Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 2411
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. berichtet (allen im königreiche) über die gleichzeitigen unternehmungen gegen Brescia und Alessandria, bedauert durch die ligurischen angelegenheiten vom besuche des königreichs abgehalten zu sein, drückt sein missfallen aus dass bei der letzten collecte die reichen zum schaden der armen bevortheilt seien, und fordert sie auf die neue collecte zu zahlen, mit der er die angelegenheiten zu erledigen hoffe. Circa vos nostre‒relinquatis. Petr. de Vin. 2,39. Huill. 5,272. ‒ Es handelt sich um die nach Rich. Sang. im ian. ausgeschriebene collecte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 411.
Charter: RI V,1,1 n. 2340
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. befiehlt demselben den grossiährig geworden Gisulf de Mazzano, falls gegen seine treue nichts vorliegt, aus der vormundschaft seines oheims zu entlassen und nach zahlung der lehensgebühr (relevium) von den einst seinem vater gehörigen leuten sichern zu lassen. Ib. nr. 158, W. 632.
Charter: RI V,1,1 n. 2393
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. befiehlt den bürgern von Die achttausend solidi für die ritter zu zahlen, welche Joachimus (Nicolinus; vgl. nr. 2334) Spinola ihm auf befehl ihres bischofs zur belagerung von Brescia zugeführt hat. Huill. 5,237 extr. nach Columbus De reb. gest. Valent. et Diens. ep. 106. Vergl. Huill. Intr. 258. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 7640.
Charter: RI V,1,1 n. 2325
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von Ungarn dass er nach besiegung der Mailänder noch länger in Italien weilen werde und auf die calenden des mai einen hoftag zu Verona angesagt und dorthin seinen sohn könig Conrad, der ihm ein grosses heer aus Deutschland zuführen werde, und alle fürsten mit bewaffnetem gefolge berufen habe, um dann von dort aus zur völligen vernichtung der rebellen, falls diese sich bis dahin nicht unterwerfen, ins feld zu ziehen, und fordert ihn auf, ihm zuzug von berittenen schützen (balistariorum equitum) nach Italien zu senden. Regum precellens ‒ et honorem. Martene Ampl. coll. 2,1150 (an den könig von Castilien). M. Germ. 4,324. Huill. 5,183. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 277 Nr. 206. Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 2rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 399 Nr. 4 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 407.
Charter: RI V,1,1 n. 2338
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. Petrus de Vinea schreibt dem grossiustitiar es sei nicht gut öl ins feuer zu giessen, et iracundie motum, quem causa non provocat, augeri iustitie colore non expedit; dieienigen (derienige), quibus regni navigium imperiali provisione committitur, hätten sich zu hüten, die leicht erregbare römische curie ohne besondern befehl des kaisers zu reizen, zumal zur ietzigen zeit, quo negocio tocius Ytalie imperiali provisioni commisso posset periculum imminere. Ignis incendium ‒ perturbetis. Martene Coll. 2,1164. Huill. Pierre 340. ‒ Von Huill. zu 1233 gesetzt. Der inhalt scheint mir durchaus der sachlage 1238 und wohl eher vor als nach dem misslingen vor Brescia zu entsprechen. Der grossiustitiar kam nach Rich. Sangerm. im ian. aus der Lombardei wieder in das königreich, gieng dann im mai vom kaiser berufen im iuni wieder in die Lombardei, von wo er im aug. zurückkehrte. Der pabst klagt am 4 märz beim kaiser über dessen beamte im königreiche, welche das der kirche gehörige Acquaviva besetzten und sich gerichtsbarkeit in der mark Ancona anmassten. Beim zutreffen der sonstigen haltpunkte ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich das schreiben darauf bezieht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hohenlohisches UB. 1, 96 Nr. 167.
Charter: RI V,1,1 n. 2336
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. beglückwünscht den könig von England über den günstigen stand seiner angelegenheiten, und meldet ihm dass er zu der zeit, wo die könige feldzüge zu beginnen pflegen, mit einem grossen heere aus Italien und Deutschland gegen die rebellen ziehen werde. Litteras serenitatis ‒ processus. Huill. 5,207. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 407.
