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Charter: Urkunden (1358-1590) 1521 04 22
Signature: 1521 04 22
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22. April 1521
Johann Graf, kaiserl. Rat, Propst im Liechtenthale zu Zwettl und Pfarrer zu Weitra, sowie Bürgermeister, Richter, Rat und Geschworene zu Weitra beurkunden, dass der verstorbene Wolfgang Hamermulner, Kaplan des Altars „Unser lieben Frauen“ des Spitals zum hl. Geist im Ledertale zu Weitra, zwei Wiesen gekauft hat, eine zwischen Unserfrau und Altweitra, an der Lainsitz bei der Brücke gelegen, von der man jährlich zu Georgi in das Schloss Weitra 80 Pf. dient, die andere zu Watzmanns am Bache, am Abschlager Gemark gelegen, von der man jährlich zu Georgi dem Kaplan in dem Priester-Bruderhaus 24 Pf. dient. Mit diesen Wiesen wollte er bei dem Spital einige Gottesdienste stiften, doch starb er zuvor und somit vollstrecken die Obangeführten seinen letzten Willen. Jeder Spitalmeister soll dem jeweiligen Pfarrer oder Vikar der Pfarre Weitra an dem Tag, an welchem er den Jahrtag hält, 21 Sh. Pf. geben; davon soll dieser den Priestergesellen (Kaplänen) 1 Pfd. Pf., dem Schulmeister 5 Sh. Pf., dem Mesner für das Läuten und Aufstellen der Bahre 7 Pf. geben. Sollte jedoch der Pfarrer oder Vikar diesen Jahrtag nicht halten, so ist er von seinen Gütern verfallen, 20 Sh. Pf. dem Spital und den Bürgern. Es sollen folgende Gottesdienste gehalten werden, angefangen zu einem jeden St. Georgstag (23. April); Alle Sonntage, das ganze Jahr hindurch, soll er den Schulmeister mit den Knaben das „Salve“ und dazu eine passende Sequenz und zuletzt das „Ave Maria“ dreimal, wie es Gewohnheit ist, singen lassen, dazu soll einer der Kapläne die Kollekten in der Kapelle zum hl. Geist singen. An den vier ersten Sonntagen in der Fastenzeit und zu den drei Hochfesten – Christtag, Ostertag, Pfingsttag – soll nach dem „Salve“, eine gute Predigt gehalten werden und die Gnade und der Ablass, mit dem die Kapelle begabt ist, verkündet werden. In der Woche vor oder nach dem ersten Sonntag im Advent soll der Pfarrer einen Jahrtag mit einer gesungenen Vigil, mit dem Hochamt von Unserer lieben Frauen Scheidung, dazu ein Seelenamt und eine gesprochene Messe für das Seelenheil des gestorbenen Herrn Wolfgang und sein Geschlecht singen und lesen lassen. Zu diesem Gottesdienst soll der Spitalmeister 4 Kerzen, die bei der Bahre brennen, aufstecken. Ehe der Gottesdienst gehalten wird, soll er am Sonntag zuvor von der Kanzel verkündet werden.Siegler: 1. Johann Graf, Pfarrer 2. Stadt Weitra
Source Regest: 
Wintermayr, Nr. B/84
 

orig.
Current repository
PfA Weitra

2 Hängesiegel
Material: Pergament
    Graphics: 
    x

    Original dating clauseMontag vor des heiligen Riter und Martrer sanndt Georgen tag

    Editions
    • Plesser, VI., S. 440

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    Zweitausfertigung im Schlossarchiv


    LanguageDeutsch
     
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