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Charter: Urkunden I C 29
Signature: I C 29
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1443 Dezember 30
Graf Philipp (I.) von Rieneck bekennt, dass er Zwietracht „gehört erfahren“ hat und vor ihn gekommen sind Herr Niclas vicariusaltarist1 des Heiligen Kreuzes, und Kunz Wiger, Bürger zu Lohr, wegen des Zinses und eines Gartens, den der verstorbene Vater des Kunz diesem vererbt hat. Der Graf entscheidet: Kunz oder seine Mutter oder wer den Garten nach Ausweis des Hauptbriefes dreiteil (drewteyl) innehat, soll Herrn Niclas oder seinen nachkommenden Altaristen des Heiligen Kreuzes jährlich 1 ½ Turnosen alter Währung oder 21 Weißpfennige oder 27 Würzburger Schwarzpfennige geben, wie sie jetzt in der Münze stehen; wird sie aber geändert, soll man das Geld rechnen und finden, was 1 ½ Turnosen bringen, derer 12 einen Gulden gelten. So soll Heinz Protbecke, der von dem Garten jetzt ein Viertel hat, dem Altaristen jährlich eine halbe Turnose alter Währung oder 7 Weißpfennige oder 9 Schwarzpfennige geben, und alle die Obenstehenden jährlich 1 Fastnachtshuhn, und so soll es bleiben. Zu Urkund hängt er sein Siegel an. Gegeben am Montag nach dem heiligen Christtag, als man zählte nach unseres Herrn Christi Geburt tausend vierhundert und danach in dem vierzigsten und dry Jahre.
Source Regest: Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI C 29

Philipp I. d. Ä., g. e.
    Graphics: 
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    Editions
    • Höfling S. 69.
    abstracts
    • Reg. Rieneck S. 276.

    Comment

    Archivvermerke: Zeitgenössische Kurzangaben; Inhaltsangabe G. Höfling; Altsignaturen.
    Datierung nach dem bürgerlichen Jahr. Wäre der Weihnachtsstil verwendet worden, das Jahr also 1442, dann wäre der Montag nach dem 25. Dezember der 31. Januar = Sylvester, so dass eine entsprechende Datierung zu erwarten wäre.


    Notes
    1Vicarius dürfte nicht der Nachname sein, er wird wohl als Vikarier und Altarist bezeichnet.
     
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