Charter: RI V,1,1 n. 2358
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. schreibt dem pabste dass er angehört habe, was der bei ihm beglaubigte überbringer bezüglich des friedens zwischen ihm und den rebellen zu sagen hatte; dass er als sieger um so eher zur verzeihung geneigt sei, wenn die rebellen sich unterwerfen; cum per dictum nuncium vestrum nimis informiter fuerit depositum verbum pacis, quid sibi voluerit illa legatio, que nec formam continuit, nec processum, deliberantes nobiscum nequivimus devinare; dass, wenn der pabst in einem andern schreiben gebeten habe den Petrus Saracenus als nuntius des apostolischen stuhls freizulassen, es des pabstes oder der kirche ehre in keiner weise schmälern könne, wenn er diesen, welcher ihn verläumdete und zwietracht zwischen ihm und dem könige von England zu säen suchte, gefangen genommen habe, zumal die briefe, welche er bei sich hatte, nichts über eine botschaft des pabstes an den könig oder des königs an den pabst, sondern lediglich eine bitte um sicheres geleit enthielten. Paternitatis vestre ‒ gaudere. Aus Huillards papieren. Winkelmann Acta 312. ‒ Am 3 iuni hatte der pabst den bischof Ardingus von Florenz an den kaiser abgeordnet, um freilassung des Petrus Saracenus und austrag der lombardischen angelegenheit durch schiedsspruch der kirche ersuchend. Vorliegendes ist zweifellos das antwortschreiben des kaisers, das zunächst hier eingereiht wurde, weil der bischof am 21 iuni zu Verona nachweisbar ist. Verbesserungen und Zusätze:Ueber Petrus Sarracenus vgl. nr. 7206 und Zusatz dazu Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 413.
Charter: RI V,1,1 n. 2381
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem S. de Archis iustitiar von Val Grati und Terra Jordana, den forbannirten aber nicht foriudicirten Nicolaus de Cutrono nach geleisteter bürgschaft, sich dem gerichte zu stellen, aus dem banne zu ziehen. Exc. Mass. nr. 169, W. 639.
Charter: RI V,1,1 n. 2375
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. meldet (dem generalvicar Manfred Lancia?) dass die von Genua, obwohl er früher den durch ihre boten angetragenen huldeid gnädig entgegengenommen habe, nun seinen dorthin geschickten boten ihre versprechungen nicht gehalten haben, sondern in ihrer rebellion verharren; befiehlt ihm daher ieden verkehr mit ihnen abzubrechen, ihnen als reichsfeinden durch besondere boten fehde anzusagen, und sie an sachen und personen zu schädigen, Venientibus ad presentiam ‒ vindictam. Petr. de Vin. 3,85. Huill. 5,237. ‒ Mit der adresse: Vicario; vielleicht nicht an den generalvicar selbst, sondern an den von diesem bestellten vicar der Riviera gerichtet. ‒ Vgl. oben nr. 2354.
Charter: RI V,1,1 n. 2335
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. verlängert dem markgrafen von Provence, da demselben angeblich die ladung auf mai 1 (nach Verona) zu spät zugekommen sei, die frist bei ihm zu erscheinen bis iuni 1, lehnt es aber ab, ihm eine bestimmte zuzuführende truppenzahl zu bezeichnen, da der graf von Savoien und der markgraf von Montferrat sich bereit erklärt hätten, mit ganzer macht an dem feldzuge gegen die Lombarden im sommer theil zu nehmen. Litteris et nuntio ‒ vidit. Martene Ampl. coll. 2,1168. Mon. Germ. 4,324. Huill. 5,198. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 279 Nr. 208.
Charter: RI V,1,1 n. 2380
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem magister iustitiarius, die brüder Berard und Johannes in besitz der hälfte von Catiniano zu setzen, welche sie als nächste erben des Eufanius de Casali glauben beanspruchen zu können und wofür sie der curie eine summe zahlen wollen, und ihre leute anzuhalten, ihnen dazu laut der constitutionen(3,20?) und nach ihren kräften beizusteuern. Exc. Massil. nr. 168, W. 638. ‒ Mit dem folgenden zwischen den datirten stücken aus dem iuli und dem aug.; wohl zu letzterm gehörig, da der grossiustitiar nach Rich. Sangerm. erst im aug. vom kaiser zurückkehrte.
