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Charter: Illuminierte Urkunden 1363-05-25_Nuernberg
Signature: 1363-05-25_Nuernberg
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1363-05-25, Ausstellungsort unbekannt
Bischof Heinrich von Thermopylae (Termopolensis episcopus) erteilt – die Zustimmung des Bamberger Bischofs vorausgesetzt – all jenen einen Ablass von 40 Tagen (misericorditer in Domino relaxamus), einem Jahr für lässliche Sünden und einer Karene, die das in der Diözese Bamberg gelegene Spital zu Ehren der heiligen Martha vor dem Tor der Stadt Nürnberg (hospitale pauperum, quod in honore sancte Marthe extra portam civitatis Nuremburgensis, Babenbergensis dyocesis), dessen Errichtung durch Konrad Stromer zum Zweck der Versorgung und Aufnahme von Pilgern begonnen wurde (per honorabilem virum Conradum Stromayr ad pauperum peregrinorum collectionem est inchoatum), reumütig und nach Ablegung der Beichte an bestimmten Festtagen zum Zweck des Gebets und der Anbetung besuchen, und zwar zu Weihnachten, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, in der jeweiligen Oktav der genannten Feste, zu allen Marienfesten, an allen Apostelfeiertagen, am Feiertag der heiligen Martha und an allen Sonntagen. Weiters wird all jenen ein Ablass gewährt, die für den Bau des Spitals Almosen geben.
Markus Gneiss
Source Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum (GNM), Historisches Archiv, Pergamenturkunde sub dato

Siegel des Ausstellers abgefallen.Material: Pergament


    Graphics: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Der Text des bischöflichen Einzelablasses ist von floralen Leisten in blau und rot umrahmt. Die Ecken werden aus Vierpässen gebildet, die Leisten sind mit je einem mit Silhouetteblättern besetzen Ast gefüllt.
    • Stil und Einordnung: 
      Sowohl die Silhouettenblätter der Leisten als auch die Vierpässe der Eckquadrate haben Entsprechungen in zwei Sammelablässen von 1360, die jeweils von demselben (Avignoner) Schreiber und demselben (fränkischen [wohl Nürnberger]) Illustrator ausgeführt wurden: 1360 Mai 3 für St. Sebald und 1360 für Immeldorf). Zudem gibt es zwei weitere bischöfliche Einzelablässe für St. Martha, deren ganz ähnliche Rahmenleisten von derselben Hand ausgeführt wurden: 1366 November 19 bzw. 1367 Mai 1.
    • Martin Roland
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    Bibliography

    Comment

    Arenga: Splendor paterne glorie … .
    Das Pilgerspital St. Martha in Nürnberg wurde durch die beiden Brüder Konrad V. und Johannes (Hans) Waldstromer/Stromer wohl auf Grundlage einer Stiftungszusage von deren Eltern Konrad (IV.) Waldstromer und Agnes (Pfinzing) aus dem Jahr 1356 gestiftet; der Stiftbrief vom 27. Oktober 1363 ist noch erhalten, vgl. dazu http://www.merkelstiftung.de/Familie/Familiendaten/getperson.php?personID=I16168=PWMerkel (5. April 2018) bzw. Adalbert Scharr, Die Nürnberger Reichsforstmeisterfamilie Waldstromer bis 1400 und Beiträge zur älteren Genealogie der Familien Forstmeister und Stromer von Reichenbach, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 52 (1963/64), S. 1-41, zu den Waldstromern besonders ab S. 10, zu Konrad IV. (genannt 1343-1360 [gestorben wohl 5. November]; verheiratet mit Agnes Pfinzing [gestorben 26.2.1357]) siehe Scharr, ab S. 23, zu Konrad V. und Hans (gestorben 1388 bzw. 1395) siehe ab S. 24; der Stiftbrief S. 25, die hier vorliegende Urkunde S. 26 behandelt. Konrad VI. und seine Geschwister verkaufen 1396 Mai 1 das Reichsforstmeisteramt an die Stadt Nürnberg (Scharr, S. 31).
    Formular und Diktat des vorliegenden Ablasses orientieren sich stark an den damals weit verbreiteten bischöflichen Sammelindulgenzen aus der Kurie. Sowohl die Arenga (Splendor paterne glorie…) als auch gewisse Diktatteile stimmen überein. Beispielsweise wird auch in den Bischofsammelablässen als Hauptgrund für die Ausstellung der Urkunde angegeben, dass die Institution weiterhin gut besucht werden solle; die Dispositio wird da wie dort damit eingeleitet, dass die Gläubigen jedenfalls reumütig und nach Ablegung der Beichte (omnibus vere penetentibus ac confessis) die begünstigte Einrichtung betreten mögen. Ebenso ist ein verbindendes Element zwischen dem Diktat und Formular der Bischofsammelindulgenzen und des vorliegenden Ablasses darin zu sehen, dass die Zustimmung des Diözesans erforderlich ist, damit der Ablass gültig ist. Wie es auch bei den Sammelindulgenzen häufig der Fall ist, fehlt diese Bestätigung ebenso in der vorliegenden Urkunde.
    Von Formular und Diktat her nahezu identisch sind die am 19. November 1366 und am 1. Mai 1367 ebenfalls für das Marthaspital ausgestellten Indulgenzen; so decken sich in allen drei Urkunden etwa die Ablasstage und auch die benutzte Arenga ist die gleiche. Der größte Unterschied ist jedoch in der verliehenen Menge des Ablasses zu sehen: Während in der vorliegenden Urkunde und in jener aus dem Jahr 1367 ein Ablass von 40 Tagen, einem Jahr auf lässliche Sünden und einer Karene erteilt wird, findet sich in der Indulgenz von 1366 lediglich ein üblicher Ablass von 40 Tagen.
    Markus Gneiss
    Places
    • Ausstellungsort unbekannt
      • Type: Ausstellungsort
    • Bayern
      • Type: Region
    • Deutschland
      • Type: Region
    • Nürnberg
      • Type: Empfängerort
    Persons
    • Heinrich von Thermopylae
      Keywords
      • Illuminated Charters: Niveaus:
        • N1: Borders
        • N1: painted
        • N1: with Additional Colours
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