Während die Verwendung von Farben für Kunsthistoriker und Buchmalereiforscher selbstverständlich ist, ist deren Verwendung – abgesehen von seidenen Siegelfäden und dem farbigen Wachs der Siegel – bei Urkunden höchst ungewöhnlich.
Das Auftreten von Farben, die über die das Schwarz oder Braun der Tinte des Schreibers hinausgehen, wird daher als herausragendes Motiv erfasst.
Die Beispielreihe beginnt mit Purpururkunden und Chrysographie (Goldschrift) und setzt sich mit roten „Unterschriften“ und Monogrammen fort. (In Byzanz ist die rote Unterschrift des Kaisers hingegen notwendig; sie als besonderes Merkmal in die Sammlung illuminierter Urkunden aufzunehmen, macht keinen Sinn.)
Nachdem im 13. Jahrhundert jene Beispiele zahlreicher werden, die sich regelrechter Deckfarbenmalerei bedienen, werden die illuminierten Urkunden so bunt wie die Produkte der Buchmalerei.
Martin Roland