Charter: RI V,1,1 n. 2311
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. schreibt den Römern und sendet ihnen nach dem vorbild der alten Cäsaren den von den besiegten Mailändern eroberten fahnenwagen, indem er sie auffordert denselben sorgfältig zu bewahren. Ad extollendum ‒ plectantur. Martene Coll. 2,1190. Huill. 5,161. ‒ Nach Ann Plac. wurde der fahnenwagen im ian. über Pontremoli nach Rom gesandt. Derselbe mag inzwischen auch in andern reichstreuen städten vorgeführt sein; wenigstens kam der elephant, der ihn zu Cremona zog, 1237 auch nach Parma, Ann. Parm.; er mag dann auch mit dem caroccio nach Rom gekommen sein, da Ptol. Lucensis zu 1238 seine ankunft in Lucca meldet. Rich. Sangerm. erwähnt die übersendung zum apr., was sich zunächst auf die ankunft zu Rom beziehen wird. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 401.
Charter: RI V,1,1 n. 2355
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. schreibt dem pabste dass er aus dessen briefe gern gesehen, dass derselbe sich der dinge in der Provence besonders annehmen wolle; dass er aber nicht zugeben könne, dass der bischof von Palestrina dorthin gesandt werde, der, wie er genugsam erfahren habe, überall nur unruhe stifte, und am wenigsten ietzt, wo er die unterwerfung der rebellen erwarte, welche iener zu hindern suche; dass er auch im eigenen interesse desselben sicheres geleit versagen müsse, da die seinigen annehmen würden, dass dasselbe nicht aufrichtig gewährt sei, und leicht gegen seinen willen die gelegenheit benutzen könnten, an ienem die ihm und dem reiche angethane unbill zu rächen; dass er daher entschuldigen möge, wenn er diese seine bitte nicht gewähren könne. Studiosi pastoris ‒ efferentes. Aus Huillards nachlasse. Winkelmann Acta 310. ‒ Vgl. das folgende schreiben.
Charter: RI V,1,1 n. 2314
Date: 1238.
Abstract: Friedrich II. schickt denen von Vercelli auf deren bitte den professor des civilrechts magister V. (Ubertus de Bobbio?), tam pro nostris servitiis iuxta fidei sue debitum promovendis ibidem, quam pro edocendis vestris scolaribus, und fordert sie auf denselben wohl aufzunehmen und insbesondere auch in nostris servitiis seinen rath einzuholen. Quamquam milites nostros ‒ a vobis. Martene Coll. 2,1142. Durandi Antica condiz. del Vercellese 51. Huillard 4,498. ‒ Nicht schon mit Huill. zu 1234 zu setzen. Das studium war allerdings schon 1228 gegründet; vgl. auch Mon. patr. 16,1215. Aber in die zeit, wo Vercelli bundesstadt war, kann das schreiben um so weniger gehören, als der professor sichtlich zugleich die politischen interessen des kaisers wahrnehmen sollte. Wenn auch nicht schon in diese zeit, doch am wahrscheinlichsten nicht viel später gehörig. Vercelli fiel 1243 märz wieder ab; 1248 oct. trat es nochmals auf die seite des kaisers. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 76.
Charter: RI V,1,1 n. 2416
Date: 1239 ian. 00
Abstract: Friedrich II. nimmt die stadt Avignon, welche seine und des reiches besondere kammer sei, und deren bewohner in seinen besondern schutz, so dass sie niemandem als ihm und dem reiche verpflichtet sein sollen, und bestätigt ihnen ihre guten gebräuche und bewährten gewohnheiten. Z.: der erzb. v. Trani, die bisch. M. v. Parma, (N.) v. Reggio, G. v. Luna, v. Imola, Obert markgr. Pelavicini, R. gr. v. San Bonifacio, Symon gr. v. Theate, Tebald Franciscus, Rao de Trentenariis, die grosshofr. mag. Petr. de Vinea u. Tadd. de Suessa. Huill. 5,276. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 160 Anm. 107. Or. in Marseille, Archives dép., B 330.
