Wappen sind Bildzeichen, die Personen oder personengruppen (in der Schlacht) erkennbar machen.
Ab etwa 1300 werden Wappen durch Urkunden verliehen. Bei Wappenbriefen ist das Bildzeichen der zentrale Rechtsinhalt; fast immer ist daher eine Wappenminiatur Teil des Layout-Konzepts: erstes Beispiel von 1316 März 11.
Die ersten Darstellungen von Wappen finden sich aber an anderer Stelle; zuerst ganz bescheiden (1295), dann im Randdekor (1315 und 1319). Den bemerkenswertesten Fall ist wohl der illuminierte Urfehdebrief von 1361 November 12, auf dem die Wappen von 106 Rittern dargestellt sind.
Die Kanzlei der Herzoge von Mailand hat viele ihrer prächtigen Urkunde mit einem Wappen „markiert“, das, oft gemeinsam mit Bilddevisen, den oberen Rand des Pergaments füllt: vgl. ein frühes Beispiel von 1412 Dezember 8.
Martin Roland