Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 680, S. 521
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 680, S. 521
Unterdessen hatten die Herzöge von Sachsen-Wittenberg und die Fürsten von Anhalt sich am 15. September 1349 enger mit den Herzögen Albrecht und Johann von Mecklenburg verbunden. Um sich ihrer Hülfe zu vergewissern, hatten sie sich verpflichten müssen, alle Lande, Schlösser und Leute der Mark Brandenburg, die sie durch Krieg oder Verhandlungen erwürben, nach dem Tode des Markgrafen Waldemar mit ihnen zu theilen. Nachdem die Herzöge
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von Pommern in Mecklenburg eingefallen waren, entrissen die Herzöge von Mecklenburg der Mark das Land Fürsten berg mit dem Schlosse und der Stadt. Dagegen eroberte der König Waldemar von Dänemark die Stadt Strasburg in der Ukermark. Herzog Albrecht von Mecklenburg wandte sich mit seinem Heere dorthin und belagerte ihn in der Stadt während des Septembers. Ludwig der Römer, dem sich am 12. October die Stadt Spandau unterworfen hatte, eilte dem belagerten Könige zu Hülfe. Herzog Albrecht von Mecklenburg, davon benachrichtigt, zog ihm entgegen, schlug ihn noch im selben Monate bei Oderberg und richtete das feindliche Heer gänzlich zu Grunde. König Waldemar, vereint mit den Herzögen von Pommern, drang darauf in die Mark ein und belagerte die Stadt Berlin, welche den Markgrafen Waldemar als ihren Herrn anerkannte. Der rastlose Herzog Albrecht von Mecklen burg wusste auch hier seinen Gegner zur rechten Zeit zu treffen. Als er herankam, zog der König sich von der Stadt zurück und verschanzte sich. Schon sollte die Schlacht ihren Anfang nehmen; da einigte man sich noch im letzten Augenblicke, allen Streit durch ein Schiedsgericht zu beenden. Der König Magnus von Schweden wnrde zum Schiedsrichter erwählt. Bis zu seiner am 16. Mai des nächsten Jahres zu erwartenden Entscheidung sollten die Waffen zwischen den hier gegenüberstehenden Bundesgenossen beider Parteien ruhen. Ohne fremde Hülfe konnten Letztere den Krieg nicht mit Erfolg fortsetzen. Auch sie erkannten deshalb am 2. Februar 1350 zu Spremberg, wo sie mit Ausnahme des durch die Herzöge von Sachsen-Wittenberg und durch die Grafen von Anhalt vertretenen Markgrafen Waldemar, begleitet von einigen ihrer beiderseitigen Bundesgenossen, zusammengekommen waren, den König Magnus als Schiedsrichter an, versprachen, bis zu seiner Entscheidung Frieden zu halten, und errichteten eine Sühne. Von hier begaben sie sich nach Bautzen, wohin König Karl IV. auf Ansuchen des Königs Waldemar von Dänemark und einiger anderen Fürsten eine Zusammenkunft beider Parteien zur Erledigung ihrer Streitigkeiten aus geschrieben hatte. Pfalzgraf Ruprecht, schon seit langer Zeit bei dem mit ihm ausgesöhnten Könige Karl verweilend, war nicht ohne Einfluss auf dessen Ansichten und EntSchliessungen geblieben. Seine Behauptung von der Unechtheit Waldemar's konnte, wenn sie den Rechtsformen nach zur Wahrheit gestempelt wurde, den König Karl aus einer höchst unangenehmen und peinlichen Lage befreien. Ohne sie entging er, welcher Partei er auch das Recht zuerkannte, kaum dem Vorwurfe der Wortbrüchigkeit. Vermittelst ihr aber konnte er gegen die von Anfang an ihm treuen Anhänger eine im Reiche weit mächtigere Partei eintauschen, die seinen Bemühungen, sie zu gewinnen, hartnäckig widerstrebt hatte. Statt Aussöhnung und festen Frieden, die zu Spremberg angebahnt waren, zu befördern, warf er den vor ihm erschienenen Herzögen von Sachsen - Wittenberg und den Grafen von Anhalt vor, dass sie zum Schaden des Reiches und unter Missachtung seiner als römischen Königs den König von Schweden zum Schiedsrichter gewählt, die Mark Brandenburg an sich gerissen und (nämlich mit den Herzögen von Mecklenburg) getheilt, vor allem aber ihn durch ihren Eid über die Person des angeblichen Markgrafen Waldemar getäuscht hätten. Die Echtheit Waldemar's zu untersuchen beauftragte er nun den Pfalzgrafen Ruprecht, den er und Markgraf Ludwig, nicht aber die Gegen partei, als Schiedsrichter in ihren Streitigkeiten am 7. Februar 1350 anerkannten. Der Pfalzgraf verhörte vierzehn wegen ihrer Parteistellung nicht ganz unverdächtige Zeugen, von denen mehrere den Markgrafen Waldemar weder vor noch nach dem Jahre 1319 gekannt, höchstens zwei ihn vor diesem Jahre, zwei andere erst nach seinem Wieder erscheinen gesehen hatten und andere nie in seiner Umgebung gefunden worden sind. Diese Zeugen behaupteten, falls ein Eid von ihnen verlangt würde, eher die Unechtheit Waldemar's, als seine Echtheit beschwören zu wollen. Deshalb und weil Waldemar und seine Partei die Mark an sich gerissen und getheilt, auch den König von Schweden zum Schiedsrichter gewählt habe, sprach Pfalzgraf Ruprecht am 14. Februar für Recht, dass König Karl IV. den Markgrafen Ludwig und dessen Brüder, wie sie von ihm erbeten hätten, mit der Mark Brandenburg, Landsberg und Lausitz sofort belehnen, ihn und Waldemar auf den nächsten 6. April nach Nürnberg laden und daselbst die Reichs fürsten über die Echtheit Waidemars und über die Mark entscheiden lassen sollte, ferner dass, falls Waldemar oder die Reichsfürsten nicht zu Nürnberg erschienen, dies dem Rechte Ludwigs nicht nachtheilig sein, er vielmehr sein Recht verfochten haben sollte. Zwei Tage hiernach nahm der König diesem Ausspruche gemäss die Belehnung vor und verpflichtete sich, den Markgrafen Ludwig und dessen Brüder bei der Mark Brandenburg und Lausitz zu Schüben und zu beschirmen, worauf dem Könige von ihnen die Huldigung geleistet wurde. Am 6. April zu Nürnberg erschien statt Ludwig sein Vetter, der Pfalzgraf Ruprecht, von der Gegenpartei niemand; keine Urkunde erwähnt der �?
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Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 680, in: Monasterium.net, URL </mom/BraunschweigLueneburg/769fa9ad-2b9f-46ff-8eb8-d64450ae8203/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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