Fond: Lambrecht, Schaffnei
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Date: 1557 Februar 18
Abstract: Der Schultheiß Iorg Mechtersheimer und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Ludwig Ottenstätter und seine Ehefrau Chatherina, Gemeindeleute zu Lachen, dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Flecken Bauland und 1 1/2 Viertel Wiese als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist am durstag noch sant veltins tag Ime Iar noch christi geburt gezalt tausent funff hundert funfftzig vnd siebenn.
Date: 1558 April 19
Abstract: Marten Funckenberger, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Grevenhausen beurkunden, dass Conradt Zimerman und seine Ehefrau Barbera, beide wohnhaft zu Grevenhausen, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit setzen die Eheleute verschiedene Güter in Grevenhausener Gemarkung gelegen, darunter auch Haus und Hof, als Unterpfänder ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, fallen die Unterpfänder an den Käufer. Ferner wird den Verkäufern das Rückkaufsrecht gewährt. Geben und geschenn dinstagß nach quasimodo als man zalt nach Cristi vnnser liben heren vnd selligmacherß geburth funffzehen hunderet funffzigkh vnd aht Iar.
Date: 1559 Juni 29
Abstract: Martten Funckenberger, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Grevenhausen beurkunden, dass Hans Ernst, Mitschöffe des Gerichts, und seine Ehefrau Margreta, beide wohnhaft zu Grevenhausen, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit setzen die Eheleute verschiedene Güter in Grevenhausener Gemarkung gelegen, darunter auch Haus und Hof, als Unterpfänder ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, fallen die Unterpfänder an den Käufer. Ferner wird den Verkäufern das Rückkaufsrecht gewährt. Geben und geschenen dunerstag nach Iohannis Euwenglisten tag alß man zalt nach Christi vnnsers liben hern vnd selig macherß geburt funffzehen hundert funffzig vnd Neyn Iar et cetera.
Date: 1560 Februar 21
Abstract: Der Verweser des Schultheißenamts Hanns Wirtt und die Gerichtsschöffen zu Deidesheim beurkunden, dass Hans Hoffman und seine Ehefrau Cristina, wohnhaft zu Forst, dem Schaffner des Klosters Lambrecht, Peter Orth, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 Morgen Acker als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff Mitwoch nach Valentini Als man zalt nach Christi vnserss herrn vnnd Seligmacherss Gepurt Thausent funffhundert vnnd Sechszig Iare.
Date: 1560 Dezember 11
Abstract: Niclaus Rost, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Gimmeldingen beurkunden, dass Veltin Hamman und seine Ehefrau Anna, beide wohnhaft zu Gimmeldingen, Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht jährlich 1 Ohm Treberwein entrichten. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Entrichtung der Gülte säumig werden, können Rektor und Universität die Unterpfänder einziehen. Die Eheleute behalten sich vor, die Gülte mit 15 Gulden zurückkaufen zu können. Geschehen vff Mitwoch nach Nicolai Als man zalt thausendt funffhundert vnnd Sechzigk.
Date: 1563 November 11
Abstract: 1: Hanß Bauer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Nyeckleß Forst und seine Ehefrau Margredt, beide wohnhaft zu Dannstadt, den Kirchengeschworenen zu Dannstadt eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Dannstadter Germarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten die Eheleute mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Kirchengeschworenen die Unterpfänder einziehen. Ferner gewähren die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vnd geschehen vff marttyni deß helligen byschoffs tag ym Iar alß man Zalt nach der geburdt Chryesty dausent fünff hundertt sechig vnd drey yar.
2: Hans Macheimer, wohnhaft zu Dannstadt, verkauft den Kirchengeschworenen zu Dannstadt eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3/4 Gulden um 15 Gulden. Als Sicherheit stellt er Haus und Hof, in Dannstadter Germarkung gelegen, als Unterpfand. Sollte er mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Kirchengeschworenen die Unterpfänder einziehen. Ferner gewähren die Käufer dem Verkäufer das Rückkaufsrecht. Geschehen Sondags den 1ten Februarii Anno 73.
