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Charter: Urkunden der Herrschaft Paternion AT-KLA 264-B-21 St
Signature: AT-KLA 264-B-21 St
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31.05.1520
Die Kommissare Wolfgang Khevenhüller, Christoph von Küenburg (Kienburg) und Wolfgang vom Graben vermitteln im Auftrag des Landesverwesers Veit Welzer in den Streitigkeiten zwischen den Nachbarschaften Kamering (Camring) und Ferndorf (Verendorf) bezüglich eines Schadens, den die Ferndorfer bei Überschwemmungen erlitten haben: Die Ferndorfer Pfarrkirche sowie ihre Äcker und Gründe wurden durch die Wassermassen der Drau stark beschädigt und mitgerissen. Daher laden die Kommissare die Parteien an die betroffene Stelle. Die Ferndorfer werden von Hans Meixner und Johann Geumann, Hochmeister des Georgsordens, vertreten. Die Kommissare treffen folgende Entscheidung: Die Kameringer dürfen den Graben, mit dem sie die Drau umleiten, in der bestehenden Form behalten; wann immer sie denselben in Notzeiten räumen, sollen sie den Ferndorfern aber zuvor Bescheid sagen. Die Rodungsflächen zwischen dem alten Wasserlauf und dem neuen Graben sollen Kameringer und Ferndorfer gemeinsam nützen, alles unterhalb des Grabens gehört aber den Kameringern. Die Kosten für die Besichtigung sollen von den beiden Parteien geteilt werden. Siegler: Wolfgang Khevenhüller; Christoph von Kuenburg; Wolfgang vom Graben  

Orig.

3 Sig. imp. (alle beschädigt)


Material: Pap. (beschädigt)
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