Fond: Zell, Kollektur
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Date: 1619 Juni 24
Abstract: Veltin Becker, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bubenheim beurkunden, dass Veltin Rohrpfeiff, Gemeindemann zu Bubenheim, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft. Als Sicherheit stellt der Verkäufer verschiedene Güter, in Bubenheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Bei Zahlungssäumnis kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Ferner kann die Gülte vom Verkäufer zurückgekauft beziehungsweise von der Universität deren Auslösung angeordnet werden. Geschehen vff Iohannis Baptistae, im Iahr nach Christi vnsers ainigen Erlösers vnd Seeligmachers geburth, Sechtzehenhundert vnd Neüntzehen.
Date: 1619 November 11
Abstract: Der Schultheiß Iohan Langveld und die Gerichtsschöffen zu Dalsheim beurkunden, dass der Witwer Niclas Fickuß, wohnhaft zu Dalsheim, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft hat. Sie setzen 3 1/2 Morgen Acker und 1 Morgen Weingaten als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. Geschehen vf Martini im Iahr nach Christi vnsers herrn vnd Seeligmachers geburth Ein Tausendt Sechßhundert vnd Neüntzehen.
Date: 1619 Dezember 25
Abstract: Andres Luten und seine Ehefrau Margaretha beurkunden, dass sie sich von Johan Schieler, Kollektor zu Zell, und dessen Ehefrau Margaretha einen Betrag von 50 Gulden geliehen haben und im Gegenzug einen jährlichen Zins von 2 Gulden und 30 Albus zahlen. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. So geschehen Zue Heppenheim, Vf Weynachten Anno, Sechtzehenhundert Vnd Neunzehen etc.
Date: 1622 November 11
Abstract: Schultheiß, Gericht, Bürgermeister und die ganze Gemeinde zu Stetten beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell die Summe von 100 Gulden schuldig sind, wofür sie einen jährlichen Zins von 5 Gulden entrichten. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Gesamtsumme von 100 Gulden sobald wie möglich zurückzuzahlen. Als Unterpfand setzt sie ihr gesamtes Hab und Gut ein. Geschehen Martini Anno Christi 1622.
Date: 1623 Juni 23
Abstract: Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und Philip Dieterich Storck, Sekretär der Grafen von Leiningen-Westerburg, verleihen den Fruchtzehnt zu Monsheim an den Pfarrer Valentin Pleickhardt, den Schultheißen Philip Hamman sowie an Hanß Lickhaupt, Hanß Steußer und Hanß Arnolt Oßwald. Diese sollen dem Stift Zell 25 Malter Korn und 7 Malter Hafer und den Grafen von Leiningen-Westerburg 50 Malter Korn und 14 Malter Hafer liefern. Den 23. Iunii Anno etc. 1623.
Date: 1650 November 18
Abstract: Theodorus Zorn, Dekan des Stifts St. Paul, und Johan Philip Glaser, Sekretär des Wormser Domstifts, erläutern als Abgeordnete des Wormser Bischofs, dass Pfalzgraf und Kurfürst Karl Ludwig den Wormser Stiften den Einzug des Zehnten und die Instandhaltung der umliegenden Pfarreien aufgetragen hat. Die Zehntabgaben der Pfarreien zu Nordheim und Hamm am Rhein waren in letzter Zeit ausgeblieben, da die notwendigen Dokumente zur Klärung der Rechtsverhältnisse fehlen. Bis diese Dokumente vorliegen, versprechen die Pfarreien den Zehnt dennoch zu entrichten und den baulichen Zustand ihrer Gebäude darzulegen. Die Stifte werden für ihr Versäumnis nicht zur Rechenschaft gezogen. So geschehen Heydelberg den 18. Novembris Anno 1650.
Date: 1659 Mai 31
Abstract: Tebalt Ackerman, Bürger zu Kirchheim, gibt Samuel Magsamen, Kollektor des Stifts Zell zu wissen, dass er wegen der Hauptsumme von 100 Gulden, die sich sein verstorbener Vater Hanns Ackerman, ehemals wohnhaft zu Dreisen, vom Stift Zell geliehen haben soll, zwar im Jahr 1652 eine Gülte von 4 1/2 Gulden entrichtet hat, anschließend aber in den Jahren 1653 bis 1656 nichts gezahlt hat, da ihm der Ursprung dieser Schuldigkeit nicht bewiesen und auch keine Unterpfänder vorgezeigt werden konnten. Geschehen zu Kirchheim, den 31ten May 1657. [vgl. XII,2 Nr. 1286]
Date: 1662 Mai 16
Abstract: Peter Jörgens und seine Ehefrau Maria, wohnhaft zu Gundersheim, bekennen, dass Pfalzgraf und Kurfürst Karl Ludwig ihnen die Erbgerechtigkeit an der Bannmühle zu Harxheim um 100 Reichstaler verkauft hat. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von zunächst 10 Malter Korn. Der Zins steigt pro Jahr um 2 Malter Korn bis er die Höhe von 40 Malter erreicht hat. Er ist in dieser Höhe dann jährlich zu entrichten. Die Mühle ist darüber hinaus in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Die Einwohner der umliegenden Ortschaften sind in Bezug auf den Mahlvorrat gerecht zu behandeln. Bei Zuwiderhandlung oder einem Zahlungsverzug von höchstens drei aufeinanderfolgenden Jahren büßt das Ehepaar die Erbgerechtigkeit ein und die Mühle fällt zurück an den Pfalzgrafen. So geschehen in Vnßer Residenz Statt heydelberg den Sechzehenden Maii im Ein Taußent, Sechshundert Sechzig vnd Zweyten Iahr.
