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FondNenzing, Gemeindearchiv
< previousCharters1763 - 1868
Charter: 3236
Date: 20. November 1763
AbstractBischöflicher Spruchbrief: Fürstbischof Johann Anton von Chur schlichtet ein Zerwürfnis zwischen dem Pfarrer Anton Ignaz Fritsch und der Gemeinde Nenzing, das wegen Unterlassung verschiedener pfarrlicher und kirchlicher Verrichtungen seitens des Pfarrers entstanden ist. Dieser wird beauftragt, die einzelnen Punkte, wegen denen geklagt worden ist, genau zu beachten.Unbesiegeltes Vidimus des Johann Baptist Duelli, Kommissarius, Schnifis, über die Urkunde von 1763 November 10.

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Charter: 3237
Date: 15. September 1767
AbstractViehgewährschaftsordnung: Franz Josef Gilm von Rosenegg, Vogteiverwalter beider lehenbarer Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, genehmigt und ratifiziert die von Bludenz, Sonnenberg und Montafon vorgeschlagene Viehgewährschaftsordnung, eine Neufassung jener vom 27. September 1740, notwendig geworden wegen Streitigkeiten in Betreff eingeklagter Evictions-Gewährschaftsleistungen bei Verkäufen von Pferden, Rindvieh und Schweinen.

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Charter: 3238
Date: 1. Mai 1768
AbstractAlpnutzungsbrief: Die Gemeinde Nenzing hat wieder um die vier Melkalpen gespielt für die nächsten 16 Jahre. Dermalen sind Alpmeister Josef Gasner, Josef Krisser, Andreas Tscholl, und Lutz Tscholl. Vorgegangen ist die Veranstaltung im Schulhaus.

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Charter: 3239
Date: 11. November 1773
AbstractRevers: Pfarrer Josef Ignaz Boch von Nenzing, der im März 1770 bei seinem Amtsantritt den zum Widum gehörigen Stall in so schlechtem Zustand angetroffen hat, dass derselbe bald gänzlich zusammenfiel, und der deshalb auf eigene Kosten einen neuen Stall erbaute, bestätigt hiemit mit dem Ausdruck des Danks, dass seine liebsten Pfarrkinder durch freiwillige Frondienste ihm hiebei an die Hand gegangen sind, und zwar wissentlich aus freien Stücken und unbeschadet der Gemeinderechte.

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Charter: 3240
Date: 1. Januar 1780
AbstractKontrakt: Des Freiherrn von Rost verstorbene Mutter hat den Nenzingern den vom fürstlichen Reichsstift zu Chur zu Lehen rührenden großen und kleinen Feldzehenten oder das ehemals so genannte Lutzische Lehen, zu Mariex und Motten gelegen, auf 40 Jahre bestandsweise verliehen. Der Freiherr als Lehensinhaber bewilligt nun auf Ansuchen der Gemeindevorsteher, da die Zeit inzwischen ausgelaufen ist, dass die Verleihung auf die nächsten zehn Jahre wieder gelten solle für einen jährlichen Zins von 64 Gulden.

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Charter: 3241
Date: 1. Mai 1784
AbstractAlpnutzungsbrief: Die Gemeinde Nenzing hat wieder um die vier Melkalpen gespielt und die Nutzung auf die nächsten 16 Jahre verteilt. Dermalen sind Alpmeister Marx Gamon, Sohn des Jonas, Josef Lutz, Josef Jutz und Christian Tschetterer. Vorgegangen ist die Veranstaltung im Beisein der Geschworenen und Gemeindsleute im Schulhaus.

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Charter: 3242
Date: 7. Dezember 1784
AbstractJohann Adam Tschetterer, sesshaft und wohnhaft zu Nenzing, bekennt sich gegenüber dem Michael Vaplon allda einer Geldsumme von 95 Gulden schuldig, die er auf Martini 1784 von ihm geliehen bekommen hat. Der Zins beläuft sich auf drei Kreuzer jährlich. Als Unterpfand gilt sein eigener ein Mittmel Acker auf Feschen. Die Rückzahlung erfolgt nach Begehren auf Martini.