Date: 1565 Januar 22
Abstract: Nr. 1: Hans Bauwer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Hans Khun und seine Ehefrau Apelonia, beide wohnhaft zu Dannstadt, dem Debolt Renner und seiner Ehefrau, beide wohnhaft zu Mutterstadt, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Als Sicherheit stellen die Verkäufer einen Garten als Unterpfand. Sollten die Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Gebenn vnnd beschehenn vff montack nach annthonnii anno et cetera sechczick vnnd funff Iar.
Nr. 2: Oben genannte Verschreibung hat Hans Khun von Debolt Renner mit 10 Gulden zurückgekauft und verkauft die Gülte wiederum zu denselben Konditionen an den Pfarrer und die Kirchengeschworenen zu Dannstadt. Den 27ten Ianuarii Anno et cetera 72.
Date: 1565 Mai 1
Abstract: Der Schultheiß Hans Bawer und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Martin Dremmel und seine Ehefrau Agatha dem Brudermeister der Bruderschaft zu Dannstadt eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof als Unterpfand sowie ihre Verwandten Hans Busch und seine Ehefrau Sibilla als Bürgen ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnnd geschehen Im Ihar als man zalt noch Christi vnsers lieben hern vnnd seligmachers geburt funffzehenhundert sechzig vnnd funff Ihar vf dinstag philippi vnnd Iacobi den ersten Monats Maii etc.
Date: 1565 November 15
Abstract: Hanns Eckstayn und seine Ehefrau Elisabeth, Bürger zu Dannstadt, beurkunden, dass sie dem Pfarrer und den Kirchengeschworenen zu Dannstadt eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter in Dannstadter Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnnd beschehen durnderstags nach Marthini als man zalt nach der Gepurth Christi vnnsers Erlösers funffzehenhundert Sechzig vnnd funff Iar.
Date: 1568 Januar 20
Abstract: Die Universität Heidelberg bevollmächtigt ihren Syndikus Laurentius Herder das zum Kloster Lambrecht gehörige Hofgut zu Venningen zu inspizieren, einen Bericht darüber anzufertigen und den Käufern des Hofguts auszuhändigen. Geschehen vnnd geben den Zwantzigsten Ianuarii, Anno etc. 1568.
Date: 1568 Januar 28
Abstract: Die mit Namen aufgeführten 40 Personen beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit am Hofgut zu Venningen um 2800 Gulden erworben haben. 1000 Gulden haben sie davon sofort bezahlt. In den folgenden zwei Jahren versprechen sie jeweils 900 Gulden zu entrichten. Sie verpflichten sich darüber hinaus zu einer jährlichen Abgabe von 50 Malter Korn, 25 Malter Dinkel und 4 Malter Hafer, die durch die von der Gemeinde ausgewählten Veltin Velten, Thomas Best und Bastian Schöffer zu liefern sind. Sollten Hagel oder Krieg die Ernte ruinieren, so kann mit der Universität eine Alternative besprochen werden. Manche der Grundbesitzungen sind noch anderen Herren gegenüber zinspflichtig. Diese Abgaben sind ebenfalls von den Pächtern zu leisten. Die Besitzungen sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Sollte einer der Pächter sterben, so kann sein Pachtgut von einem der anderen oder von seinem Erbe übernommen werden. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter von den Pächtern von neuem zu beschreiben. Die Notarkosten teilen sich die Pächter und die Universität zu gleichen Teilen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität das verpachtete Hofgut wieder einziehen. Geben den acht vnd zwantzigsten dag Ianuarii als man zeltt noch Christi vnsers hern vnd selichmachers gepurt Funfftzehen hundert, Sechtzig vnnd acht Iar.
Date: 1568 Januar 29
Abstract: Schultheiß, Dorfmeister und Gericht zu Venningen beschreiben, auf Bitten von Rektor und Universität Heidelberg, das Hofgut des Klosters Lambrecht in Venningen. Geschehen zu Veningen den 29. Tag Ianuarii, Als man zeltt noch Christi vnsers lieben hern vnd seligmachers gepurt Tausent, Funffhundert, sechtzig vnnd Acht Iar.
