Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 2299
Date: 1237 dec. 00
Abstract: Friedrich II. beurkundet dass dem landgrafen von Leuchtenberg das geleit (ducatus curruum) in seiner grafschaft vor ihm sei zuerkannt worden. Hundt Stammbuch 2,2. Mon. Boic. 30a,266. Huill. 5,150. ‒ Mit 1237. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Zinsmaier, Reichskanzlei 150 Anm. 65. Or. in München, HStA., KS. 757. Beschreibung: Philippi 86.
Charter: RI V,1,1 n. 2300
Date: 1237 dec. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem Paganus de Cremosanis, welche nun Malfiastri heissen, und den andern seines hauses das eingerückte privileg Friedrichs I d. d. (1186) mai 13, investitur mit hut und geleite und tribut alles aus dem bisthume Bergamo auf die weiden von Cremona kommenden viehes betreffend, indem auch er ihn damit zu rechtem lehen investirt. Begl. abschr. von 1254 im archive Roncioni zu Pisa. Winkelmann Acta 304. ‒ Mit 1237. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie von 1254 in Pisa, Archivio di Stato, Archivio Roncioni Nr. 324 a.
Charter: RI V,1,1 n. 2298
Date: 1237 dec. 00
Abstract: Friedrich II. gestattet dem Philipp von Falkenstein dass er die güter zu Falkenstein Tannenstat Walsenheim und anderwärts welche er vom reiche trägt in ermanglung von söhnen auf seine töchter Guta und Alheid vererbe. Z.: L. bischof v. Worms, br. H. deutschordensmeister, G. u. B. gr. v. Ziegenhain, der marsch. v. Bappenheim, Cuno v. Minzenberg. Guden Cod. dipl. 2,74. Huillard 5,149. ‒ Mit 1237.
Charter: RI V,1,1 n. 2288
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. schreibt an ungenannte getreue (an die von Pavia?), dass wenn sie schon kunde erhalten haben sollten von den kühnen anschlägen der rebellen, dieses schreiben sie wahrscheinlich nicht mehr zu hause treffen werde, da sie auch ungerufen zu seiner unterstützung bereit seien; dass er hofft die inveterata nequitia infidelis J. werde ihm dazu dienen, das auf einmal zu erreichen, was er bisher von wiederholten siegen erwartet habe, und die lange darniederliegende sache des reichs wieder zu erhöhen; dass er erfahren habe, die Mailänder mit ihren anhängern hätten ad liberationem Brixiensium, qui ipsos ad sue mortis iudicium invitaverunt, schon die Adda überschritten, um ihren kaiser und die bei demselben befindlichen ihrigen zu bekämpfen. Firmiter credimus ‒ devotio etc. Huill. 6,362. In Münchner hs. mit der nicht passenden adresse: Pisanis. ‒ Von Huillard zu 1245 oct. eingereiht, wo das über Brescia gesagte nicht passt. Wäre das J. (Italie?) auf Genua zu beziehen, was doch sehr ungewiss, so könnte das schreiben allerdings nur mit Winkelmann Fr. 2,97 in die zeit der belagerung von Brescia 1238 gesetzt werden; doch ist da von einem versuche der Mailänder zum entsatze nichts bekannt und die fassung des schreibens lässt schliessen, dass der kaiser einen so bedeutenden erfolg, wie den bei Cortenuova noch nicht errungen hatte. Dagegen scheint alles der sachlage um diese zeit genau zu entsprechen. Vgl. auch zum 3 nov.
Charter: RI V,1,1 n. 2297
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. verspricht allen kreuzfahrern in Frankreich, einen weitern aufschub ihrer fahrt nicht mehr zu verlangen, nachdem dieselben ihm durch seinen triscämmerer Gerhard von Achen sich bereit erklärten, ihre fahrt bis zum ablaufe des waffenstillstandes, nämlich bis kommenden august übers iahr aufzuschieben, falls er ihnen, wie hiemit geschieht, ienes versprechen unter goldner bulle verbriefe. Generalis terrae sanctae ‒ indulgendas. Huill. 5,140.
