner Frau nicht gelebt haben. Man muss daher annehmen, dass Lippold Behr den Victorsbrüdern die Schenkung gemacht habe, ohne dass gleich ein Convent oder ein Kloster gegründet ward, und dass sich viel leicht nur einige Brüder des Ordens auf seinem Schlosse oder auf einem kleinen Hofe aufhielten, vielleicht auch in ein anderes Kloster gingen, bis die Gründung eines Stiftes erreicht ward. Man wird daher die Urkunde wohl spätestens in die Zeit um das Jahr 1250 setzen müssen; denn um diese Zeit wird Lippold I. schon

    über 70 Jahre alt gewesen sein. Möglich ist, dass der Mönch Lippold („Lippol- dus monachus"), welcher am 25. Mai 1249 in einer Urkunde der gützkowschen Familie Behr [21] genannt wird, mit der Schenkung an die Victoriner zusammen hängt.

    Diese Schenkungsurkunde an die Brüder erklärt denn auch das scheinbare lange Verschwinden des Ritters Lippold L Behr. Seine Söhne, welche in Ur kunden [17 und 18] und auf Siegeln (Bd. I, Taf. II, Nr. 5 und 0, vgl. S. 97), die „Beringen", d. i. „Behren-Söhne", genannt werden (vgl. Bd. I, A, S. 51), waren sicher schon 1248 [18] und 1249 [21] im Besitze der alten Stammlehen in der Grafschaft Gutzkow. Der Vater Lippold aber halte sich, offenbar mit tiefem religiösen Sinne, in fernere östliche Gegenden Pommerns zurückgezogen und hier das Schloss Bernstein („Berenstein") gegründet, welches er sammt dem Lande besass und bei welchem die Stadt Bernstein entstand. Es ist freilich im I. Bande, A, S. 46, bezweifelt, dass die Stadt Bernstein oder Berenstein, jetzt in der Neumark, von der Familie Behr den Namen habe, weil die Familie von Wedel schon im Be sitze der Stadt und des Landes war, als hier im J. 1290 ein Cistercienser-Non- nenkloster gegründet und dies auch mit dem Вurgwall von Berenstein be schenkt ward; die Urkunden über Bernstein sind in Riedel Cod. dipl. Brandenburg. Band XVIII, S. 65 flgd. gedruckt und gehen über diese Zeit nicht zurück. Nach der Schenkungsurkunde für die Victorsbrüder war aber Lippold I. Behr, also wohl sicher vor dem J. 1250, „Herr von Berenstein" („dominus de Berenstein") und nannte das Land umher „sein Land" („terra nostra"). Es ist also wohl keinem Zweifel unterworfen, dass Lippold I. Behr, Herr des später so genannten Landes Bernstein, der Gründer des Schlosses und der Stadt Bernstein war, da Bernstein sich in seinem Besitze befand, von ihm den Namen trug und die Stadt einen Bären im Schilde führte (vgl. Bd. I, A, S. 40). Von Lippold Behr hat auch wohl sicher das nahe bei Bernstein liegende Dorf Berfelde den Namen. Dagegen mag hier gelegentlich nach den Mittheilungen des Herrn Archivars Kratz die Be- richtigung Platz finden, dass das südlich von Bütow liegende Bernsdorf (Bd. I, A, S. 46) nicht von der Familie Behr den Namen trägt, da dieses in alten Zeiten Bern- hardesdorf hiess, also von einem Bernhard den Namen trägt; im J. 1385 verlieh der Hauscomthur von Bütow „seinem getreuen Diener Bernard das Dorf Bernardisz- dorff", dasselbe Dorf, welches in der Registratur darüber „Bernstorp" genannt wird.

    Wann und wie die Behr aus dem Besitze des Landes gekommen sind, ist bisher durch keine Nachricht erklärt worden. Es ist aber mehr als wahrscheinlich,

    dass es während des Krieges mit den Markgrafen von Brandenburg in die Gewalt der letzteren kam. Nachdem der Herzog Bugislav von Pommern in einen heftigen Krieg mit den Markgrafen gerathen war, eroberten diese im J. 1280 Schloss und Land Bernstein und Stargard, und durch die darauf folgenden Vergleichsunterhand lungen blieb auch Bernstein im Besitze derselben; während dieses Krieges wird auch das Schloss Bernslein zerstört worden sein, da zu dem neu gestifteten Cister- cienser-Nonnenkloster zu Bernstein („Berensten„) im J. 1290 auch der „Burgwall" im See gelegt ward" („locus castri situs in stagno qui locus borchwall vulgariter appellator ").