Date: 1568 April
Abstract: Heinrich Engelman, speyerischer Ausfaut zu Kirrweiler, und seine Ehefrau Margaretha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 23. April 1568, dass sie von der Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an 2 1/2 Morgen Acker in Venninger Gemarkung um 20 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn sowie zur Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der verpachtete Besitz fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug belastet werden. Geschehen Im Aprillen des funffzehenhundersten vnnd Acht vnnd Sechzigstenn Iars.
Date: 1569 April 21
Abstract: Georg Mechtersheimer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lachen beurkunden, dass Barbara, Witwe des Michel Wolff, verstorbener Forstknecht zu Lachen, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft. Die Summe erhielt die Verkäuferin von David Engel, kurfürstlichem Keller zu Neustadt an der Weinstraße und Schaffner des Klosters Lambrecht. Als Sicherheit stellt sie verschiedene Güter, in Lachener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollte sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einfordern, die ihm darauf vom Schultheißen zu Lachen übertragen werden. Ferner gewähren die Käufer der Verkäuferin das Rückkaufsrecht. So geben donnerstags nach Quasimodo geniti Nach vnsers heren Ihesu Christi gepurt, funffzehenn hundert Sechßzigk vnnd Neun.
Charter: XII,2 Nr. 855 - 1570 April 23, o.O.
Date: 1570 April 23
Abstract: Conrad Happell, Müller zu Lambrecht, und seine Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an der Mühle zu Lambrecht samt 1 Gärtlein und 1/2 Morgen Acker, in Lambrechter Gemarkung gelegen, um 160 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 9 Malter Korn für die Mühle und das Gärtlein sowie 10 Albus 4 Pfennig für den Acker und zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die genannten Güter fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen vff Georgii Als man Zelt Tausent, funffhundert vnnd siebentzig Iar.
Charter: XII,2 Nr. 838 - 1570 April 23, o.O.
Date: 1570 April 23
Abstract: Dominicus Schmidtt und seine Ehefrau Rade, wohnhaft zu Lambrecht, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an einem Bauplatz und der dazugehörigen Wiese erworben haben. Sie haben auf diesem Bauplatz auf eigene Kosten eine Schleifmühle errichtet. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Gulden sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Schleifmühle und der dazugehörige Garten fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen vff Georgii des funfftzehenhunderstenn vnnd Sibentzigstenn Iares.
Date: 1571 April 2
Abstract: Hans Bauer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Hans Siegell und seine Ehefrau Carolinn den Kirchengeschworenen der Kapelle zu Schauernheim eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Dannstadter Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner haben die Kirchengeschworenen den Eheleuten das Rückkaufsrecht zugestanden. Geben vnnd geschehen Mondag nach Iudica den andern Monats Aprilis, als man zalt nach Christi vnsers lieben herrn vnnd seligmachers gepurt funffzehen hundert Siebentzig vnnd ein Iare et cetera.
Date: 1571 Dezember 4
Abstract: Iörgenn Hanss und seine Ehefrau Anna, Wentz Bilger und seine Ehefrau Anna, Lorentz Lentz und seine Ehefrau Anna, alle wohnhaft zu Knöringen, Michel Augustin und Nesa, Witwe des Diebolt Schlupffer, beide wohnhaft zu Essingen, und Kuntz Hans Paul, wohnhaft zu Kleinfischlingen, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 3. November 1571, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an einigen Äckern in Knöringer Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 1/2 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Güter wieder einziehen. Geschehenn denn virtenn Decembris, Noch der seligmachenden gepurt vnsers hernn vnd erlösers Christi Tausent funffhundert Siebentzig vnnd ein Iar et cetera.
Date: 1573 Februar 23
Abstract: Die Universität Heidelberg bevollmächtigt ihren Syndikus Laurentius Herder die Güter und Besitzungen des Klosters Lambrecht zu inspizieren und für deren ordnungsgemäße Instandhaltung zu sorgen. Heidelberg den Drei vnd Zwantzigsten Februarii Deß Drei vnd Siebentzigsten Iar.
Date: 1573 April 3
Abstract: Der Schultheiß Georg Haumann und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Anthonius Ginther und seine Ehefrau Eliesabeth, Gemeindeleute zu Lachen, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 Morgen Acker als Unterpfand ein. Das Ehepaar behält sich das Rückkaufsrecht vor. Gebenn vnd bescheen donnerstags denn 2ten Aprilis Nach Christi vnsers hernn gepurt funffzehenn hundertt vnd in dem drei vnnd Siebentzigstenn Iar.
