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- Geschichte des Salzburger Domkapitels
- Das Archiv des Salzburger Domkapitels (Bestandsgeschichte)
- Editionen/Regestenwerke:
Das Domkapitel des erzbischöflichen Stuhls zu Salzburg wurde im Jahr 1122 von Erzbischof Konrad I. in ein reguliertes Chorherrenstift umgewandelt; dort befolgten die Mitglieder die Augustinusregel für ihr Zusammenleben. Mit der Säkularisation im Jahr 1514 konnten 24 Weltgeistliche zu Domherren, die nach bestimmten Statuten zu leben hatten, ernannt werden. Da dem Salzburger Domkapitel auch das Wahlrecht für den Erzbischof zustand und nach dem Tod eines Erzbischofs bis zur Neuwahl die Zwischenregierung oblag, hatte es auch nicht unbeträchtlichen politischen Einfluss im Erzstift Salzburg. Das Vermögen des Domkapitels bestand bis 1806 hauptsächlich aus Grundbesitz, der über das gesamte Erzstift, aber auch in den angrenzenden Ländern verstreut war.
Analog der Verfassung des Erzstiftes Salzburg bildete das Archiv des Salzburger Domkapitels das Gegenstück zum landesfürstlichen "Geheimen Archiv". Das Domkapitel verwahrte seine Urkunden in einem Kasten in der "Liberei" (Bibliothek) in der Domdechantei, wo auch Bargeld und andere Wertsachen deponiert waren. Am Beginn des 17. Jahrhunderts übersiedelte das Archiv in das neu errichtete Kapitelhaus in einen Raum neben der Kapitelstube. Das Domkapitel unternahm immer wieder Anläufe zur durchgehenden Ordnung und Verzeichnung seines Urkundenarchivs; erste Versuche sind aus dem Jahr 1536 überliefert, jedoch blieben diese Pläne immer wieder nach wenigen Jahren auf Grund von Personalmangel unvollendet; dadurch erklärt sich, dass bis zum Ende des Erzstiftes kein Gesamtverzeichnis des Domkapitelarchiv vorlag. Gemeinsam mit dem erzstiftischen "Geheimen Archiv" sah sich auch das Archiv des Domkapitels ab 1796 den zahlreichen Flüchtungen ausgesetzt und erlitt dasselbe Schicksal wie das Archiv des Erzstiftes. Das ältere Urkundenarchiv, das ca. 3.500 Originalurkunden umfasst, wurde wie die übrigen Salzburger Unterlagen im Jahr 1806 nach Wien verbracht. Im Gegensatz dazu blieb das jüngere Aktenarchiv, das vor allem für die Verwaltung der Besitzungen notwenig war, in Salzburg zurück. Die Urkunden des Domkapitels wurden in Wien als vierte Abteilung der Salzburger Urkunden angesehen, entsprechend verzeichnet und schließlich in den großen Bestand der Allgemeinen Urkundenreihe (AUR) eingegliedert. Die in Salzburg zurück gebliebenen Reste der domkapitlischen Unterlagen wurden ab 1810 vom neu eingerichteten bayerischen Urkundensammlungsbureau durchgesehen und Ende 1812 wurden über 300 Originalurkunden nach München übersendet. Nur weniges, vor allem die für die grundherrschaftliche Verwaltung notwendige Registratur mit einigen versprengten Originalurkunden blieb in Salzburg zurück.Aus der Tatsache heraus, dass das Salzburger Domkapitel nicht unbeträchtliche Besitzungen sowohl in Altbayern als auch in den nach 1816 bei Bayern verbliebenen ehemals Salzburgischen Gebieten hatte, erlitt das nach Wien gebrachte Archiv des Domkapitels auch nach 1816 entsprechende Verluste; im Jahr 1817 wurden im Zug der Archivalienverhandlungen mit Bayern unter diesem Titel vom Staatsarchiv in Wien über 30 Urkunden aus dem Salzburger Domkapitelarchiv nach München abgegeben. Nun aber besteht die Möglichkeit, dass die gesamte urkundliche Überlieferung des Salzburger Domkapitels unabhängig von ihrem Aufbewahrungsort, sei es in Wien, München oder Salzburg, im Monasteriumportal virtuell zusammengeführt und somit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
J. A. Hofmann, Geschichte der Dotation des Domkapitels von Salzburg, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 9 (1869) S. 68-230:
F. Koller, Das Salzburger Landesarchiv, Salzburg 1987, S. 106.
A. Mudrich, Das Salzburger Archivwesen, in: Mitteilungen des k.k. Archivrates II (1916), S. 22-32 und 99-101. 3)
Salzburger Urkundenbuch, bearb. v. Willibald Hauthaler und Franz Martin, Band II und III, Salzburg 1916 und 1918 (SUB). F. Martin, Die Regesten der Erzbischöfe und des Domkapitels von Salzburg, Band I-III, Salzburg 1928-1934 (MR).