    Grade zu der Zeit, in welcher dieser gegenwärtige Bogen in die Druckerei ging, sind noch neue Entdeckungen gemacht worden, welche die vorstehenden Forschungen und Ansichten auf das glänzendste bestätigen, und sind dieselben noch zeitig genug in die Hände des Herausgebers gekommen, um sie, ohne den übrigen Text umzuarbeiten, nach der Vollendung des Druckes der Urkunden hier noch ein schalten zu können.

    Nachdem der Freiherr J. von Bohlen auf Bohlendorf bei einem Besuche des Archives zu Stettin am Morgen des 17. Novbr. 1862 Kenntniss von der Ent deckung der besprochenen Urkunde Lippolds vom J. (1250) erhalten hatte, ent deckte derselbe am Abend desselben Tages zufällig die folgende Hegeste einer höchst wichtigen Urkunde, von welcher weder Original, noch Abschrift mehr vor handen zu sein scheint, und übermittelte sie sogleich dem Herrn Grafen Behr- Negendank und dem Herausgeber:

    „Otto und Conradt, Johann und Hinrich tho Brandenborch vnd der Lan- „den Marchiones befrigung vnd Confirmation Civitati Bernstein, „dartzo Milites dicti Urfi in prima fundacione hundert vnd „twintich hoven gegeuen, dat Landt desulven Marggraven van eres „vaders bruder Marggraue Albrecht gekofft vmme 4000 Mk. sulvers Bran- „denborges, des Dalum In der Molen by dem Closter Corin, Anno 1298, „tercia feria ante Margarete (8. Julii), mit C. 8. betekent".

    „Regeste von der Hand des pommerschen Secretaire Erasmus Husen „(1530— 1572) im Besitze der Gesellschaft für pommersche Ge schichte jc. und mit den übrigen Handschriften derselben jetzt im „Verwahrsam des pommerschen Provinzial-Archivs zu Stettin". Aus dieser Urkunde geht nun klar hervor, dass es der Ritter Lippold I. l$C&r mit seinen Söhnen oder seine Söhne waren, welche im Besitze des Landes

    die Stadt Bernslein gründeten und mit 120 Huren dotirten, also in diesen da-1 mals gewiss noch öden Gegenden die deutsche Colonisalion in grossem Maassstabe ausführten. Am 8. Julii 1298 bestätigten also die genannten Markgrafen von Bran denburg die Stadt Bernstein, nachdem sie das Land Bernstein von ihrem Oheim dem Markgrafen Albrecht gekauft hatten. Diese Urkunde hängt daher genau mit der Urkunde in Riedel Cod. Brandenb. I, Bd. 18, S. 70, Nr. XV, zusammen, nach wel cher dieselben Markgrafen zu Rathenow am 2. Julii 1298 von der Stadt Stendal 100 Mark zum Kaufgelde für das durch sie von ihrem Oheim angekaufte Land Bernstein anliehen.

    Nachdem der Freiherr v. Bohlen diese Entdeckung gemacht hatte, entdeckte der Herr Archivar Kratz, hiedurch aufmerksam gemacht, am 18. Novbr. 1862 zu grosser Ueberraschung die folgende Urkundenregeste, welche die vorhergehende Regeste vollständig erläutert:

    „Alberti Marggrauen tho Brandenborch Confirmation der Gerechtigkeit der „Stadt Bernstein vp hundert vnd XX huuen vnd anders, szo Diderick „vnd Lippoldt de Deren dartho gegeuen, des Datum inratecsana (?), „Anno 1290, die Gerdrudis (17. März), betekent mit C. 31."