Date: 1574 September 15
Abstract: Nr. 1: Der Schultheiß Georg Hauman und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Iacob Stern und seine Ehefrau Barbara dem Neustadter Bürger Hans Mulheuser und dessen Ehefrau Dorothee eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Den Käufern wird das Recht auf Rückkauf gewährt. Geben vnd bescheen, donnerstags denn 15ten tagk des Monats Septembris, Nach Christi vnsers hernn geburt vnd menschwerdung, funffzehenn hundert Siebentzigk vnnd vier.
Nr. 2: Am 23. April 1576 kauft David Engel, Keller zu Neustadt an der Weinstraße, den Gültbrief um 30 Gulden für die Klosterschaffnei Lambrecht. Vff Georgii, anno etc. 76.
Date: 1575 Juli 1
Abstract: Lorentz Khun und seine Ehefrau Catharina, die namentlich nicht genannte Witwe des Hans Sigel, Carl Schaus und seine Ehefrau Apolonia, Hans Forst und seine Ehefrau Catharina, Hans Busch und seine Ehefrau Apolonia, die ebenfalls namentlich nicht genannte Witwe des Deobalth Tremmel sowie Hans Renner, alle wohnhaft zu Dannstadt, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 6. Juni 1575, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an 12 1/2 Morgen Weingarten in Dannstadter Gemarkung um 175 Gulden, also 14 Gulden pro Morgen, erworben haben. 3 Morgen und 5 Viertel gehören dem Ehepaar Khun, 3 Morgen der Witwe des Hans Sigel und dem Ehepaar Schaus, 1 Zweitel dem Ehepaar Forst, 1 Zweitel und 1 Morgen dem Ehepaar Busch, 2 Morgen der Witwe des Deobalth Tremmel und 1 Zweitel dem Hans Renner. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 4 Malter und 5 1/2 Simmer Korn, von jedem Morgen also 3 Simmer Korn, sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Bodenzins ist von demjenigen zu liefern, der zur jeweiligen Zeit das meiste am Gesamtbesitz hält. Die Weingärten fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen danstadt den Ersten Iulii alß man nach der geburt Christi zelet funffzehenhundert Siebentzig vnnd funff. [vgl. XII,2 Nr. 891, 892]
Date: 1575 Juli 1
Abstract: Deobalt Weinheimer und seine Ehefrau Catharina, Michel Schmidt und seine Ehefrau Margreth, Laux Beckher, Hans Klein und seine Ehefrau Margreth sowie Hans Eckstein und Iacob Renner, alle wohnhaft zu Dannstadt, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 6. Juni 1575, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an 11 Morgen Weingarten in Dannstadter Gemarkung um 176 Gulden, also 16 Gulden pro Morgen, erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Malter Korn sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Bodenzins ist von demjenigen zu liefern, der zur jeweiligen Zeit das meiste am Gesamtbesitz hält. Die Weingärten fungieren als Unterpfänder und können Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden [vgl. XII,2 Nr. 890 f.]. Geschehen Danstadt den Ersten Iulii alß man nach der Gepurt Christi zelet Funffzehen hundert Siebentzig vnnd funff Iarr.
Date: 1575 Juli 1
Abstract: Hans und Paul Renner sowie Lorentz Khun und seine Ehefrau Catharina, wohnhaft zu Dannstadt, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 6. Juni 1575, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Klosters Lambrecht die Erbgerechtigkeit an 6 Morgen Weingarten in Dannstadter Gemarkung um 156 Gulden, also 26 Gulden pro Morgen, erworben haben. 2 Morgen gehören Hans und Paul Renner, 3 Morgen dem Hans Renner und dem Ehepaar Khun und 1 Morgen alleine dem Ehepaar Khun. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Malter und 2 Simmer Korn, von jedem Morgen also 3 Simmer Korn, sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Bodenzins ist von demjenigen zu liefern, der zur jeweiligen Zeit das meiste am Gesamtbesitz hält. Die Weingärten fungieren als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Danstatt den Ersten Iulii des mannach der geburt Christi zelet Fünffzehenhundert Siebentzig vnnd funff Iarr. [vgl. XII,2 Nr. 890, 892]
Date: 1576 November 25
Abstract: Der Schultheiß Hans Bawer und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Deboltt Weinheimer und seine Ehefrau Katherina, wohnhaft zu Dannstadt, dem kurpfälzischen Keller zu Neustadt an der Weinstraße und Verwalter des Klosters Lambrecht David Engel eine jährliche Gülte von 3/4 Gulden um 15 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 Zweitel Acker in Dannstadter Gemarkung als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnnd geschehen vff Catharinae den funff vnnd zwantzigsten Novembris Im Iar alß man Nach Christi vnsers herrn seligmachenden gepurtt zaltt funffzehen hundertt Siebentzig vnnd sechs Iar.