Charter: RI V,1,1 n. 2249
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. schreibt dem Deutschordensmeister wie ihm neuerlich die nachricht zugekommen, dass sein schwiegervater könig Johann in ungünstigen verhältnissen gestorben sei (1237 märz 23 zu Constantinopel), während er beabsichtigt habe, ihn zu sich zu nehmen, um besser für ihn zu sorgen, und befiehlt ihm, die beiden zu Venedig weilenden söhne desselben zu ihm zu führen. Gravis admodum ‒ voluntatem. Petr. de Vin. 4,15. Huillard 5,109. ‒ Das schreiben dürfte kaum viel später zu setzen sein, wenn es dem Deutschordensmeister, der im apr. und anscheinend noch im mai beim pabste war, rechtzeitig zukommen sollte. Allerdings setzt Huill. das schreiben erst in den aug., wo der meister zwar vor dem kaiser nach Italien gegangen, aber doch auch noch im aug. bei ihm zu Augsburg war, Dass der kaiser erst gegen ende aug. den als noviter nunciatus bezeichneten todesfall in erfahrung gebracht haben sollte, ist nicht anzunehmen, während die von Huill. geltend gemachten umstände recht wohl eine andere erklärung zulassen. Verbesserungen und Zusätze:Nach Rycc. S. Germ. ist der tod des königs Iohann von Ierusalem auch in Unteritalien anscheinend erst im iuli bekannt geworden. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 382.
Charter: RI V,1,1 n. 2292
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. meldet dem herzog Friedrich von Lothringen den über die Mailänder bei Cortenuova davon getragenen sieg. Felices victorie ‒ gaudium. Martene Coll. 2,1151. Calmet Hist. de Lorr. 2,440. Huill. 5,136. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 395.
Charter: RI V,1,1 n. 2266
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. belobt den grafen (Robert) von Artois (bruder des königs von Frankreich) wegen seiner freundschaftlichen bemühungen, wie ia auch die liebe, die er immer gegen ihn hegte, so wegen dessen gemahlin, seiner nichte, intercedente pridem affinitate gewachsen und aus einer sache des freien willens zur pflicht geworden sei, so dass er auf dessen förderung bedacht sein wolle und müsse; fordert ihn auf, ut amicitia prima florigera in affinitatis nostre provectu fructificet, und sich ihm so als verwandten zu erweisen, wie er auf ihn als verwandten rechnen könne. Habet de merito ‒ affinem. Petr. de Vin. 3,33 (duci Venetiarum). Huill. 5,1086 (auch comiti Tolosano). ‒ Bei Huill. zu ende 1240, weil er an eine beziehung auf den plan, Robert zum gegenkaiser zu machen, denkt, welche aber doch in keiner weise bestimmter angedeutet ist. Dreht sich der brief fast ausschliesslich um das hinzukommen der verschwägerung zu der früheren freundschaft, so wird er nicht lange nach der verheirathung Roberts mit Maria von Brabant, enkelin könig Philipps, im iuli 1237, geschrieben sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Mazzoleni, La registrazione 55f. (mit Abb.)
Charter: RI V,1,1 n. 2243
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. schreibt (seinen getreuen im Elsass) dass, obwohl sein aufenthalt in den neuerworbenen herzogthümern Oesterreiah und Steier grossen nutzen verspreche, er doch vor allen das geliebteste seiner erbländer, den Elsass besuchen und sich daher, expeditis pro voto negotiis Italie, sogleich dahin begeben wolle, wesshalb sie auf seine und seines heeres verpflegung bedacht sein sollen. Licet ex presentia ‒ ministrare. Huill. 5,60. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 283.