Charter: RI V,1,1 n. 2417
Date: 1239 feb. 15
Abstract: Friedrich II. Die grosshofrichter Roffrid von San Germano und Lorenz von Parma bekunden dass die gemeinde Vercelli, nachdem in ihrem streite mit der curie über die hoheitsrechte zu Alice (sudöstlich von Ivrea) gegen sie erkannt wurde, beim kaiser supplicirt habe, sich der vor Rainald von Guasto kaiserlichem capitän von Ivrea aufgenommenen und beim ersten verfahren aus nachlässigkeit nicht benutzten zeugenaussagen bedienen zu dürfen; dass ihnen durch die grosshofrichter Petrus de Vinea und Tadeus de Suessa die gewährung der supplik durch den kaiser mitgetheilt sei und sie daher die syndici der gemeinde zu neuer verhandlung zugelassen haben. Per m. Angeli de Capua magne imp. curie actorum not. Aus den Biscioni 1 f. 256' im municipalarchive zu Vercelli. ‒ Mit 1238, aber ind. 12 und die martis.
Charter: RI V,1,1 n. 2422
Date: 1239 feb. 22
Abstract: Friedrich II. wiederholt wörtlich die verordnung gegen die Patarener Speronisten Leonisten u. s. w. vom 14 mai 1238. Patarenorum receptatores‒restituende. M. Germ. 4,328. Hartzheim Conc. 3,508. Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 1,293 ff. u. 4,76 ff. Sbaralea Bull. Franc. 1,731. 732. 734. Verbesserungen und Zusätze (1983):Benützung der VU. BF. 1940. Weitere Ü.: Insert in Urk. Innozenz IV. von 1254 V. 22 (Potthast 14762) in Mailand, Archivio di Stato, sez. storica, bolle e brevi papali XII A. Druck: MGH. Constit. II, 284 Nr. 211 -- Montossi, Statuta Ferrariae a. 1287. S. 353--355 (Insert in Urk. Innozenz IV. von 1252 V. 18).
Charter: RI V,1,1 n. 2421
Date: 1239 feb. 22
Abstract: Friedrich II. wiederholt wörtlich die verordnung gegen die Patarener vom 14 mai 1238. Inconsutilem tunicam ‒ convertemus. Mon. Germ. 4,327. Hartzheim Conc. 3,507. Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 1,293 ff. u. 4,76 ff. Sbaralea Bull. Franc. 1,731. 732. 734. Verbesserungen und Zusätze (1983):Weitere Ü.: Insert in Urk. Innozenz IV. von 1254 V. 22 (Potthast 14762) in Mailand, Archivio di Stato, sez. storica, bolle e brevi papali XII A. Druck: MGH. Constit. II, 282 Nr. 210 -- Montorsi, Statuta Ferrariae a. 1287. S. 351--353 (Insert in Urk. Innozenz IV. von 1252 V. 18). Regest: Langlois, Les registres de Nicolas IV S. 78 Nr. 426.
Charter: RI V,1,1 n. 2418
Date: 1239 feb. 22
Abstract: Friedrich II. verordnet dass richter welche um gunst oder bitten, gegen geld oder aus hass, ungerechte oder unbillige urtheile fällen, mit dem tode bestraft werden sollen, und dass wenn von ihnen in solcher weise eine blutstrafe verfügt wurde, auch noch ihre güter iedermann preis gegeben sein sollen. Mon. Germ. 4,330. Huillard 5,278. Fontes rer. Bern. 2,181. ‒ Vergl. Const. Sic. 2,50. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,187 Nr. 387.