    „Regeste im Urkunden-Repertorium des pommerschen Secretairs „Erasmus Husen in den Handschriften der Gesellsch. für pommer- „sche Geschichte und Alterthumskunde im pommerschen Provinzial- „Archive zu Stettin". Durch diese Nachricht wird die Geschichte der Stadt und des Landes Bern stein ziemlich klar. Es geht aus derselben hervor, dass nicht Lippold I. Behr, sondern dessen beide älteren Söhne Theoderich und Lippold II. die Stadt Bernstein gründeten. Der Stammvater Lippold I. war also im Besitze des Schlosses und des Landes Bernstein. Seine Söhne Dietrich und Lippold II. gründeten neben der Burg die Stadt. Dies mag also ungefähr in der Zeit 1260 bis 1270 geschehen sein; Theoderich wird zuletzt im J. 1281 genannt, Lippold II. kommt freilich bis zum J. 1294 vor. In dem Kriege mit Pommern eroberten die branden burgischen Markgrafen im J. 1280 Bernstein. Nachdem diesen durch die Vergleichs- unterhaudlungen das Land abgetreten war, bestätigte der Markgraf Albrecht am 17. März 1290, zu derselben Zeit, als er am 21. März 1290 das Cistercienser-Nonnenklo- sler zu Bernstein stiftete, die Stadt Bernstein, so wie sie von Theoderich und Lippold Behr gegründet und von diesen mit 120 Hufen bewidmel war, und am 8. Julii 1298 bestätigten die Markgrafen Otto, Conrad, Johann und Heinrich die Stadt Bernstein

    Fmckugea •. Getcklchte Im CticU. Behr. II. 1. 4

    mit demselben Besitze, nachdem sie das Land von ihrem Oheim Albrecht gekauft hatten.

    Es ist also urkundlich beglaubigt, dass Lippold I. Behr, wahrscheinlich im zweiten Viertheil des 13. Jahrhunderts, das Schloss Bernslein, vermuthlich auf einem alten fürstlichen Burgwalle aus der Wendenzeit, gründete und im Besitze des dazu gehörenden Landes Bernstein war, und dass seine beiden älteren Söhne Theoderich und Lippold II. in dem dritten Viertheil des 13. Jahrhunderts neben dem .Schlosse die Stadt Bernstein anlegten und mit der Feldmark bewidmeten.

    Nicht weniger wichtig, als die allgemeinen Verhältnisse, ist der innere Kern der Schenkungsurkunde vom J. (1250), durch welche Lippold I. Behr den „Brüdern des Ordens des Heiligen Victor" 20 Hufen in seinem Lande Bernstein schenkt.

    Die Abtei zum Heiligen Victor in Marseille war eine der ältesten und be rühmtesten Benedictiner-Abteien, welche schon im Anfange des 5. Jahrhunderts bei dem Grabe des heiligen Märtyrers Victor von Marseille gegründet sein soll. Noch berühmter und einflussreicher ward das Tochterkloster zum Heiligen Victor in Paris, welches zu den hervorragendsten Stiftungen des Mittelalters gehört Die von Wilhelm von Champeaux (Guilielmus de Campeliis, f 1121) gegründete Schule des Klosters a Sancto Victore zu Paris erhielt ihre eigenthümliche und in weiten Kreisen wirkende Bichtung durch Hugo a Sancto Victore (f IUI) („alter Augu stinus, lingua Auguslini"), welcher der Familie der deutschen Grafen von Blanken burg angehörte. In ihm verband sich die intellectuelle Tüchtigkeit der Scholastik mit der Tiefe und Innigkeit der Mystik, wodurch sich die Verschwisterung und die theilwcise innere Ausgleichung beider Bichtungen vollzog. Die Victoriner, deren conlemplative Mystik derjenigen des Heiligen Bernhard verwandt war, verfolgten jetzt eine neue Bahn, insofern sie die Resultate der Dialektik enger mit dem Leben zu verknüpfen suchten. Richard a Sancto Victore (f 1173) bekämpfte eben so sehr die Einseitigkeiten der Scholastik, als er vom conlemplativen Standpuncte aus die Innerlichkeit des frommen Lebens betonte und mit seiner Schule praktisch kirchliche Zwecke mit Einsicht und Nachdruck verfolgte. Der Anschluss der Victoriner an die heilige Schrift wirkte anregend auf den ganzen Kreis ihrer Studien ein, da sie in derselben für ihre contemplativ mystische Richtung, welche sich von abstracter Dialektik fern hielt, Nahrung fanden, und daher auf Innerlichkeit des christlichen Lebens drängten.

