Universitätsarchiv Wien, UAW Cod. Med 1.5 AFM 1605-1676
[9. April 1653] Die n. ö. Regierung wirdt hierüber die notturfft zu bedenken und zu
verordnen wissen.
Ex consilio D. D. intimorum et regentum. 9. Aprilis 1653.
Georg Kirchmayer.
Resolutio regiminis fuit: Fiat wie begehrt und solle an ihren der regierung
undergebenen einspenninger, Ehrenreich Wagner ein patent mit inserirung deren
hierinnen benennten personen bey der Canzelei aussgefertigt werden, dass sie
sich des Medicinirens genzlich enthalten sollen.
NB. In dem ersten ratschlag war diss dabei, dass sie innerhalb 14 Tagen die Statt
und das landt maiden sollen bey Straff. Darnach aber haben sie es corrigirt und
darzu gesetzt: „im widrigen der Personalarrest auff ihre Person verwilliget werden
soll."
Auff diese resolution hab ich alsobaldt durch mich selbsten zum öfftern, dann auch
die mainingen zum öfftern sollicitirt, auch die taxam bezahlt, bey dem Herrn
Cantzler selbsten gewesen, hab aber nichts erhalten können.
- Acta Facultatis Medicae Universitatis Vindobonensis Vol. 5, Leopold Senfelder, 1910
Acta facultatis medicae Vindobonensis 1.5.812, in: Monasterium.net, URL </mom/AFM/1.5.812/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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