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Charter: Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2622
Signature: StA Urk 2622
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1446 April 16.
Sigmund Pottenbrunner bestätigt, dass seine Mutter Ursula ihn und seine Erben bevollmächtigt hat, ihren Erbteil an all dem Hab und Gut, das Ulrich, Sohn des verstorbenen Wolfgang Anhangers hinter sich gelassen hat, einzufordern und einzuklagen. Sollte Sigmund jedoch nicht binnen kurzer Zeit handeln, dann fällt das Recht der Einforderung des Erbteils wieder an seine Mutter zurück; wenn er aber zu diesem Zeitpunkt bereits etwas eingefordert und erledigt hat und die Mutter ihm trotzdem die Vollmacht entzieht, dann bleiben die getroffenen Regelungen in Kraft, während sie einen neuen Bevollmächtigten mit der Einforderung des Erbteils beauftragen kann. Außerdem verspricht Sigmund, dass er von allem eingenommenen Hab und Gut das auf jeden Fall für sich behält, was in dieser Zeit an Kosten für die Verpflegung ("zerung") angefallen ist und den Rest zur Hälfte mit seiner Mutter teilt. Schadlosformel.  



1) der Aussteller, 2) Hans Franzhauser ("Frantzhawser"), sein "vetter", 3) Heinrich Schweinpeck ("Sweinpekch").


Material: Pergament
    Graphics: 
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    LanguageDeutsch

    Notes
    vgl. StA Urk 2433 und 2617.
     
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