Charter: RI V,1,1 n. 2270
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. schreibt dem senator, den consuln und dem volke von Rom, dass er, wie er ihnen mehrfach durch briefe und boten gemeldet, im vorigen iahre gegen die rebellen in Italien glücklich war, aber aus nützlichkeitsrücksichten nach Deutschland zur niederwerfung des übermüthigen Friedrich von Oesterreich zurückkehrte, doch mit dem festen vorsatze, in diesem folgenden iahre die ligurische angelegenheit zum vollen austrage zu bringen; dass er nun auf Marienhimmelfahrt bei Augsburg das lager bezogen, um in ununterbrochenen märschen nach Italien zu ziehen; dass wenn er das gressus nostros predicti quondam ducis Austrie nequitia retardante bis auf das ende der sommerszeit verschieben musste, die grösse seiner macht die kürze der zeit ausgleichen werde. Expectationum vestrarum ‒ compensabit. Aus abschr. in Huillards nachlasse. Winkelmann Acta 301. ‒ Im nov. kamen nach Rich. Sang. boten der Römer zum kaiser in die Lombardei. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 384.
Charter: RI V,1,1 n. 2295
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. Petrus de Vinea berichtet den deutschen fürsten über den erfochtenen sieg und meldet, dass die Mailänder ietzt um gnade flehen, der kaiser sich aber vollständig rächen will. Quia vestre ‒ premiorum. Petr. de Vin. Epp. 2,3. Huill. 5,147. ‒ Würde, wenn echt, nicht blos mit Huill. später in den dec., sondern frühestens in den ian. 1238 zu setzen sein, da der verfasser schon weiss dass das mailändische carocium nach Rom geschickt wurde. Um so mehr wird mit Winkelmann 2,77 anzunehmen sein, dass eine blosse stylübung vorliegt, welche ich den andern berichten über die schlacht anreihe. Im thatsächlichen ergibt sich kein wesentlicher widerspruch gegen andere angaben. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, 36a. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 521 Nr. 30 (Stilübung).
Charter: RI V,1,1 n. 2254
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. gibt dem Otto Wichmann (von Schonburg) und dessen brüdern dreihundert mark schadenersatz und erneuert die vollständig mitgetheilte urkunde Friedrichs I d. d. Ulm 1166 (märz) 8, belassung der von Magdeburg ertauschten burg Schonburg beim reiche betreffend. Z.: S. erzb. zu Mainz, Gotfr. v. Hohenlohe, Eberhard v. Eberstein, der weinschenk v. Winterstetten, Conr. v. Smidelfeld, Heinr. Rathengen, Walter schreiber, Heinr. v. Fleckenstein, Rupert burggr. v. Friedberg, Gernand burggr. v. Werth, Renard schulte v. Lautern, Marquard schulte v. Oppenheim, Hartmund v. Asseburn, Gebh. v. Arnstein, H. v. Heppenheffte. Böhmer Acta 269 in deutscher übersetzung. ‒ Wohl ziemlich gleichzeitig mit der vorhergehenden urk., da der legat Gebhard schwerlich längere zeit am hofe war; vgl. nr. 2264. Verbesserungen und Zusätze:giebt zusammen mit seinem sohne, dem könige Conrad, u. s. w. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hohenlohisches UB. 1,99 Nr. 174 und 175.
Charter: RI V,1,1 n. 2267
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. drückt dem könige von Frankreich seine besondere freude darüber aus, quod inter nos et vos affinitatis amice connubia sunt contracta, da er besondern werth darauf lege cum inclita domo Frantie näher verbunden zu sein. Inter cetera augustalium ‒ exhibebit Hs. 409 zu Wien nach samml. der M. Germ. ‒ Vgl. vorher. Weniger wahrscheinlich ist wohl beziehung auf die vermählung könig Heinrichs von England, des kaisers schwager, mit Eleonore von Provence, schwester der königin von Frankreich, am 20 ian. 1236; nr. 2136 wurde dazu wenig passen. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,24. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 383.
Charter: RI V,1,1 n. 2294
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. Ein ungenannter (Petrus de Vinea?) berichtet allen getreuen über die ereignisse seit der einnahme von Montechiaro, dann insbesondere über den am 27 nov. erfochtenen sieg und über den feierlichen einzug in Cremona. Exultet iam ‒ gaudeatis. Petr. de Vin. Epp. 2,1. Huillard 5,137. Verbesserungen und Zusätze (1983):Winkelmanns Zweifel an der Echtheit der beiden Schreiben (Friedrich II. 2, 1865, 74 Anm. 3 und 77 Anm. 2) werden von Vehse, Die amtl. Propaganda 61 Anm. 43 und Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 180 Nr. 410* zurückgewiesen. Deutsche Übers.: Heinisch S. 396 und 398.