Charter: RI V,1,1 n. 2420
Date: 1239 feb. 22
Abstract: Friedrich II. wiederholt wörtlich die verordnung gegen die ketzer vom 14 mai 1238. Commissi nobis‒apparere. Mon. Germ. 4,326. Hartzheim Conc. 3,506. Mag. Bull. Rom. 1,83. Vergl. Huill. 5,280. ‒ [Vergl. Thomas Tuscus 513, welcher meint, der kaiser habe durch die publication dieser gesetzte seine frömmigkeit zeigen und der drohenden excommunication entgehen wollen. Auch mag zu beachten sein, dass zur zeit der excommunication kaiserlicherseits dem pabste zum vorwurfe gemacht wurde, dass er gegen die ketzer nicht vorgehe, wenn es sich um aufständische Lombarden handle; vergl. Huill. 5,303. 311. In bezüglichen päbstlichen verordnungen, so 1252 oct. 31 und 1265 nov. 3, werden die gesetze unter dieser datirung aus Padua angeführt.] Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 1,293 ff. u. 4,76 ff. Sbaralea Bull. Franc. 1,731. 732. 734. Verbesserungen und Zusätze (1983):Wiederholt größtenteils BF. 1942. Weitere Ü.: Insert in Or.-Urk. Innozenz IV. von 1254 V. 22 (Potthast 14762) in Mailand, Archivio di Stato, sez. storica, bolle e brevi papali XII. A. Druck: MGH. Constit. II, 280 Nr. 209 -- Montorsi, Statuta Ferrariae a. 1287. S. 349--351 (Insert in Urk. Innozenz IV. von 1252 V. 18).
Charter: RI V,1,1 n. 2424
Date: 1239 feb. 00
Abstract: Friedrich II. überlässt auf bitte des Hartnid von Pettau dessen mit dem [salzburger dienstmann] Ulrich von Montparis verheirathete tochter Adelheid der kirche von Salzburg als ministerialin. Hormayr Archiv 1827 s. 536. Huill. 5,278. Steiermärk. Urkkb. 2,482 ex or. ‒ Mit 1238. [An das ende des monats gestellt, weil wahrscheinlich während der für diesen monat noch nicht bezeugten anwesenheit des erzbischofs von Salzburg ausgestellt.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 87. Druck: Salzburger UB. 3,496 Nr. 943.
Charter: RI V,1,1 n. 2427
Date: 1239 märz 10
Abstract: Friedrich II. beschwert sich bei den cardinälen, welche der pabst bei seinen entscheidungen zuzuziehen habe, über die härte des pabstes, welcher angeblich beabsichtige gegen ihn sententiam depositionis statuere et ob favorem Lombardorum rebellium exercere gladium spiritualem, und ersucht sie quatenus motus summi pontificis quos ex causis evidentissimis tam iniustos quam voluntarios mundus agnoscit, ex deliberata modestia compescant; indem er zugleich droht, dass er der ihm geschehenden unbill gegenüber zu vergeltungsmassregeln werde schreiten müssen, die dann leicht nicht den urheber allein treffen würde. Cum sit‒propulsare. Petr. de Vin. Epp. 1,6 ohne tag und ort. Math. Paris ad 1239 ed. Luard 3,548 mit tag und ort. Ann. Stad. mit ort aber ohne tag und auch sonst nicht ganz vollständig. Huill. 5,282. ‒ [Dieses schreiben kam nach dem päbstlichen rundschreiben vom 7 apr. erst nach erfolgter excommunication an und wurde daher wohl durch die aus dem erzbischof von Palermo, Thadeus von Suessa, Roger Porcastrella und anderen bestehende gesandtschaft überbracht, von der der kaiser im rundschreiben vom 20 apr. (vgl. auch das schreiben vom 16 märz 1240) behauptet, dass sie in der nähe Roms auf Veranlassung des pabstes zurückgehalten seien, damit die versöhnlichen schreiben, welche sie überbrachten, nicht vor der nun vom pabste nur mit rath einiger lombardischer cardinäle, unter widerspruch der übrigen, beschleunigt ausgesprochenen excommunication bekannt würden. ‒ Nach demselben schreiben hätte der pabst durch die bischöfe von Bergamo, Brescia und Como vom kaiser verlangt, dass er entweder die von den Lombarden zu leistende genugthuung dem pabste anheimstelle, oder aber den Lombarden den wegen des hl. landes (zu Rieti 1234 iuli) auf vier iahre angesagten waffenstillstand einhalte, obwohl seitdem schon fünf iahre vergangen; es sei dann von den vom pabste beauftragten unter zustimmung des zu Mailand weilenden legalen G. von Montelongo eine überlegungsfrist bewilligt, während der pabst inzwischen ohne eine entscheidung des kaisers abzuwarten vorgegangen sei. Der pabst übergeht in seinem rechtfertigungsschreiben vom (20 iuni) diese beschuldigung.] Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,152. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 17 v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 57 (Schaller). Deutsche Übers.: Graefe, Publizistik 12 f. (abweichend) -- Heinisch S. 414.