Date: 1663 November 11
Abstract: Schultheiß und Gerichtsschöffen der Gemeinde Bechtheim beurkunden, dass sie Samuel Magsamen, kurfürstlicher Kollektor zu Zell, ihre ausstehende Geldschuld von 60 Gulden gezahlt haben und versichern, dass sie in Zukunft die Pension von 3 1/2 Gulden pünktlich zum 11. November entrichten werden. So geschehen Am Tage Martini Episcopi Im Iahr Christii Ein Taußent Sechßhundert Sechtzigh unndt Drey.
Date: 1705 August 20
Abstract: Ullrich Ummel Müller und seine Ehefrau Anna berukunden unter Einrückung der Gegenurkunde, dass sie von der Universität Heidelberg 2 Morgen Acker in Harxheimer Gemarkung erhalten haben. Im Gegenzug verpflichten sie sich bei Strafe von 1 Gulden zu einer jährlichen Naturalabgabe von 1/2 Malter Korn. Beschehen den 20ten Monats Tag Augusti 1705.
Date: 1708 August 24
Abstract: Hanß Henrich Haußman und seine Ehefrau Maria Barbara, beide wohnhaft zu Albisheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 24. August 1708, dass Rektor und Universität Heidelberg den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit am kleinen Zeller Stiftsgut zu Albisheim um 54 1/2 Gulden verkauft haben. Als Zins entrichten die Pächter jährlich 14 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, Haus, Scheune und Stall wieder aufzubauen, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Alle 20 Jahre ist das Gut neu zu beschreiben. Sollten die Pächter mit der Zahlung säumig sein, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen. So geschehen Heydelberg eodem quo supra (24ten Augusti 1708).
Date: 1710 Februar 4
Abstract: Der Oberschultheiß Johann Wilhelm Müßig und der Niederschultheiß Johannes Bürckes urkunden gemeinsam mit den Gerichtsschöffen für den Dalsheimer Bürger Philip Niclauß Stelzer und dessen Ehefrau Catharina. Das Ehepaar hat sich von der Universität Heidelberg über Jakob Müller, Kollektor zu Zell, eine Summe von 50 Gulden geliehen. Sie verpflichten sich im Gegenzug bis zur Ablösung ihrer Geldschuld zu einer jährlichen Zahlung von 2 Gulden und 30 Kreuzer. Sie setzen einige Güter als Unterpfand ein. Gebenn zu Dahlsheim den 4ten Februarii, im Jahr alß man Zahlt nach der Gnadenreichen Geburth Unsers einzigen Erlösers unndt Seligmachers Jesu Christi Eintaußendt, Siebenhundert undt Zehen.
Date: [1711]
Abstract: Adam Köhler und seine Ehefrau Anna Catharina sowie Iacob Gottschall und seine Ehefrau Anna Margaretha, beide Bürger zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 11. November 1711, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Ehepaaren die Erbgerechtigkeit am Zeller Stiftsgut zu Einselthum verliehen haben. Als Zins entrichten die Pächter jährlich 25 Malter Korn. Von den Obstbäumen ist die Hälfte des Fruchtertrags dem Universitätskollektor abzugeben. Ferner verpflichten sich die Pächter, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie das Gut neu beschreiben lassen und die entstandene Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter eine der genannten Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen.
Date: 1745 November 8
Abstract: Der Schultheiß Hannß Iacob Scheurer und die Gerichtsschöffen des Zellertals beurkunden, dass Iohann Dieter Wagner, Gemeindemann zu Niefernheim, und seine Ehefrau Dorothaea von der Universität Heidelberg aus der Kollektur Zell ein Darlehen von 150 Gulden erhalten haben. Sie verpflichten sich diese Summe um 5% jährlich zu verzinsen. Der Betrag soll innerhalb zweier Jahre zurückgezahlt werden. Die Auslösung kann zudem von beiden Seiten bereits zuvor eingefordert werden. Zur Sicherheit setzt das Ehepaar ein Haus sowie einige weitere Grundbesitzungen und verliehenes Kapital, beziehungsweise Gülten als Unterpfänder ein. Geschehen im Marckflecken zell den 8ten tag Novembris des Eintaußendt Siebenhundert und Vierzig fünfften Iahrs etc.