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Charter: 3243
Date: 30. Januar 1793
AbstractSchuldverschreibung: Johann Christian Weber, sesshaft und wohnhaft zu Nenzing, und Maria Agatha Karthanin, seine Ehefrau, bekennen sich hiemit gegenüber dem Kristian Mayer, Krömer zu Nenzing, schuldig einer Summe von 50 Gulden 8 1/2 Kreuzer, die sie auf Georgi 1793 von ihm erhielten. Die Rückzahlung erfolgt auf Martini oder Georgi nach Begehren. Der Zins beläuft sich auf drei Kreuzer auf einen Gulden. Als Unterpfand gelten drei Mannsmahd Berg in Gaschnez.

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Charter: 3244
Date: 24. August 1795
AbstractSchuldverschreibung: Johann Hummer, sesshaft und wohnhaft zu Motten in der Gemeinde Nenzing, und Maria Agatha Rischin, seine Ehewirtin, bekennen sich gegenüber der Filialkirche zu Beschling auf Martini 1794 schuldig eines Kapitals von 33 Gulden. Die Rückzahlung erfolgt nach Begehren auf Martini. Der Zins beläuft sich auf drei Kreuzer jährlich. Als Hypothek gilt ihr eigen Stück Magerheuwachs samt 1/2 Mittmel Ackerland, unter dem Rosnizer Weingarten liegend, belastet mit jährlichem Zehenten von 8 Kreuzern an Herrn Grafen von Rost, dann mit einer Hypothek des Josef Stoß mit gleichen Rechten von 44 Gulden, sonst frei und ledig.

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Charter: 3245
Date: 14. Mai 1798
AbstractVergleichsbrief: Die dermaligen und alten Geschworenen nebst Zuzug vergleichen sich, nachdem sich schon durch mehrere Jahre hindurch diesbezüglich auf den Alpen Zwistigkeiten ergeben haben, zu einer Pferdeatzungs- und Sömmerungs-Ordnung mit den Pferdeinhabern; der Vertrag umfasst 8 Punkte.

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Charter: 3245a
Date: 29. Mai 1802
AbstractVidimus des k.k. freiherrlich von Sternbach'schen Vogtei- und Oberamtes der Urkunde von 1798 Mai 14.

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Charter: 3246
Date: 27. April 1805
AbstractGütlicher Vergleich: In Hinsicht auf die Notwendigkeit, für die Gemeinde Nenzing ein neues Wuhr gegen Bludesch und Thüringen hinzusetzen, was den Blumeneggern am 5. Oktober 1803 angezeigt wurde, fand am 12. April 1805 in Nenzing die Tagsatzung statt; hier forderten die Blumenegger die Untersuchung und Ersetzung der abgegangenen Hintermarken. Die Begehung fand statt am 21. und 27. April 1805. Die Untersuchung und Festlegung der Hintermarksteine auf Nenzinger Seite wird in 10 Punkten, jene auf Blumenegger Seite in 8 Punkten besprochen.

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Charter: 3247
Date: 1. Mai 1816
AbstractDie Gemeinde Nenzing hat wiederum auf 16 Jahre um die vier Melkalpen gespielt und den Sennern zur Nutzung übergeben. Dermalen sind Alpmeister Magnus Lins, Christian Tschamon, Peter Tschamon und Johann Josef Häusle. Vorgegangen ist die Veranstaltung im Beisein des Gemeindevorstehers Johann Lorenz Burtscher und der übrigen Geschworenen und Gemeindsleute im Tafernhaus bei Peter Mayer, Gemeindekassier.

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Charter: 3248
Date: 23. Juli 1819
AbstractWaldrodungsbrief: Auf Einladung des landgerichtlichen Richteramtes erlässt die Gemeinde zur Schonung der Waldungen eine neue Waldordnung. Hiernach wird die Gemeinde in sechs Teile eingeteilt und zwar a) die Quart Unterdorf, b) die Quart Grieneck, die Quart Graf, d) die Quart Winkel, e) die so genannte Außerquart (Motten, Mariex, Rossnis, Rungaletsch, Mittelberg, Büchel, Fissinahl, Gurtis), f) Beschling. Es werden Bestimmungen erlassen betreffend Bau- und Brennholzbezug (auch für Domizilanten in Nenzing) sowie betreffend vorgekommenen Unfugs.

