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Charter: Urkunden der Stadt Worbis, ed. Wolf, 1818 (Google data)  XI.
Signature:  XI.

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Vergleich zwischen den Klöstern Annrode und Worbcs wegen des letztern Ausstat tung iZ2o. (verdeutscht) , .
Source Regest: Denkwürdigkeiten der Stadt Worbis und ihrer Umgegend, Nr. XI. , S. 43
 

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Denkwürdigkeiten der Stadt Worbis und ihrer Umgegend, Nr. XI. , S. 43

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    Allen Cbristglaubigen, die diesen Brief sehen oder hören werden, wollen wir Thylm« Probst, Berdradis A btissinnHelm« turgis Prior in «und der ganze Convent des Kloster« in Stadtworbis kund tl,un, daß nach dem Tode des ehemaligen Probstes Io hann in Anrode seeligen Andenkens, ebe noch sein Sterbjahr verflossen war, mit Einstim, mung und Genehmigung aller unserer Gön ner und Freunde wie auch jeder anderer, de nen daran liegt oder daran liegen konnte, über die Forderung unsers Antheils das uns hätte zufallen können von den Gütern des genannten Klosters Anrode, worinn wir das Ordenskleid angelegt haben, zwischen uns und dem Herrn Probst Günther mit ein helliger Zustimmung des ganzen Convents in Annrode, durch weise und bescheidene Männer, die nach der Wahl beyder Tbeile dazu beru» fen wurden, ein Vergleich ist getroffen und beendigt worden, nehmlich auf diese Art: daß der gedachte Probst Günter und der Con vent in Anrobe nebst dem was sie znr Stif-

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    tung und Dotierung unsere Klosters in Wor« bis gegeben hoben, 6 Pfund mühlhäufischer Pfennige in Einkünften von jährlichen Zin sen, die uns nach unserm Wohlgefallen an bestimmten Orten angewiejen sind, 25 Schaa- fe und 2 Pferde gegeben haben, so nahmlich daß wir hinfort kein Recht an den Gütern des Klosters in Annrode haben ober haben sollen; daher haben wir auf alles Recht An spruch und Bestreitung, die wir an den Gü tern oder Besitzungen gedachtes Klosters ge» habt haben, oder hatten können haben, mit Hand und Mund entsagt und entsagen^ alle insgemein und besonders, sagen und erklären in dieser Schrift, daß von nun an und im merhin der Convent unserer Kirche in Stadt? worbis von der Kirche in Annrode völlig ab gesondert sey und keinen Theil an ihrem Ver mögen habe, das Gebeth und geistliche Für^ bitten ausgenommen, mit Beseitigung aller anderer Streitigkeiten» Hiervon sind Zeugen die ehrwürdigen Männer Herr Herrmann Probst in Zelle, Herr Heinrich von Sam? bach Vorsteher des Hospitals in Mühlhausen, Eckehard von Asla, Egkehar d Wolf Ritter, Conrad von Worbis, Henrich von Lengefeld, Reinfried von Ammern, Hen rich Hugonis Bürger in Worbis und mehrere andere glaubwürdige Männer.

    Und wir Friederich von Gottes Gnadender altere Graf von Weich lingen bekennen mit unser« Söhnen Friederich und Gerhard als Stifter und Gönner des Klosters in Stadt« worbis, daß die vorgedachte Anordnung und Vergleich mit unserer Einwilligung und Wohl gefallen geschehen ist, den wir auch guthei ßen genehmigen und soviel er uns angeht.

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    hiermit besiattigen. Zu dessen Sicherheit Kunde und größerer Glaubwürdigkeit haben wir.unsere Siegel nebst den Siegeln des Herrn Probstes in Stadtworbis auf ihre Bitte an diesen Brief gehangen. Geschehen im Jahr des Herrn KiccüXX am Tage der Be, schneidung des Herrn. ^

     
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