Date: 1577 Juni 3
Abstract: Der Schultheiß Hans Bawer und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Steffan Hedeßheimer, wohnhaft zu Dannstadt, dem David Engel, kurpfälzischer Keller zu Neustadt an der Weinstraße und Verwalter des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 3/4 Gulden um 15 Gulden verkauft hat. Er setzt 1 Morgen Acker als Unterpfand ein. Ihm steht das Recht auf Rückkauf zu. Geben vnnd geschehen Mondags nach Trinitatis, alß man nach Christi vnsers einigen erlosers vnnd seligmachers gepurtt zaltt funffzehen hundertt Siebentzig vnnd SIeben Iare.
Date: 1578 April 23
Abstract: Der Schultheiß Hans Bawer und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Iorg Weinheimer und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Dannstadt, dem David Engel, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter in Dannstadter Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnnd Geschehen vff Georgii des heilgen Rietters tag alß man zalt nach vnsers Lieben vnnd Einigen seligmachers gepurt Funffzehenhundert, siebentzig, vnnd acht Iare.
Date: 1584 April 23
Abstract: Der Schultheiß Hans Bauer und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Nickel Haffner und seine Ehefrau Otilia, wohnhaft zu Dannstadt, dem Schaffner des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof sowie weitere Güter in Dannstadter Gemarkung als Unterpfänder ein, besitzen aber das Rückkaufsrecht. Geben vnnd geschehen vff Georgii den drei vnnd zwantzigsten Aprilis als man zalt nach vnsers Lieben herrn Iesu Christi seligmachenden gepurt, funffzehen hundert achtzig vnnd vier Iar.
Date: 1584 April 23
Abstract: Der Schultheiß Hanß Bauer und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Carlin Schauß und seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Dannstadt, dem Schaffner des Klosters Lambrecht David Engel eine jährliche Gülte von 1 Gulden und 3 Kreuzer um 21 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 1/2 Viertel Acker und 1 Mannesmahd Wiese in Dannstadter Gemarkung, die unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Ihnen wird das Recht auf Rückkauf gewährt. Geben vnnd geschehen vff Georgii den drei vnnd zwantzigsten aprilis, alß man nach vnsers lieben herrn vnnd seligmachers Iesu Christi gepurt zalt funffzehnhunndert achtzig vnnd vier Iare.
Date: 1591 November 11
Abstract: Nr.1: Die Pächter des Klosterguts zu Lambrecht stellen unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums den Revers ihres auf 20 Jahre befristeten Pachtbriefs aus. Sie hatten die Güter zu Lambrecht bereits zuvor auf 20 Jahre inne und verlängern diesen Vertrag nun. Die Besitzungen und die Zäune sind in gutem Zustand zu halten, Viehdiebstahl zu verhindern und die Nutztiere zu versorgen. Darüber hinaus haben sie einen jährlichen Zins von 130 Gulden zu entrichten. Es folgt eine Auflistung aller zugehörigen Güter. Geben vnd Geschehen vff Martini Anno etc. Dausent Fünffhundert Neunzig vnd Ains.
Nr. 2: Am 8. Mai 1592 bescheinigt Johann Engel, dass den Pächtern zusätzlich 4 Morgen Ackerwiese, die sie ebenfalls bereits zuvor innehatten, auf weitere 20 Jahre um einen jährlichen Zins von 12 Gulden verpachtet werden. Geschehen den 28ten Maii Anno etc. 1592.
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