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Charter: 3249
Date: 8. November 1826
AbstractAblösungsvertrag: Die k.k. Staatsgüterveräußerungskommission in Innsbruck schließt unter dem 14. Juli 1826 im Namen des höchsten k.k. österreichischen Ärars mit den Bevollmächtigten der 57 Parteien im Steuerdistrikt Nenzing Lorenz Burtscher, Altvorsteher von Nenzing, Johann Tiefenthaler von Gurtis und Andreas Tschol von Beschling einen Kaufvertrag in Betreff des abzulösenden Butter- und Käsezinses von 596 1/32 Pfund zum angebotenen Ausrufpreis von 596 Gulden 1 1/2 Kreuzer Konventionsmünze.

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Charter: 3250
Date: 3. November 1829
AbstractAblösungsvertrag: Die k.k. Provinzial-Staatsgüterveräußerungs-Hofkommission verkauft im Versteigerungswege an Lorenz Burtscher in Nenzing als Meistbieter die im Steuerdistrikt Nenzing bei 14 Zensiten ausgehenden Getreidezinse von 7 Star 24 8/53 Masl Innsbrucker Maß Rauchkorn zu dem angebotenen Preis von 94 Gulden 21 Kreuzer und schließt hierüber mit ihm einen Kaufkontrakt ab.

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Charter: 3251
Date: 1. Mai 1832
AbstractAlpnutzungsbrief: Die Gemeinde Nenzing spielt wiederum um die vier Melkalpen auf 16 Jahre. Dermalen sind Alpmeister Johann Häusle, Christian Maurer, Marx Graß und Anton Lutz. Vorgegangen ist die Veranstaltung im Beisein des dermaligen Gemeindevorstehers Lorenz Burtscher und der übrigen Geschworenen und Gemeindsleute im Gemeindehaus.

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Charter: 3252
Date: 7. November 1847
AbstractAlpbrief: Es erfolgt die Verlosung der vier Melk-Hochalpen auf weitere 16 Jahre. Laut Alpbrief vom 11. Dezember 1831 ist dieselbe ein Jahr vor Ausgang der Periode vorzunehmen. Alpmeister sind Jakob Fritz, Sonnenwirt, Vizenz Tschetter, Christian Egger und Adam Häusle, Gemeindekassier. Vorgegangen ist die Veranstaltung im Gemeindehaus in Gegenwart des Vorsteherpersonals und des gefertigten ganzen Ausschusses.

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Charter: 3253
Date: 10. November 1855
AbstractWeihurkunde: Bischof Georgius Prünster beurkundet, dass er heute zwei kleine Glocken für die Kapelle in Beschling, die eine (179 Wiener Pfund) zu Ehren des hl. Martin, die andere (100 Wiener Pfund) zu Ehren der hl. Ottilia geweiht habe.

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Charter: 3254
Date: 30. August 1862
AbstractAlois Künz, Pfarrer, Moritz Kaiser, Vorsteher, Johann Maurer, Joseph Maurer und Johann Christian Mayer, Gemeinderäte, beurkunden das von der Pfarrgemeinde beschlossene und abgelegte Verlöbnis eines jährlich Bittganges zur Kapelle an der Kuhbrücke.

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Charter: 3255
Date: 11. Dezember 1863
AbstractAlpbrief: Die Gemeindevorstehung, Moritz Kaiser, Vorsteher, samt dem Gemeindeausschuss und die vier Alpmeister beurkunden die Verlosung der Senntümer auf den vier Melken Hochalpen Setsch, Gufel, Panüel und Stafeldon für die kommenden "16 Jahre" von 1864 bis 1880 auf Grund der am 11. Dezember 1831 getroffenen Abänderung des Alpbriefes vom 26. Juni 1655, der im Auszug von 1831 wörtlich angeschlossen ist, nebst einem Nachtrag, hervorgerufen durch Steinüberschüttung der Alpe Gufel.

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Charter: 3256
Date: 21. März 1866
AbstractPortatile-Weihe für Beschling.

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Charter: 3257
Date: 5. Mai 1868
AbstractJohannes Nepomuk, Bischof von Europa, Generalvikar, bekundet, dass er an diesem Tag das Glöcklein zu Ehren des hl. Wendelin für die Parzelle Beschling geweiht habe.

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