    Die Victoriner waren weder in Pommern, noch in Meklenburg und Hol stein vorhanden. Jedoch lebten im Kloster Ebleholt (jetzt Frederiksborg) auf See

    land regulirle Chorherren, welche schon im J. 1171 von dem Bischore Absalon die Kegel des H. Augustinus und die Observanz der Brüder des H. Tictor von Paris („secundum beati Auguslini rcgulam et instilutionem et observantiam fralrum sancti Yictoris Parisiensis") bestätigt erhielten und von demselben und dem Papste 1177 und 1178 darin bestärkt wurden (vgl. Thorkelin Diplomatarium Arna-Magnaeanum, I, p. 31, 48, 50). Es giebt daher ein schönes und ehrenwerthes Zeugniss für Lip- pold Bohr, dass er diese Brüder unter grosser Anerkennung und Lobeserhebung „zur Beförderung des Glaubens und zum Schmuck der Tugenden in wahrem Christenglauben" („vera christianitate") nach dem Norden rief, ihnen in seinem Lande eine bedeutende Schenkung zu ihrem Unterhalte machte und die Gründung eines Klosters von ihrer Regel in Pommern anstrebte. Doch die Ausführung dieses grossen Unternehmens scheint mit grossen Schwierigkeiten verbunden gewesen zu sein, da sie erst nach mehr als 10 Jahren gelang und bis dahin vielleicht nur einige Brüder bei Lippold Behr sich aufgehalten, oder die Victoriner sich überhaupt lange Zeit nur mit der Schenkungsurkunde begnügt haben, bis endlich der Kampf zum Siege führte. Die ganz besondere Ausdrucksweise der Urkunde scheint dafür zu sprechen, dass Lippold Behr persönlich mit den Victorinern in Verkehr stand und sie vielleicht in fernen Ländern (vielleicht auch in Dänemark) selbst ken nen gelernt halte. Von besonderer Merkwürdigkeit sind die Heiligen, denen er seine Schenkung weihete; ausser der Jungfrau Maria, dem Evangelisten Johannes und den Aposteln Petrus und Paulus, welche auf das biblische Streben der Victoriner hin deuten, widmete er seine Schenkung dem Heiligen Victor von Marseille, dem Heiligen Dionysius und dem Heiligen Thomas von Canterbury um der Heili gen Augustinus und Nicolaus willen („ob reuerenciam gloriosorum martirum sancti Victoris Marcelliensis et sancti Dyonisii archiepiscopi sanctique Thome Can- tuariensis archiepiscopi"). Der Heilige Victor von Marseille ist gewählt als der Hauptheilige der Congregation zu Paris, der Heilige Dionysius ohne Zweifel wegen der hochgefeierten Benedictiner-Abtei S. Denis; der Heilige Thomas Becket, Erzbischof von Canterbury, welcher auch in Paris studirte, jedoch Weltgeistlicher war, ein Heiliger, welcher in Deutschland selten vorkommt und 1170 ermordet und 1173 heilig gesprochen ward, mag in persönlichen Beziehungen zu der behrschen Familie gestanden haben, da es nicht unmöglich ist, dass Lippold's Vater Eberhard ihn noch persönlich in England gekannt habe.

    Diesen Heiligen zu Ehren schenkte Lippold I. Behr am Ende seines Lebens, mit seiner Frau Margarethe und seinem Sohne Hamid, den Brüdern des Ordens

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    des Heiligen Victor zu Paris, um den Orden und Väter desselben in seinem Lande zu besitzen, 20 Hu Ten auf der Insel und um die Insel zwischen den Dörfern Gott berg („Gotberga") und Ehrenberg („Herenberge"), mit dem Begehren, an den Sterbetagen der Schenker den zu der Feier kommenden Armen Speise und Trank zu verabreichen. Diese beiden Dörfer liegen ganz nahe und theilweise unmittelbar bei der Stadt Berenstein, deren Stifter Lippold I. Behr's Söhne waren. Diese Schen kung, welche dort gelegen haben wird, wo jetzt in der Neumark unmittelbar an der Grenze von Poramern, zwischen Gottberg und Ehrenberg, Berfelde und Buch holz liegen, lässt sich nicht weiter verfolgen und wird von dem Orden bei seiner ferneren Enlwickelung veräussert worden sein, wenn sie nicht später 1290 zu der Stiftung des Cistercienser-Nonnenklosters zu Bernstein verwandt ist (vgl. oben S. 23). Es lässt sich überhaupt nichts weiter, als diese Schenkung ermitteln; die Brüder hatten damals auch sicher noch keinen festen Sitz, da Lippold Behr den Orden nur im Allgemeinen anredet, ohne irgend ein Kloster in Pommern zu nennen. Dennoch ward diese Schenkung Lippolds der Grunds le in zu einer sehr wichtigen und grossen geistlichen Stiftung.

