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Charter: Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 109
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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 109, S. 46

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    109. Unsern «. Wir haben bishero vielfältig angemerket, da allerhand subiect», so etwa als Laquaien eine Zeitlang gedienet, si nachhero in die Canzleien einzuschleichen und (^«-»ctera anzuschaffeH gewusst, wodurch dann geschehen, daß nicht nur schlechte Leute, d» weder c?un6uite, noch 8entiment, haben, in die (üolleßia und Canz» leien gekommen, sondern auch nachhero, um sich und ihre vep?n«e« zu «outeniren, solche Mittel ergriffen, die nicht erlaubet, vielmeh» Unserm Dienst und Iutere»»e höchst schädlich und sehr nnereux ge/ Wesen.

    Wann Wir nun dergleichen schändlichen Miffbrauch vor das künftige abgeschafft und Unsere OUeßia, wie auch Canzleien mit solchen «ubje«!t>!! besetzet wissen wollen, die eine gute 66ucation und Lentiment« von Ehre und Nonetetö bekommen haben und die, st! viel es möglich ist, zu den Stellen, wozu sie emplu^iret werden sollen,^ gleichfalls von Jugend auf zugezogen und angeführet worden sind, als befehlen Wir euch hierdurch allergnädigst, daß inskünftige kein I.a- yu»? und Bediente in die Registratur und Canzleien gebracht, sow dern vielmehr dahin gesehen werden solle, daß dazu zwar geschickte Leute, die aber auch dabei zugleich von guter üäucatiou und Oonänite sind, und, wie oberwähnet, wo möglich, bei denen Bedienungen, wozu sie gelangen sollen, von ihrer Jugend her angezogen worden, vorge« schlagen und angenommen werden.

    Wobei Wir gnädigst äeclariren, daß wenn Söhne von Kriegesi und Domänenräthen, und dergleichen mehr sich finden, die von Nat^r die gehörige l^lsut, und Fähigkeit haben, dergleichen Bedienungen, worin ihre Väter stehen, einmal wieder bekleiden zu können; wann ihr Vater ihnen dabei eine recht gute und convenablo R6>icgtiun ge« geben, und diese zugleich zu denen Sachen, so sie tractj«l>, angezo« gen, alsdann und wann letztere sich demnächst weiter zu ihrer Väter runotion ausgearbeitet, auch wohl bey Unsern Ministres einige Jahre als 8ecretair» gestanden haben, bey Erledigung dergleichen Bediel nungen auf selbige vor allen andern rellectiret und sie dazu vorge« schlagen werden sollen.

    Gleichergestalt wollen Wir es auch mit denen Söhnen derer 5e«ret»nen, Neßi«ir»wren und Canzelisten gehalten wissen, denen ihre Väter eine gute üäucaüon gegeben, sie von Jugend auf nach

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    und noch zu ihrer rnnetion angeführet habm und die dabei von gm ter ii-lepi-uckLblt:,' lü««nämto und erforderter Geschicklichkeit sind;

    Jedoch gehet Unsere allergnädigste Willensmeinung gar nicht da« hin, daß die Bedienungen ganz erblich werden und jedesmal von dem V«t« auf den Sohn fallen, mithin dadurch andere geschickte und gute «udjeek ganz und gar ausgeschlossen werden sollen, sondern es ist Um sm Allerhöchste Intention diese, daß, wann z. E. ein Kriegesrath zu Berlin einen seiner Söhne dergestalt, wie vorgemeldet, erzogen und angeführet, dieser auch sich nachher noch weiter zu solchem Getier na- Iiilitiiet haben wird, olsdenn derselbe bey entstehender V»c»n2 in der fttußischen oder einer andern Cammer dazu nrelerablement emplo^i- «t, es auch auf solchem Fuß, wegen derer Neßiltrnwron und Canz« liien gehalten werden soll.

    Wir verhoffen dadurch nicht nur eine gute Baumschule von g« schickten und von Jugend auf zu ihrem Getier angeführten Leuten zu »«kommen, sondern daß sich auch Unsere Bediente um so vielmehr Mühe geben werden, ihren Söhnen gute Laucation und rechtschaffene Kntiment« benzubringen, auch solche zu ihrem öletier (daferne solche smsten die natürliche Geschicklichkeit dazu haben) wohl anzuführen, mßen dieselbe es vor eine Königliche Gnade rechnen können, daß auf ihre Söhne dereinst vor andern relleotiret werden soll und sie selbige »ersorget sehen, ohne fürchten zu dürfen, daß solche durch allerhand schlechte Leute abgedrungen werden möchten.

    Ihr habt nun Eures Ortes bei vorkommenden Fällen euch darnach allergehorsamst zu achten, auch dahin zu sehen, daß bey dem ganzen (!«»eßio solches, auf das Genaueste on«erviret werde, zu welchem ende ihr Unsere Allerhöchste Ordre denen unter euch stehenden RH« then und übrigen Bedienten, in so weit es denenselben zu wissen nö« <h>g ist, bekannt machen könnet- Sind «.

    Berlin, den 26. Dez. 1746.

    A. L. B.

    Gennaldiuctorium.

    Vermöge einer unterm 23. October ej. »nni an das gestimmte Lut«.Ministerium ergangenen Königl. Kabinetsordre, unter dessen C« ,t» alle Geheime Finanzrüthe ihr Qeß' gesetzet und ist vorstehendes Nrcnl»« ergangen

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    an den Königsbergischen Cammerpräsidenten v.Bredow und

    die Olliumei-äirectore« Kornmann und V.Reck.

    an den Chefpräsid. der Churm. Kam. v. Osten und die Nirellto-

    re« v. Schmettau und Di eck ho ff an den Magdeb. Präs. v. Platen und die llireelore« Kögeler

    und v. BDde an den Halberstädt. Präs. v. Ribbeck und vireotor v. Fuchs an den Mindenschen Kammerpräs. v. Massow und virectnr

    v. Be sse l, die Oireewre« Rappard und Müntz, auch den Vi-

    cecülnotor Schmitz zu Cleve, und den <^en«r»1 - Qieutenaut von

    Kröcher zu Geldern an die Gumbinnensche Cammeräireowre« Klöst und v. Bequer an den pommerschen Cammerprüs-v. Aschers leben und Uirec-

    tor v. Schlabrendorff an den Neu märkischen Cammerpräs. v. Löben und Nireewr

    v. Birckholz.

    Oberhofmeister v. Hirsch seld.

    1,19. Bester besonders Lieber. Ich ersehe aus eurem Schrei» ben vom 12. dieses, was ihr wegen eurer Erhebung in den Freu herrnstand gebeten. Wie Ich euch nun diese Gnade gerne accorckren will, und deshalb Oäre gegeben: also wird nunmehro eure 6evote Pflicht erfordern, dagegen hinwiderum in allen Gelegenheiten auf Meinen Nutzen und Bestes mit treuem Eifer bedacht zu sein. Ich bin :c.

    Berlin, den 29. Dez. 1746.

     
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