useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkunden des Geschlechts von Dennhausen (Google data)  Nr. 428.
Signature:  Nr. 428.

The transcription and metadata of this charter are scanned by a OCR tool and thus may have low quality.

Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
99999999
Nr. 428. 1576. April 22. Rab Arnd und Falk Arnd Gebrüder von Oeinhausen bekennen, daß ihnen ihre liebe Mutter die Güter und alles Haus- geräth zu Grevenburg und Oldenburg überlassen habe, mit Ausnahme des eisernen Ofens zur Oldenburg und des Uhrwerks dafelbft, zweier Schränke („Schäppe") in der dortigen Küche, eines Schrankes im dortigen Vorwerk, einer Apfelkiste im Backhause und eines Teigtroges, 12' — !80 — sowie eines Schrankes im Vorwerk zu Orevenburg. Alles Übrige ha ben sie mit Capital, Zinsen und Schulden brüderlich getheilt. — Jm letzten Jahre haben sie auch die vier Häuser getheilt, welche im Walle zu Grevenburg stehen, so daß Falk Arnd, der jüngere Bru der, das Haus zur Linken, wenn man in den „Platz" kommt, sowie auch das „Zwerhaus vorhövedes," wenn man in den Platz kommt, haben soll. Dagegen erhält Rab Arnd das Haus zur Rechten und auch die Pforte, so daß Jeder für sich nach Belieben bauen kann. — Jeder erhält einen Stall und ein Backhaus, wie sie dieselben draußen vor der Pforte neben dem Walle erbaut haben. Ebenso theilen sie den Wall, die Teiche, die Ländereien und Geholze. Von letzteren er hält Rab Arnd den Langenferst, Falk Arnd das Ulenbrok, sowie seder 13? Morgen Acker- und Gartenland. — Die Oldenburg theilen sie so, daß bis zu deren Einlösung Falk Arnd den Lippischen Theil innehaben soll, Rab Arnd dagegen die Grevenburg mit Zubehör, und soll dies immer von fünf zu fünf Jahren erneuert werden, bis die Oldenburg eingelöst wird. — Auch die mütterliche Leibzucht wollen sie Jeder, zur Hälfte tragen und soll nach der Mutter Tode die Leibzucht und das Geräth getheilt werden. Sollte die Oldenburg eingelöst werden, so sollen Pfand- und Baugeld gleichmäßig getheilt werden, und soll als dann von beiden Linien die Grevenburg in den oben bezeichneten Thei len innegehabt werden. Von diesem Vertrage sind zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt. v. 1576, in den Ostern heiligen Tagen. Unterschrieben und besiegelt von den beiden Brüdern, Lutter von Ame- lunzen und Christoph von Dunop. Papier-Orig. mit vier aufgedruckten Siegeln zu Grevenburg.
Source Regest: Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 428. , S. 191
 

ed.
Current repository
Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 428. , S. 191

    Graphics: 
    x
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.