Charter: RI V,1,1 n. 2282
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. drückt denen von Pavia sein bedauern aus dass sie seinetwegen von den verwüstungszügen der Mailänder zu leiden hatten, und meldet, dass er desshalb ad partes ipsas nostrum prepotenter acceleramus accessum, um den übermuth der rebellen zu züchtigen und ihnen zu hülfe zu kommen. Moleste tulimus ‒ quod etc. Martene Ampl. coll. 2,1154. Huillard 5,363. ‒ Bei Huill. zu iuli 1239 unter beziehung auf die damalige verunglückte unternehmung der Papienser gegen die brücke von Piacenza, während doch Ann. Plac. ausdrücklich gesagt ist, dass die Mailänder damals die Placentiner nicht unterstützten. Es wird der zug der Mailänder in die Lomellina im sommer 1237 gemeint sein.
Charter: RI V,1,1 n. 2293
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. meldet dem erzbischofe von York den bei Cortenuova am 27 nov. erfochtenen sieg. Quia felicium ‒ ad triumphum. Huill. 5,134. ‒ Dieser brief und der mit ihm vielfach wörtlich übereinstimmende vorhergehende sind die kürzesten. Vgl. über sie zu nov. 23. Verbesserungen und Zusätze (1983):Winkelmanns Zweifel an der Echtheit der beiden Schreiben (Friedrich II. 2, 1865, 74 Anm. 3 und 77 Anm. 2) werden von Vehse, Die amtl. Propaganda 61 Anm. 43 und Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 180 Nr. 410* zurückgewiesen. Deutsche Übers.: Heinisch S. 396 und 398.
Charter: RI V,1,1 n. 2283
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. dankt einem familiaren, dass er bei seinem abzuge seinen neffen Thomas zurückgelassen habe, und meldet ihm, dass dieser gestorben sei preterito die sabbati tertio videlicet mensis huius, concastrametato in Brusiano prope Ciprianam exercitu nostro. Satis gratanter ‒ respondere. Dönniges Gesch. des Kaiserth. 1a,333 extr. Huill. 5,120 extr. ‒ Allerdings war der 3 oct. ein sonntag; davon abgesehen stimmt die nachricht hier so genau, während sie zu keinem andern monate oder iahre zu stimmen scheint, dass ein versehen in der zeitangabe anzunehmen und dann wohl dem wochentage der vorzug zu geben sein wird. Verbesserungen und Zusätze (1983):Vollst. Druck aus Hs. Vat. lat. 14204, 4v--5r (1. H. 14. Jh.): Deutsches Archiv 19 (1963), 418 Nr. I. (Schaller). Zur Datierung S. 400 Nr. 15.
Charter: RI V,1,1 n. 2225
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. (super Danubium) schreibt dem pabste, dass er das was ein einzelner cardinal (Jacob von Palestrina) gethan, der kirche nicht zum vorwurfe machen wolle, aber doch erwartet hätte, dass der pabst und die cardinäle das vorgehen desselben gegen das reich missbilligt hätten, zumal auch die ietzige legation des bischofs (Rainald) von Ostia und des magister T(homas) tit. s. Sabine das misstrauen nicht beseitigen könne, da wohl die personen genehmer, aber der auftrag derselbe sei, da er aus päbstlichen schreiben ersehe dass iener Silvester volle vollmachten bezüglich der lombardischen angelegenheiten hatte; dass er daher nicht beabsichtigt hatte, der dritten legation, deren auftrag er nicht kenne, den Deutschordensmeister H. in die Lombardei entgegenzusenden; dass er diesen, der immer das wohl der kirche und des reiches gleichmässig im auge gehabt, nun auf dessen eigene bitten an den apostolischen stuhl sende, obwohl er ihn schwer entbehre. Evidentium clara cognitio‒procuratur. Huill. 5,33. ‒ Hier eingereiht nach der letzten zeugenschaft des deutschordensmeister, der nach Rich. Sangerm. im april mit Petrus de Vinea wegen der lombardischen angelegenheit beim pabste war. Die angabe, dass Hermann am 1 apr. noch zu Wien war, vergl. Winkelmann Fr. 2,63, beruht auf einem versehen, das dadurch veranlasst ist, dass Herrgott Mon. 1,231 die urk. nr. 2215 aus einem zu Wien am 1 april, aber 1362 gefertigten transsumpt mitgetheilt ist. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,23. — Im texte ist statt des unverständlichen: ille Sylvester bei Huill., zu lesen: ille superior (scl. legatus), womit der bischof Iacob von Praeneste gemeint ist. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 380.
