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Charter: Lisch, Friedrich: Geschichte des Geschlechts Behr II, 1862 (Google data)  30.
Signature: 30.

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Mit einer Kunstbeilage.
Die Linie Werder.
Source Regest: Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 30., S. 385
 

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Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 30., S. 385

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    Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 30., S. 385

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      In den Jahren 1316 —1320 erscheint in mehr als 12 Urkunden im Gefolge des Fürsten Wizlav von Rügen, und zwar stets in dessen festländischen Gebieten, ein Ritter Vicke Behr. Nach den neuesten Entdeckungen wird er zwei Male ein Sohn des Ritters Dietrich (I. von Behrenwalde) genannt, nämlich am 10. April 1316 („Thidericus Bere et filius eius Vicco, milites,") [160J und am 9. Decbr. 1318 („Thidericus et suus filius dicti Beren scilicet Fredericus, milites,") [174], Zu der selben Zeit, am 20. Septbr. 1316, verpfändete der Fürst Wizlav von Rügen seinem Ritter Vicke Behr [164J das höchste Gericht über dessen Gut und Wohnhof Wer der („curiam suam et agrum adiacentem eidem curie, in qua habitat, scilicet Wer der") und 26 Mark jährlicher Hebung aus der Bede der Dörfer Koitenhagen („Kutekenhagen"), Lepelow und Drechow, welche hiernach damals gewiss zu dem Rittersitze Werder gehörten. Da dieser Ritter Vicke Behr genau in derselben Zeit und unter denselben Verhältnissen vorkommt, in welchen der Ritter Vicke ein Sohn des Ritters Dietrich 1. Behr genannt wird, so lässt sich wohl nicht bezweifeln, dass hier immer eine und dieselbe Person gemeint ist und dass also die werder- schen Güter einen Theil der Hauptlinie Behrenwalde bildeten, wie denn auch die bisher genannten Güter von Behrenwalde bis Drechow fast in unmittelbarem geographischen Zusammenhange stehen. Durch diese Entdeckung wird denn auch ein gewisses Gleichgewicht zwischen den alten Gütern der beiden Hauptlinien Behren walde und Hugoldsdorf hergestellt, während sonst die Linie Hugoldsdorf ein bedeu tendes Uebergewicht gehabt haben würde und man Für die Linie Werder einen zweiten gleichzeitigen Ritter Vicke als Stammvater annehmen müsste. Dieser Ritter Vicke I. Behr starb früh, da er nach dem Monat März 1319 nicht mehr vorkommt und in der Lehnsmatrikel des Fürstenthums schon um das Jahr 1320 seiner Wittwe gedacht wird. Mulhmasslich war Vicke Behr's Mutter eine Tochter des Ritters Vicke (oder Friederich) Molteke auf Redebas, welcher seil 1255 in rügenschen Urkunden vorkommt (vgl. Fabricius Rüg. Urk. II, B, S. 49) und nach einer Ribnitzer Urkunde vom 7. Novbr. 1324 damals todt war, und von diesen kam wohl der Vorname Vicke (d. h. Friedrich) in die behrsche Familie. Bei dem frühen Hinscheiden Vicke's, der mit seinem Vater, welcher noch 1320 genannt wird, fast gleichzeitig starb, ist es

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      erklärlich, dass seine muthmasslichen Söhne: Vicke auf Katzenow 1380 —1389 und Hermann 1365 erst spät auftreten; dafür folgen die diesen zunächst folgenden Ge nerationen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts rascher auf einander.

      Zu den Gütern dieser Hauptlinie gehörte damals auch Katzenow, welches auch in geographischem Zusammenhange mit den Gütern Behrenwalde und Werder steht. Katzenow wird schon am 25. Decbr. 1295 erwähnt [124], als zu Drechow eine eigene Pfarre errichtet ward; als behrscher Besitz wird es zuerst um das Jahr 1320 in dem rugianischen Lehnregister [185] aufgerührt: damals leistete Johann II. Behr auf Hugoldsdorf davon die Lehndienste und war vielleicht im Besitze eines T eiles des Gutes. Etwas später, schon unter den Söhnen des Ritters Vicke L schieden sich die beiden Häuser Werder und Katzenow. Das unglückliche Ereigniss der Ermordung des rügenschen Landmarschalls Degener Buggenhagen in J. 1420 halte mannigfachen verändernden Einfluss auf die behrsche Familie. Das alle Haus Werder verschwindet auf lange Zeit in Pommern und geht bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts in das Haus Reppelin in Meklenburg über. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts starb auch das alle Haus oder die Nebenlinie Hugolds dorf aus und das Gut fiel bei der Theilung an das Haus Katzenow. Mit diesem Anfalle siedelten die Katzenower Behr nach Hugoldsdorf über und gaben ihrer Linie auf längere Zeit den Namen Hugoldsdorf, bis seit dem IG. Jahrhundert wieder wäh rend einiger Zeit Häuser auf Werder und Katzenow erscheinen, welche in das Haus Greese in Meklenburg übergehen.

      Der Rittersitz Werder wird als solcher von allen behrschen Hauptgülern am frühesten, in der erwähnten Urkunde vom 20. Sept. 1316, genannt, und es lässl sich wohl mit Sicherheil annehmen, dass Werder das älteste Gut und das Stammhaus der rügenschen «Behr ist, während Hugoldsdorf und Behrenwalde alte Anlagen des Stammvaters Hugold sind. Der alte, jetzt verlassene Burgwall Werder (Insel), dessen Bedeutsamkeit schon Bd. I, A. I, §. 22, S. 70 hervorgehoben ist, bildet ein grosses, aufgeschüttetes Rechteck von bedeutender Höhe und Aus dehnung in einem weilen, tiefen Wiesenplan an der Trebel (nicht „in der Trebel*, wie es durch einen reinen Druckfehler Bd. I, S. 70 heisst). Bau und Lage dieser Feste sind ganz den übrigen fürstlichen Burgwällen der Wendenzeit gleich, und es ist mehr als wahrscheinlich, dass Werder eine wendische Gauburg war. welche bei der Germanisirung des Landes dem Ritter Hugold Behr zu Lehn einge- than ward und den ältesten und festesten Sitz der Familie bildete. Eben so wahr scheinlich ist es, dass die Behr von diesem fürstlichen Burgwalle Werder Schloss

      gesessene (§. 23) waren; bei dieser Erklärung erhält denn auch die Schlossge- sessenschaft eine tiefere Bedeutung. Bei dieser Wichtigkeit der Burg Werder ist es für angemessen erachtet, eine

      Abbildung

      dieses ältesten Rittersitzes der rügenschen Bebt- diesem Urkundenwerke beizugeben. Wir sehen vor uns den tiefen, einst sumpfigen Wiesengrund, in welchem der auf geschüttete, hohe Erdwall wie ein Riese liegt; hinter demselben fliesst in einiger Entfernung die Trebel, während im Hintergrunde die sanften Höhen, welche das Thal begränzen, emporsteigen. Nicht allein der Burgwall, sondern die ganze Land schaft trägt den eigenthümlichen wendischen Charakter und hat ganz das unheim liche, öde Gepräge, welches allen Anlagen des Wendenvolkes, das stets seine feste sten Sitze in die unzugänglichsten Sümpfe verlegte, eigen ist.

       
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