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Charter: Urkunden Krems (1108-1844) StaAKr-866a
Signature: StaAKr-866a
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22. Juni 1761, Wien
Adelserhebung, Wappenbrief und Rotwachsprivileg für Joseph Johann Nepomuk Janotikh.

Kaiserin Maria Theresia erteilt (die besondere Gnade gethan) mit wohlbedachtem Mut, gutem Rat und rechtem Wissen dem Joseph Johann Nepomuk Janotikh (Janotickh), Ratsmitglied (Rathmann) in Olmütz (Ollmütz) in Mähren, sowie allen dessen ehelichen Erben und Nachfahren beiderlei Geschlechts aufgrund der Verdienste von dessen Vorfahren (Eltern), Bürger in Kelč (in der Ollmützer bischofflichen Stadt Keltsch), später in Olmütz, wo auch der Empfänger das Bürgerrecht besitzt, weiters, da der Empfänger als Wirtschaftsinspektionskassier während der preußischen Belagerung der Stadt die Einnahme (Collectirung) der zur Verpflegung der Garnison bestimmten Anteile (Quanti) der Bürgerschaft vorschriftsmäßig durchgeführt sowie die Aufsicht über die Feuerlösch-Einheiten (Piqueter) in den gefährdetsten Stadtvierteln innegehabt hatte und durch die Belagerung selbst Schaden an Eigentum und Grund (Rasirungen an seiner Haabschaft und Grundstücken) erlitten hatte, dazu in Ansehung seiner adeligen Tugend, Vernunft und Geschicklichkeit, die der Ausstellerin berichtet wurden (angerühmet worden), und für seine gegenwärtigen und künftigen Dienste an Kaiserin und der Gemeinschaft (dem Publico) die Gnade und erhebt, setzt und würdigt ihn in den Adelsstand (in den Grad des Adels erhoben und gewürdiget … erheben, setzen und würdigen), setzt ihn damit mit allen Adeligen des Heiligen Römischen Reichs und der Erbländer gleich (zugefüget, zugesellet und verglichen … gleichen und fügen … zu) und versieht (beygeleget … und lassen … zu) ihn mit dem Prädikat von Adlerstein, das der Empfänger und alle Erben künftig gebrauchen, schreiben und sich derart nennen dürfen. Des Weiteren bestimmt (meynen, setzen, ordnen und wollen) die Ausstellerin, dass der Empfänger und alle Erben beiderlei Geschlechts fortan von allen in sämtlichen rechtmäßigen (ehrlichen) und adeligen Angelegenheiten (Sachen) für nobilitierte Personen gehalten werden sollen, mit allen adeligen Ehren, Bürden, Vorteilen, Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten sowie der Möglichkeit, in geistliche Stellen und Stifte, hohe und niedere Ämtern und geistliche und weltliche Lehen aufgenommen zu werden, wie es Brauch (wohl hergebrachten Gewohnheiten) ist. Weiters erhält der Empfänger die Turnierfähigkeit (gleich anderen … Lehens-Turniers-genossenen adelichen personen zu turnieren), außerdem das Recht, Lehen zu besitzen sowie Recht und Urteile zu sprechen.Außerdem verleiht die Ausstellerin dem Empfänger Wappen und Kleinod (wappen und kleinod), wie sie in der Mitte der Urkunde farbig eingemalt sind (in der Mitte dieses Unseres Königlich- und Erz-Herzoglichen Diplomatis gemahlet und mit Farben eigentlich entworffen), und genehmigt deren Führung (verliehen … zu führen erlaubet), nämlich in gespaltenem Schild im vorderen Feld in Gold ein schwarzer rotbezungter Adler, im hinteren Feld in Rot drei schräggestellte silberne Diamanten, begleitet von zwei goldenen Schrägleistenstäben; im Oberwappen ein silberner Turnierhelm, rechts mit gold-schwarzen, links mit rot-silbernen Helmdecken, darauf eine goldene Krone, daraus hervorwachsend ein silberner Diamant, begleitet von einem schwarzen offenen Flug (einen etwas ablangen, unten rund in eine Spitze zusammen lauffenden ablangs getheilten schild, in dessen vorderen gelb- oder Goldfarben Feldung ein zur Rechten hervorgehender schwarzer halber Adler mit aufgesperrten Schnabel, roth ausgeschlagener Zunge, ausgebreitteten Flügel, und von sich gestreckter Kralle zu sehen ist. In der hinteren roth- oder Rubinfarben Feldung aber befinden sich drey schregs nacheinander gesetzte, mit Gold eingefaste Diamanten zu beyden Seithen mit einem rechts gelegten weis- oder Silberfarben Streif begleitet. Auf dem Schild ruhet ein zur Rechten gekehrter offener freyer adelicher gecrönter Turniers-Helm mit seinem anhangenden goldenen Kleinod, zur rechten mit einer schwarzen, dann gelb- oder Gold-, zur linken weis- oder Silber-, dann roth- oder Rubinfarb herabhangenden Helmdecken bekleidet. Ober dem Helm befindet sich ein mit Gold eingefaster diamant zwischen zweyen mit ihren Saxen einwerts gekeehrten schwarzen Adlers-Flügeln).Die Ausstellerin gestattet (gönnen und erlauben) dem Empfänger und allen Erben beiderlei Geschlechts, das verliehene Wappen samt Kleinod wie auch die Fähigkeit, mit rotem Wachs zu siegeln (die rothe Wax-Siegelung), künftig in allen rechtmäßigen (ehrlich) und adeligen Angelegenheiten (Sachen), Handlungen und Geschäften zu Schimpf und Ernst im Krieg, Turnieren, ritterlichen Spielen, Feldzügen, auf Bannern, Zelten, Aufschlägen, in Siegeln, Petschaften, Kleinodien und auf Begräbnissen sowie Gemälden (in Streitten, Sturmen, Schlachten, Kämpfen, Turnieren, Gestechen, Gefechten, Ritterspilen, Feldzügen, Pannieren, Gezelten, Aufschlagen, Insiegeln, Pettschaften, Kleinodien, Begräbnussen, Gemählden) und auch sonst überall (an allen Orthen und Enden) nach ihren Bedürfnissen (Ehren, Nothdurften, Willen und Wohlgefallen) gebrauchen zu dürfen. Sie gebietet (ergeht … unser Gesinnen und Begehren) allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren, Rittern und Knechten, Obrigkeiten, Einwohnern und Untertanen aller Stände (was Würden, Stands, Amts oder Weesens die immer seyn mögen) bei schwerer Ungnade sowie einer Strafe von fünfzig Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte an die Reichskammer und an die Betroffenen gehen sollen, den Empfänger und alle Erben in den hier verliehen Rechten nicht zu behindern.
Ausstellerin: Maria Theresia Empfänger: Joseph Johann Nepomuk Janotikh von Adlerstein
Source Regest: Stadtarchiv Krems, 2020
 