Charter: RI V,1,1 n. 2271
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. verdankt dem cardinalpriester magister T. von S. Sabina die übersendung eines spanischen pferdes, hoffend dass er darauf eben so siegreich gegen die feinde des reichs kämpfen werde, wie einst gegen die ungläubigen auf dem, welches er ihm schickte als er nach Syrien zog. Sub spe felicis ‒ sacerdotum. Winkelmann Acta 313. ‒ Kürzer: Equum Hispanum ‒ sacerdotum, Petr. de Vin. 3,19. ‒ Cardinal Thomas von Capua starb 1239 aug. 18. Für die einreihung zu 1237 lässt sich etwa geltend machen, dass er im sommer 1237 in Oberitalien war und zwischen dem kaiser und den Lombarden vermittelte. Die einreihung ist um so unsicherer, als nach notizen in Huillards nachlasse auch der cardinalpriester von S. Praxedis (Johann von Colonna), dann der cardinaldiacon Otto von S. Adrian als empfänger genannt werden. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 43. Nr. 17.
Charter: RI V,1,1 n. 2264
Date: 1237
Abstract: Friedrich II. Hermann deutschordensmeister schreibt den apostolischen legaten Rainald von Ostia und Thomas von St. Sabina wiederholt, dass der kaiser schon gegen Augsburg ziehe; dass er mit ihm von Augsburg aufzubrechen, dann aber vorauszueilen und um Maria himmelfahrt (aug. 15) bei ihnen zu sein denke, um dem befehle des pabstes gemäss zwischen dem kaiser und den Lombarden zu vermitteln, trotzdem die kürzlich an hundert auf dem capitel zu Marburg versammelten ordensbrüder davon abriethen, weil die deutschen fürsten es ihm verübelten, dass die lombardische angelegenheit durch vertrag und nicht ihrem wunsche gemäss durch gewalt ausgetragen werden solle; dass sie sorgen sollen, dass die Lombarden an geeignetem orte zu den verhandlungen anwesend seien; dass der kaiser sich nicht abermals auf den gefilden von Verona aufhalten lassen, sondern wenn der vertrag nicht vorbereitet sei, unmittelbar zum angriff übergehen werde; dass er selbst bei fortgesetzter hartnäckigkeit der Lombarden sich derselben nicht weiter annehmen werde; dass der kaiser bei seiner ankunft davon abstand, den grafen Gebhard von Arnstein mit trappen vorauszusenden, ihn aber nach Tuscien schickte, um ihm von dort streitkräfte in die Lombardei entgegenzuführen; dass derselbe vor durchführung seiner absichten die Lombardei weder im sommer noch im winter zu verlassen beabsichtige, zumal man glaube, dass er auch die kaiserin dorthin mitnehmen werde. Prout denunciavimus ‒ ibidem. Huillard Chron. de reb. in It. gestis 164. Huill. 5,93. M. Germ. 18,475. ‒ Ueber die während der vorbereitungen zum zuge geführten verhandlungen mit den Lombarden vergl. Ann. Plac., das schreiben der cardinäle Huill. 5,88, und die vollmacht Ficker Ital. Urkk. 385.
