Universitätsarchiv Wien, UAW Cod. Med 1.7 AFM 1677-1709
[7. Juli 1708] Die 7. responsum dedi regimini desideratum a majestate ratione famosi agyrtae Georgii Caroli Berwick, qui dederat libellum ad imperatorem, ut praxin medicam posset hic libere exercere.
Dekan und Fakultät an die n.ö. Regierung [Auszug]
Georg Karl Berwick hat bei Hof um ein Schutzpatent angesucht [fol. 201r] um hier und in den Erblanden seine Arzneien nach Belieben anwenden zu dürfen.
Aufgefordert über denselben Bericht und Gutachten abzugeben, erklären wird, daß uns von seinen „Experientien in studio medico et praxi chymica“ weiter nichts bekannt ist, als daß er sich im vorigen Jahre bei verschiedenen Kranken Zutritt verschaffe, ihnen seine Arkana anbot, unter Versicherung auf Heilung Verträge auf grosse Summern abschloß und sich die Hälfte sofort anszahlen ließ Sodann verbietet er den Kranken alle hiesigen Medizinen und gibt seine Tinktur und Pillen, die angeblich von einem schwedischen Offizier stammen. Eine solche Pille im Werte von kaum einen Groschen verkauft er für 2 Speziesdukaten. Sobald, was nicht selten geschieht eine üble Wirkung auftritt, verläßt er die Kranken in weit schlechterem Zustande oder so „destruirt“ daß sie schwer oder gar nicht mehr hergestellt werden können. Das ist auch dem einem oder anderem k. Leibarzte bekant und wurde auch dem Kaiser vorgetragen.
Auf Grund vielfacher Klagen gegen diesen Störer, der sich sonst für einen Juris Doctor ausgibt, haben wir von ihm Rechenschaft verlangt, er aber wandte sich an die n.ö. Regierung um Schutz und später, auf Grund unseres Berichtes vom 17. August v. I. abgewiesen, an den k. Hof um ein Schutzpatent, mit dem Versprechen die Armen umsonst behandeln zu wollen. [fol. 201v]
Laut k. Mandate darf aber niemand, der nicht von der Fakultät examiniert ist, ärztliche Praxis üben, daher zweifeln wir nicht, daß die n.ö. Regierung auch in diesem Sinne dem Kaiser berichten werde.
Die Erfahrung lehrt, wie gefährlich solche Leute mit ihren angeblichen arcanis werden können, „nam luditur de corio humano“.
Diese Leute wissen von der Medizin soviel „wie ein Blinder von der Farbe“, besitzen aber trotzdem die Vermessenheit zu praktiziren. [fol. 202r]
Hätte Ihre Majestät die Macht „aus einem Idioten einen doctorem zu machen“, da könnte man allerdings das Gesuch des Bittstellers nicht übel nehmen.
Wir bitten daher, ihn abzuweisen, zu zwingen, das den armen Leuten herausgelockte Geld zurückzustellen und möglichst bald aus dem Lande zu schaffen.
Haec informatio una cum acclusis attestatis ad regimen quidem pervenit sed non ad aulam, quia fuit a patronis istius pseudomedici occultata et impedita.
- Acta Facultatis Medicae Universitatis Vindobonensis Vol. 6, Leopold Senfelder, 1912
Acta facultatis medicae Vindobonensis 1.7.524, in: Monasterium.net, URL </mom/AFM/1.7.524/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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