    Im Jahre 1260 bat der Bischof Hermann von Camin die Herzoge von Pommern, „den gefeierten Orden des Heiligen Victor zu Paris („ordo sancti Victoria in villa Parisiensi existens") in ihren Landen auf jede Weise zu befördern und den Brüdern auf den ihnen vom Bischöfe verliehenen Gütern die Erbauung von Klöstern und Kirchen zu erleichtern (vgl. Dreger Cod. dipl. Pomer. Nr. 323). Der Herzog Barnim schenkte auch in demselben Jahre 1260 den Brüdern, welche einen vorläufigen festen Sitz in Ukermünde gefunden hatten („fratribus ordinis sancti Victoris Parisiensis in Ukermunde commorantibus"), 60 Hufen in dem Walde Side- low (vgl. Dreger а. а. O. Nr. 324), auf denen dann das Dorf Mönkeberg erstand. Während der Zeit war das Kloster bei Ukermünde erbauet und Marienthal genannt worden. Im J. 1263 verleiht der Herzog Barnim den Brüdern des Heiligen Victor von Paris in Ukermünde („fratribus de Ukermunde ordinis sancti Victoris Pa risiensis") das Patronat der Kirche zu Morin (vgl. Dreger а. а. O. Nr. 350) und im J. 1265 tritt merkwürdiger Weise der holsteinsche Ritter Otto von Barm stedt, in Gegenwart des Herzogs Gerhard von Holstein, den Brüdern zu Marien thal in Ukermünde vom Orden des Heiligen Victor von Paris („fratribus vallis sánete Marie in Ukermunde ordinis sancti Victoris Parisiensis") seine Rechte an diesem Patronat ab (vgl. Dreger а. а. O. Nr. 372). Nach den Mitlheilungen des Herrn Archivars Kratz bestätigte darauf im J. 1265 der Papst Clemens IV. das

    Victorinerkloster zu Ukermünde und der Bischof Hermann von Camin beglaubigte im J. 1267 diese Bestätigung den Brüdern vom Orden des Heiligen Victor zu Uker münde („fratribus vallis sancle Marie iuxta Ukermünde ordinis sancti Victoris et regule sancti Augustini"). Im Jahre 1276 bewilligte der Herzog Barnim die Ver legung des Klosters nach dem von dem Riller und frühern Marschall Gobelo den Brüdern geschenkten Gobelenhagen, wo es bereits 1277 von neuem aufgebauet war („monasterium indaginis que vocatur Gobelenhegen; vgl. v. Eickstedt Urk. Samml. I, S. 61). — So weit gehen die unmittelbaren Folgen der verdienstlichen Stiftung Lippolds I. Behr.

    Sehr bald sollte aber mit dieser Stiftung eine wesentliche Veränderung vorgehen. Das Victorinerkloster in Pommern war eine unmittelbare Stiftung des Mutterklosters zu Paris und weit und breit war kein Kloster desselben Ordens, welches den eigenthümlichen Geist desselben in dem pommerschen Tochterkloster aufrecht erhalten und dieses visitiren konnte. Daher gingen die Brüder des Heiligen Victor wegen der grossen Entfernung von Paris, da auch sie die Capitel der Con- gregation nicht besuchen konnten („cum fratres sancti Victoris se visitare capitulum ad sanctum Victorem Parisiis propter loci distantiam excusassent"), im J. 1284 zu der Regel des regulirten Augustin er-Chorherrenstiftes zu Neumünster in Hol stein, später nach Bordesholm verlegt, über (vgl. v. Westphalen Mon. ined. II, p. 202). Hierauf vertauschten, nach den Mitlheilungen des Herrn Archivars Kratz, die Brüder ihr Gut Mönkeberg an die Lüchten, die Nachkommen des Gobelo, gegen das Gut Tatin, wohin im J. 1309 das Kloster wieder verlegt ward, welches nun den Namen Neu-Gobelenhagen erhalten sollte, jedoch noch 1317 und 1323 unter dem Namen Tatin vorkommt („conventus canonicorum regularium in Thatyn ordinis sancti Augustini"). Schliesslich erfolgte im J. 1331 die Verlegung des Klosters von Tatin nach dem Marienberge („mons sancte Marie") in Jasenitz, wo endlich das Kloster blieb.