Charter: RI V,1,1 n. 2302
Date: 1238. ian. 2
Abstract: Friedrich II. dem Hector de Montefuscolo iustitiar von Abruzzo, den Thomas Johannis Aczonis vom richteramte im demanium Marsie zu entfernen, welches er gegen die constitutionen (Const. 1,79) erschlich, obwohl er nicht zum demanium gehörte. Exc. Massil.nr. 153, W. 629.
Charter: RI V,1,1 n. 2303
Date: 1238. ian. 3
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar von Val Grati und Terra Jordana, den Petrus Biscardus von den leuten der von seinem vater ererbten lehen nach dem brauche sicherstellen zu lassen. Ib. nr. 154, W. 629.
Charter: RI V,1,1 n. 2304
Date: 1238. ian. 4
Abstract: Friedrich II. den baiulis, iudicibus et universo capitulo Brundusii; belobt sie wegen ihrer besondern treue, betheuert seine grosse vorliebe für Apulien und sein bedauern, dass er sie nun zu gänzlicher niederwerfung der rebellen um subsidium angehen müsse, mit dessen erhebung er genannte beauftragt habe, wie er zu diesem zwecke auch den grosshofiustitiar zurückschicke. Ib. nr. 155, W. 630. ‒ Die zurücksendung des Heinrich von Morra erwähnt auch Rich. Sang. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 405.
Charter: RI V,1,1 n. 2305
Date: 1238. ian. 4
Abstract: Friedrich II. gibt den erzbischöfen (B.) von Palermo und J. von Capua, dem bischof P. von Ravello, dem grafen T. von Acerra und dem magister iusticiarius H. de Morra genaue anweisung, in welcher weise und in welchem betrage nach den einzelnen iustitiaraten die ietzt geforderte collecte von hunderttausend unzen aufzubringen ist, von der auch die sonst privilegirten nicht befreit sein sollen. Ib. nr. 156, W. 630. ‒ Die auflegung der collecte meldet auch Rich. Sangerm. zum ian.
Charter: RI V,1,1 n. 2306
Date: 1238. ian. 5
Abstract: Friedrich II. gebietet allen reichsgetreuen den inhaber dieses Gerhard von Sinzich, seinen diener und getreuen, der mit seiner erlaubniss nach Deutschland zurück kehrt, nicht zu hindern oder zu beschweren, indem er demselben erlaubt mit fünf dienern und sieben pferden frei zu passiren, und ihm sicheres geleit zusagt, so fern es noth ist und auf sein verlangen ihm zu gewähren. Guden Cod. dipl. 2,933. Huill. 5,152. Mittelrhein. Urkb. 3,466. ‒ Also ein reisepass. Verbesserungen und Zusätze (1983):Mit 1238 I. 2. Or. in Koblenz, StA. Beschreibung: Philippi 86. Zur Datierung: Mitteilungen der preußischen Archivverwaltung 20 (1912), 7.
Charter: RI V,1,1 n. 2308
Date: 1238. ian. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem abt Arnold und dem convent des klosters Victring in Kärnthen das eingerückte privileg könig Philipps d. d. Wirzburg 8 aug. 1207. Z.: Alb. u. Rud. gr. v. Habsburg, Bert. u. Gotfr. gr. v. Ziegenhain, Heinr. gr. v. Greifesbach, Rud. v. Hewen, Liutold v. Regensberg, Heinr. v. Truchsen. Gerbert Cod. ep. Rud. 208. Huill. 5,154. Oesterr. Archiv. 32,183 extr. ex or. mit ergänzung der zeugen und der ungewöhnlichen, von Huillard willkürlich geänderten form der datirung. ‒ [Mit 1237, imp. 18, Jer. 12, Sic. 38, ind. 11. Die form der datirung, wie die abweichende zählung der iahre scheint beim vergleiche mit nr. 2307 zu ergeben, dass für deutsche sachen noch eine besondere abtheilung der canzlei bestand.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Klagenfurt, Landesarchiv. Druck: Mon. hist. duc. Carinthiae 4.1, 253 Nr. 2158. Regest: Steinacker, Reg. Habsburgica Nr. 167.
