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Charter: Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 417
Signature: 417

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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 417, S. 169

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    437. Mein lieber Obrist v. Hauß. Es ist Mir gar nicht lieb »us Eurem Schreiben v. 14. d. zu ersehen, daß ein Soldat des Prinz Ferdinandschen Regim. Namens L»nd eines Bürgers Engel« horbs Sohn dergestalt geschossen, daß derselbe auf den Tod darnieder lieget. Ich kann aber nicht begreifen, auf was für Weise die Leute Pulver und Btei erhalten, und ist dieses ein wahres Zeichen, daß sehr wenig visttiret und auf die Bursche acht gegeben werden müsse, dann es sonsten ganz ohnmöglich, daß selbige sich mit Pulver versehen llnnten. Allhier wird zu dem Ende wöchentlich zweimal visitiret, und muss so zu sagen ein Bursche auf den andern Acht geben, da dann derjenige, bei welchem man Pulver findet, brav gestrafet wird und Spießruthen lausen muss. Ich will auch hoffen, daß annoch die Einrichtung zu Ruppin sein wird, welche zu Meiner Zeit daselbst »Wesen ist, daß nämlich kein Materialist einem Soldaten nicht das Geringste an Pulver und Blei verkaufen darf. Ihr werdet also für das Künftige solche Veranstaltung machen, daß Ich dergleichen Zufälle

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    nicht mehr hören möge, und will Ich indessen die über den lund zu sprechende kriegesrechtliche Sentenz, wann Acta gehörig instmrch mit dem Nächsten erwarten. Ich bin le. Potsdam, den 20- Sept. 1749.

    Präsident Kirch eisen. .

     
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