    Dies ist die merkwürdige Geschichte der Stiftung des Ritters Lip- pold I. Behr, welche also eigentlich die Gründung des Klosters Jasenitz ver anlasste, und dies denn auch der Grund, weshalb sich die merkwürdige Urkunde vom J. (1250) [259] in der Matrikel des Klosters Jasenitz findet.

    Das Kloster Neumünster in Holstein, ein regulirtes Chorherrenstift Augu stiner-Ordens, war schon von Vicelin, dem Apostel Holsteins, gegründet und im J. 1136 fertig und die älteste und würdigste kirchliche Stiftung Holsteins (vgl. die Geschichte des Klosters von C. Kuss in Falk's Staatsbürgerl. Magazin, Bd. VIII, 1828,

    S. 26! flgd., und Bd. IX, 182», S. 67 flgd.). Seit dem J. 1322 ward es allmählig nach Bordesholm verlegt.

    Nach der Uebersiedelung des pom m ersehen Stiftes nach Jasenilz gerieth dieses sogleich in Verfall („ecclesia in Jasenitze fuit omnino desoíala"; vgl. v. West- phalen Mon. Ined. II, p. 202). Daher unterwarf es sich im J. 1334 ganz dem Klo ster Neumünster. Am 31. Octbr. 1334 beurkundete das regulirle Chorherrenstift zu Marienberg in Jasenilz („convenlus canonicorum regularium ecclesie montis sánete Marie in Jasenitze„), dass es sich ganz und strenge der Regel des Klosters Neu münster („ordinis saneti Auguslini") unterwerfen uryl dieses wie eine Mutter be trachten („in omnibus praesit sicut mater filie de iure preese debet"), in allen wich tigen Dingen, z. B. Verlegung des Klosters und Wahl des Propstes, ohne Rath und Billigung des Klosters nichts vornehmen und sich im Allgemeinen so hallen wolle, wie das Kloster Neumünster (vgl. v. Westphalen a. a. 0. p. 113). Am 13. Novbr. 1334 erbat sich das Kloster Jasenilz von Neumünster zwei Brüder zum Propst und Prior, am 25. Novbr. 1334 bestätigte der Bischof Friedrich von Camin den jedesma ligen Propst von Neumünster zum Visitator des Klosters Jasenitz, und am 9. üeebr. 1334 gab der Herzog Barnim von Pommern den jedesmaligen Chorherren von Neu- münsler sicher Geleit, so oft sie das Kloster zu Jasenitz („reguläres canónicos eedeeie Montis sánete Marie in Jasenizce") zu visitiren nach Pommern kommen würden (vgl. v. Westphalen a. a. O. II, p. 113—115). Im J. 1336 ward dies Versprechen vob dem Kloster Jasenitz erneuert und von dem Kloster Neumünster angenommen (vgL v. Westphalen a. a. 0. p. 123 — 125).

    Seitdem blieb Jasenilz immer in der engsten Verbindung mit Neumünsler, welches den guten Geist der Mutter in der Tochter lebendig zu erhalten bemühet war. Zeugniss hievon geben z. B. mehrere wissenschaftliche Werke, welche in der ehemaligen Klosterbibliothek zu Bordesholm aufbewahrt waren (vgl. Ratjen Zur Ge schichte der Kieler Universiläts-Bibliothek, Kieler Universitär - Programm zum 6. Octbr. 1862). So z. B. vollendete am Tage vor Ostern 1477 der bekannte Jobann Ness seine Handschrift von „Conradus de viris illustribus" im Kloster zu Jasenitz, wo er zur Reformation dieses Stiftes mit vier andern Brüdern von Bordesholm anwesend war, und hatte schon am 24. Febr. 1477 daselbst eine andere Hand schrift vollendet (vgl. Raijen a. a. 0. S. 43, Nr. 6, und S. 45, Nr. 9).

    Im J. 1490 ward das Stift Bordesholm in die windsheimer Congregation aufgenommen, welche in dem 1386 zu Windesheim bei Zwoll gegründeten Chor herrenstifte im J. 1402 zur Beförderung eines musterhaften Lebens gestiftet war

    and »ich eines grossen Ansehens und einer weiten Verbreitung erfreute (vgl. Kuss in Falk s Staatsbürger). Magazin a. a. 0.)

    X&chttfge Aber die Familiengrflnder im dritten Geschlecht §. 15 und 17.

    Von den in §. 15 ermittelten 9 ritterlichen Familiengründern im dritten Ge schlecht:

     
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