Charter: RI V,1,1 n. 2309
Date: 1238. ian. 00
Abstract: Friedrich II. bewilligt der stadt Avignon auf deren bitte und wegen ihrer treue auf dauer seines beliebens angegebene zölle behufs befestigung der stadt erheben zu dürfen. Huill. 5,159. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Zinsmaier, Reichskanzlei 150 Anm. 63. Or. in Marseille, Archives dép.
Charter: RI V,1,1 n. 2307
Date: 1238. ian. 00
Abstract: Friedrich II. verzeiht der stadt Vercelli welche sich ihm ohne alle bedingung auf gnade und ungnade unterworfen hat, ihren den rebellischen Mailändern geleisteten beistand und alles was sie gegen das reich gethan hat, und bestätigt ihr ihre guten gewohnheiten, salva in omnibus et per omnia imperiali iustitia. Mon. Patriae Taur. Chart. 1,1337. Durandi Dell'antica cond. del Vercellese 138. Huill. 5,157. Mandelli Commune di Vercelli 1,202 mit der auf die schlussziffer des iahres zurückgehenden tagesangabe ian. 8. ‒ Mit 1238, ind. 11, imp. 19, Jer. 13, Sic. 39. ‒ [Die äussere form der stadtverfassung liess der kaiser bestehen; aber von nun ab hatte Vercelli gleich anderen unterworfenen städten vom kaiser gesetzte podestaten; vgl. Ital. Forsch. 2,531.]
Charter: RI V,1,1 n. 2312
Date: 1238. feb. 11
Abstract: Friedrich II. schreibt dem grafen Richard von Cornwall seinem schwager, wie er mit den französischen und andern kreutzfahrern überein gekommen sei, dass der kreutzzug erst nach ablauf des waffenstillstandes (den er 1229 auf zehn iahre geschlossen hatte) um Johannis über ein iahr statt finde, indem er ihn zugleich einlädt seinen weg durch das königreich Sicilien zu nehmen, weil er ihn zu sehen wünsche und weil von da die überfahrt am bequemsten sei. Generalis terre - prebeatur. Math. Paris ad 1238, ed. Luard 3,471. Huill. 5,164. Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,142. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 406.
Charter: RI V,1,1 n. 2313
Date: 1238. feb. 15
Abstract: Friedrich II. gebietet den rathmannen zu Mantua dem überbringer dieses Dieterich, dessen genosse Johann mit falken an das kaiserliche hoflager reisend von einigen bürgern Mantuas verwundet und beraubt wurde, genugthuung zu leisten und das seinige wieder zurück zu geben. Aus einer abschrift sec. 13 zu Mantua. Huill. 5,165.
Charter: RI V,1,1 n. 2315
Date: 1238. feb. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem zu ihm gekommenen abt Ubert von Fructuaria (nordwestlich Chivasso) die eingerückte urk. Friedrichs I d. d. Bononie 1159, ausserdem genannte besitzungen des klosters und das recht, dass wenn das kloster von seinen besitzungen wegen abwesenheit des kaiser oder könig, sorglosigkeit der rectoren oder gewaltthat etwas verliert, nur veriährung von 98 iahren gegen dasselbe soll geltend gemacht werden können. Z.: die bisch. P. v. Patti, (H.) v. Turin, v. Ivrea u. Novara, B. markgr. v. Montferrat, A. marchio Laneta (M. m. Lancia?), der gr. v. Biandrate, mag. Petr. de Vinea. Winkelmann Acta 304. Verbesserungen und Zusätze (1983):Besserer Text als bei Winkelmann, Acta imp. 1, 304 Nr. 342 in Beglaubigung von 1298 in Turin, Archivio di Stato, Abbazia S. Benigno, Mazzo 18. Scheffer-Boichorst, in: Neues Archiv 24 (1899), 174. Kopien von 1338 in Turin, Archivio dell'economato abbazia S. Benigno, cartella 1, mazzo 5 Nr. 12 und in Cherasco, Museo Adriani perg. Nr. 134. Vgl. D. Friedrich I. 267.
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