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Charter: Salzburg, Erzstift (798-1806) AUR 1309 II 18
Signature: AUR 1309 II 18
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(3. März) 1309
Eb Konrad an Papst Klemens V.: die Herzoge Otto und Stefan von Bayern heben ohne Rücksicht auf die Canones von den Gütern und Leuten des Domkapitels und des anderen Welt- und Regularklerus den 8. Teil als Steuer oder Kollekte ein. Er habe feierliche Boten an die Herzoge geschickt, um sie abzumahnen, und sie nicht einmal, sondern mehrmals gebeten. Da alles fruchtlos war, habe er ihnen jetzt einen 15tägigen peremptorischen Termin gestellt. Nun haben sie durch Prothonotar Georg durch Insert n. 916 (1309 Februar 18 Salzburg. - Kleriker Georg, Prokurator Kg. Ottos v. Ungarn und Stefans, beide Herzoge von Bayern, appelliert, da er fürchtet, daß Eb Konrad seine Herren an der Einhebung einer Steuer, die zur Auslösung des Kgs. aus der Gefangenschaft notwendig ist, hindern wolle, an den Papst, indem er die Rechtmäßigkeit der Steuer nach der Menschlichkeit und nach den Canones beweist und die Herzoge, deren Kinder, Land, Leute und Gut dem päpstlichen Schutz unterstellt. Er bittet den Eb, nicht mit kirchlichen Sentenzen vorzugehen und um Ausfertigung eines öffentlichen Instruments durch Tabellionen oder eine andere geschworne Person. Facta est autem hec appellatio aput Salzb. a. d. 1309 12 kal. mart. sub sigillo d. Stefani. ) an den Papst appelliert. Obwohl er diesen Rekurs nicht unbedingt weiterleiten müßte, legt er ihn doch nach Rat des Domkapitels vor und setzt den Herzogen als Termin August 25 (prox. dies fer. post fest. s. Barth.) nach Rom. S.: Eb u. Domkap. "Ad sanctitatis - communiri". O. D. Or. 2 beschäd. S in Wien. Widemann in Forschungen z. Gesch. Bayerns 15 (1907), 75.----- Da dieses Stück, das schon Aventin Buch 7, Kap. 82 erwähnt, nicht an den Papst gelangte und die Beziehungen der beiden Fürsten in der nächsten Zeit freundliche waren, scheint die Angelegenheit dieses Prozesses beigelegt worden zu sein.  

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