Date: 1746 Dezember 3
Abstract: Der Schultheiß Valletin Kauth und die Gerichtsschöffen des zum Oberamt Alzey gehörigen Ortes Stetten beurkunden, dass Iohann Iost Schottler, Gemeindemann zu Stetten, und seine Ehefrau Maria Eva von der Universität Heidelberg aus der Kollektur Zell ein Darlehen in Höhe von 100 Gulden erhalten haben. Sie verpflichten sich diesen Betrag mit jährlich 5% zu verzinsen. Zur Sicherheit setzt das Ehepaar einige Grundbesitzungen in Stettener Gemarkung als Unterpfänder ein. Sambstags den 3ten Decembris deß Ein daußent Siebenhundert und Sechs und Virtzigsten Iahrs, zu Stetten.
Date: 1747 November 28
Abstract: Philipp Morgenstern aus Albisheim und seine Ehefrau Maria Rosina beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an dem kleinen Stiftsgut zu Albisheim und dem Stiftsgut, genannt Saukopf, insgesamt 70 Morgen an Acker und Wiese sowie der zugehörigen Behausung um 730 Gulden erworben haben. Es ist ein Laudemium von 15 Gulden zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 14 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Güter sind nach Ablauf von 20 Jahren von neuem beschreiben zu lassen. Bei Verkauf oder Besitzübertragung ist die Universität zu informieren und das Laudemium zu entrichten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Güter wieder einziehen. Geschehen zu Albesheim den acht- undt zwantzigsten tag Novembris im Iahr nach der seeligmachenden Geburth unseres herren undt Heylandts Iesu christi, als man zahlte Ein tausendtsieben hundert viertzig sieben.
Date: 1751 November 14
Abstract: Der Schultheiß Iohann Iacob Scheuer und die Gerichtschöffen des Zellertals beurkunden, dass Henrich Krämer, wohnhaft zu Niefernheim, und seine Ehefrau Anna Maria von der Universität Heidelberg aus der Kollektur Zell ein Darlehen von 40 Gulden für drei Jahre erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 2 Gulden. Sie setzen 5 Viertel Acker als Unterpfand ein. So geschehen zell den 14ten Novembris deß Ein Tausend Siebenhundert ein und fünffzigsten Iahrs.
Date: 1751 November 14
Abstract: Der Schultheiß Iohann Iacob Scheuer und die Gerichtsschöffen des Zellertals beurkunden, dass Iohan Henrich Gerckhardt, wohnhaft zu Zell, und seine Ehefrau Maria Eva von der Universität Heidelberg aus der Kollektur Zell einen Betrag von 36 Gulden und 26 Kreuzer als Darlehen für drei Jahre erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 1 Gulden und 49 Kreuzer. Das Ehepaar setzt insgesamt 7 Viertel Acker in Zellertaler Gemarkung als Unterpfänder ein. So geschehen zell den 14ten Novembris des Ein Tausend Siebenhundert ein und fünfftzigsten Iahrs.
Charter: XII,2 Nr. 1484 - 1759 Mai 2, Zell
Date: 1759 Mai 2
Abstract: Der Schultheiß Georg Falger und die Gerichtsschöffen des Zellertals beurkunden, dass Conrad Christmann, wohnhaft zu Harxheim, und seine Ehefrau Magdalena von der Universität Heidelberg aus der Kollektur Zell ein Darlehen von 50 Gulden auf vier Jahre erhalten haben. Sie verpflichten sich die Summe mit jährlich 5% zu verzinsen. Sie setzen insgesamt 5 Morgen und 1 Viertel Acker als Unterpfänder ein. Die Auslösung kann von beiden Parteien eingefordert werden. So geschehen Zell den 2ten Maii Ein Tausend Siebenhundert Neun und fünffzigsten Iahres.
Date: 1774 Februar 5
Abstract: Johannes Breidenbruch, Bürger zu Harxheim, und seine Ehefrau Dorothea beurkunden, dass sie sich von Johanna Maria von Rismann, Bürgerin zu Worms, zu einem jährlichen Zins von 5 Prozent 300 Gulden geliehen haben. Sie versprechen den Betrag innerhalb der nächsten drei Jahre zurückzuzahlen und setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein, deren Gesamtwert auf 605 Gulden geschätzt wird. So geschehen Zell den 5ten Februarii des Eintausend Siebenhundert Vier und Sibenzigsten Iahrs.
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