Charter: RI V,1,1 n. 2425
Date: 1239 märz 00
Abstract: Friedrich II. beurkundet eine zwischen den vor ihm gegenwärtigen C. bischof von Freising und Albert graf von Tirol endlich zu stande gekommene schiedsrichterliche entscheidung, wonach der letztere dem ersteren als ersatz für zugefügten schaden 300 mark silber und 25 wagen wein zu entrichten hat. Z.: Eberh. erzb. v. Salzburg, Rudiger bisch. v. Passau, Ch. abt v. Tegernsee, Heinr. probst v. Achen, Eberh. decan v. Freisingen, Meinhard gr. v. Görtz, Egeno gr. v. Eppan (Piano), Haward richter von Brixen, Uscalc. v. Dewin, Ulr. v. Reifenberg, Heinr. (burggr.) v. Lienz, Ulr. v. Bozen, Engelmar Tarant. Meichelbeck Hist. Fris. 2,16. Mon. Boic. 31a,572. Huillard 5,281. Fontes rer. Austr. II 31,134. Verbesserungen und Zusätze:Der unter den zeugen genannte probst Heinrich von Aachen heisst im texte: notarius noster. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Tiroler UB. 3,128 Nr. 1087. Regest: Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 475.
Charter: RI V,1,1 n. 2429
Date: 1239 apr. 4
Abstract: Friedrich II. gestattet dem Sodeger de Tito, richter zu Trient, ein heimgefallenes kirchenlehen anderweitig zum nutzen der kirche von Trient zu verleihen. Böhmer Acta 790. Verbesserungen und Zusätze (1983):Insert in Originalnotariatsinstrument von 1239 IV. 26 in Trient, Archivio di Stato, capsa LIX Nr. 36.
Charter: RI V,1,1 n. 2430
Date: 1239 apr. 20
Abstract: Friedrich II. schreibt dem senator von Rom und den Römern indem er ihnen seinen schmerz bezeugt, dass keiner von ihnen sich dagegen erhoben habe, als der römische oberpriester den kaiser und wohlthäter der Römer so gottlos verdammte, und warnt sie vor undankbarkeit. Cum Roma‒revocare. Math. Paris 3,546 ad 1239. Petr. de Vin. Epp. 1,7. Huill. 5,307. Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,151. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale. Cod. 1275, f. 43c . Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 524 Nr. 98. Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Vatikan. Bibliothek, Hs. lat. 14204, 8rv. Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 29 (Schaller).
Charter: RI V,1,1 n. 2431
Date: 1239 apr. 20
Abstract: Friedrich II. schreibt allen fürsten und beschwert sich in einem weitläuftigen schreiben wie pabst Gregor, einst da er noch niederen ranges war sein vorzüglichster freund, nun mit der zeit die treue und mit der würde den Charakter gewechselt, und ihn den ersten sohn der kirche zum gegenstand an dem er seine bosheit auslassen könne erwählt habe; geht dann weiter die thatsachen seines verhältnisses mit dem pabst einzeln durch, in allerdings einseitiger aber sehr beachtenswerther darstellung. Levate in circuitu‒offendatur. Math. Paris 3,575 und Lünig Cod. It. 2,887 mit dem datum und an den grafen Richard von Cornwall. Petri de Vinea Epp. 1,21. Huill. 5,295. Originalausfertigung zu Wien mit dem datum an den erzbischof von Salzburg; vgl. Kleimayrn Juvavia 402, Meiller Salzb. Reg. 272. Im Romersdorfer bullarium zu Coblenz mit dem datum an den erzbischof von Trier. Vergleiche Fontes rer. Austr. II 25,436 eine ergänzung. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,29 ex or. für Salzburg. Kaiserurk. in Abbild. 6,16 facs. ebenfalls darnach. Doeberl Mon. Germ. selecta 5,116 ex or. Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,162. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 87. Druck: MGH. Constit. II, 290 Nr. 215. Teilweise deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 17--26 -- Heinisch S. 428.