Orig. Perg.
Current repository
Stadtarchiv Krems, prov. Sign. Sammlungen, Allgemeine Urkundenreihe sub dato (Nr. 0866a); ehedem Karton 23, Nr. 778

Rotes Wachssiegel mit kaiserlichem Wappen in goldener Messingsiegelkapsel an goldenen Schnüren
Sigillant: Die Ausstellerin

Notarius Description: Unterschriften: Maria Theresia eigenhändig; Johann Graf Chotek; Johann Christoph Freiherr von Bartenstein; Theodor von Thoren; Franz Karl Hertel (Registrator)Material: Pergament (Libell)
Dimensions: 12 foll.
Condition: einwandfrei
  • notes extra sigillum
    • Ad Mandatum Sac(rae) Caes(aris) Regiae Ma(ies)t(a)tis proprium






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    Original dating clauseden zwey und zwanzigsten Monaths-Tag Junii

    Bibliography
    • J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch in einer neuen, vollständig geordneten und vermehrten Auflage mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen. Vierten Bandes zehnte Abteilung. Der mährische Adel (Nürnberg 1899) 218 sowie Taf. 151.

    Comment

    Die Ausfertigung folgt in großen Teilen dem seit Jahrhunderten gebräuchlichen Formular der Wappenbriefe der Reichskanzlei. Auffällig ist die Übernahme des Passus des in der Mitte des Wappenbriefs farbig gemalten Wappens, obwohl die Urkunde als Libell ausgeführt ist. Das Wappen befindet sich ganzseitig auf fol. 7r.


    Languagedt.
    Places
    • Kelč
      • Olmütz
        • Wien
          geographical name
          • Mähren
            Persons
            • Joseph Johann Nepomuk Janotikh
              • Maria Theresia
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