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Charter: Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 9
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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 9, S. 7

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    9. Se K. M. in Pr. «. Unser allergnädigster Herr, haben zeithero zum öftern wahrgenommen, wie daß sehr viele Unterthanen die bitterlichsten Klagen über die unendlichen Pressure« der Beamten geführet, als durch welche letztere sie nicht nur sehr herunter gekolm men, und zum gänzlichen Ruin gebracht, sondern auch wohl gar in solche Umstünde gesetzet worden, daß sie das Ihrige mit dem Rücken ansehen, und das Land verlassen müssen, wobei diese Leute um so, um glücklicher gewesen, da sie ohnerachtet solche gehöriger Orten geklaget, dennoch weder Gehör noch Hülfe gefunden/ nachdem die mehresten der Krieges« und Domänen «Kammern das l^inripiuiu führen, daß man in solchen Fällen dem Beamten nicht abstehen, sondern etwas eonniviren müsse, damit der Beamte nicht etwa das Amt aufkündi« gen und alsdann die Kammer in die Verlegenheit setzen möchte, einen neuen Pächter sogleich zu finden, anderer llrjachen, die Se K. M. hier noch mit Stillschweigen übergehen wollen, nicht zu gedenken.

    Wie aber hüchstgedachte S. K. M. dergleichen Unwesen nachzu« sehen keineswtges gemeinet sind, und zwar den Beamten in Erhebung der Gefälle, welche ihnen verpachtet worden, nicht hinderlich fallen, hergegen aber durchaus nicht leiden wollen, daß selbige durch allerhand 6liic«n«n Und unter allerhand Pflicht« und gewissenlosen Prätelren die Unterthanen aussaugen, deren Armuth an sich ziehen, und durch unendliche Bedrückungen an den Bettelstab bringen und verjagen sol« len; als erinnern Höchstdieselben Dero Gen. Direktorium hiedurch W« förderst so gnädig als alles Ernstes, hinführo in diesem Stück mehrere (!on«!l!ei-2liun auf die (!on«erv«lion der Unterthanen zu nehmen, und wenn diese über ihre Amtleute Beschwerde führen, die Sache nicht so obenhin anzusehen, noch denen Beamten in dergleichen landes« verderblichen ?roceäul««> zu cunniviien^ fondern vielmehr die Kriegeis« und Domänen «Kammern nachdrücklich dahin zu in«truiren, daß solche die Bauern nnd Unterthanen in billigen Dingen niemalen ohne Hülfe lassen, und allen Egard vor den Beamten, das Amt sei auch so groß und iu>poich»ut es wolle/ in dergleichen Fällen auf die Seite setzen s»llen,„i,,, ,,,., .^ .,,^, ,... ,«,- , ,, ......^ ,.,^,,,,,,, ,,.,„ I

    Se K. M. müssen Beamte haben, Sie werden dieselben auch allemal darin «uuwniren, dgnut solche dasjenige bekommen, so ihnen nach den l^untrae»en gebühret; Sie werben aber nicht zugeben, daß solche mit den Unterthanen auf eine tyrannische Weise verfahren, und mit deren Personen und Vermögen so umspringen, als ob die«

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    selbe ganz Leibeigene von den Beamten wären, daher Höchstdieselbe

    denn dem Gen. Direktors nochmals aufgeben, den Krieges« und Do<

    mänenkammern deshalb alle gebührende Weisung zu thun, durch diese

    aber sämmlliche Beamte erinnern zu lassen, mit denen Unterthanen

    christlich umzugehen und selbige nicht auf eine ungebürliche Weise mW

    zunehmen, widrigenfalls selbige gewärtigen können, daß wenn Se K.

     
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