Charter: RI V,1,1 n. 2435
Date: 1239 apr. 22
Abstract: Friedrich II. Erzbischof Eberhard von Salzburg sichert der von ihm neugegründeten kirche von Seckau lehen in Steier auch für den fall zu, dass er den frühern besitzer Carl von Gutrat wieder zu gnaden aufnimmt. Steiermärk. Urkkb. 2,483. ‒ Danach wird auch der kaiser an diesem tage wieder zu Padua gewesen sein.
Charter: RI V,1,1 n. 2436
Date: 1239 apr. 25
Abstract: Friedrich II. Der grosshofrichter Roger de Petrasturmina verurtheilt, nach einem längeren zu Cremona begonnenen und zu Padua fortgesetzten verfahren und nach eingeholtem rath der barone, den Rainald de Transaquis, dessen bruder B. und den Massarus zur zurückstellung des lehen und der baronie, die einst dem Johann Saracenus gehörten, an die curie. Reg.Frid. ed. Carcani 259. Huill. 5,313.
Charter: RI V,1,1 n. 2441
Date: 1239 iuni 1
Abstract: Friedrich II. ernennt den grafen Petrus Gaetani, vicar und generalcapitän der truppen in der stadt Neapel, zum comes sacri palatii Lateranensis, mit dem rechte zu legitimiren, notare zu ernennen, münzen zu prägen und allen befugnissen, welche andern pfalzgrafen des römischen reichs zustehen. Winkelmann Acta 313 extr. ‒ Zweifellose fälschung.
Charter: RI V,1,1 n. 2440
Date: 1239 (iuni 1)
Abstract: Friedrich II. verleiht denen von Padua Castelfranco und civitatem (das gebiet) Tarvisii vom flusse Sile nach Padua zu bis an das meer. Erwähnt von Rolandin mit dem bemerken, dass das unter goldbulle ausgefertigte privileg vom kaiser dem podesta Tibald feierlich übergeben wurde. ‒ Am folgenden und zweitfolgenden tage schickte der kaiser truppen zur verwüstung des gebiets aus, während deren abwesenheit die sonnenfinsterniss erfolgte. Danach ist das privileg am 1 iuni oder vielleicht einem der nächstvorhergehenden tage ertheilt. Verbesserungen und Zusätze:zu streichen und durch nr. 14733 zu ersetzen.
Charter: RI V,1,1 n. 2444
Date: 1239 iuni 13
Abstract: Friedrich II. (ante ecclesiam beati Zenonis) Protokoll wonach der kaiser in öffentlicher versammlung in anwesenheit der Apulier Thomas grafen von Acerra, des grosshofrichters Thadeus und des Robert von Castiglione, dann Coni de Bramonte (?), des Ezelin von Romano, Bonifaz grafen von Panico und anderer genannten durch den mund des zu pferde sitzenden Petrus de Vinea über Azzo markgrafen von Este, Uguccio grafen von Vicenza, Peter grafen von Montebello, Rizard grafen von San Bonifacio, Uguccio de Pileo und deren genannte anhänger, weil sie der ladung vor den kaiser nicht folgten, als verräther der krone den beständigen reichsbann verhängt, so dass sie alle ihre ämter, rechte und güter, vasallen und hörige verlieren sollen, sofern sie sich nicht binnen acht tagen vor dem kaiser oder dessen boten da stellen, wo diese in der Mark oder Lombardei sein werden, denselben reichsbann mit verlust der güter und körperlicher strafe allen drohend, welche von da ab mit ihnen in verbindung treten; worauf Ezelin in die seele der anwesenden die einhaltung beschwört und der kaiser ablegung desselben schwurs durch alle Veroneser befiehlt. Biancolini Dei vescovi e gov. di Verona 145. Verci Storia degli Ecelini 3,271. Huill. 5,319. ‒ Vgl. Parisius de Cereta ap. Mur. 8,631, Mon. Germ. 19,11. Verbesserungen und Zusätze:<span class="spaced">Azzo von Este trat dec. 20 förmlich der liga bei, s. nr. 13310. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu Ü. und Inhalt: Sandri, Due sentenze-e la politica scaligera, in: Atti dell'istituto Veneto 103 (1943--44) parte II S. 248 ff.
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