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Charter: Urkunden (1358-1590) 1560 03 25
Signature: 1560 03 25
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25. März 1560
Anton Ganibal zu Wasen und Anna, dessen Ehefrau, geborene Khünigsfelderin, verändert über Bitten von Bürgermeister, Richter und Rat zu Weitra die von seinem verstorbenen Schwiegervater Kasper von Khunisfeld gemachte ewige Lichtstiftung auf dem Friedhofe der Pfarrkirche zu Weitra und verfügt, dass die Stiftungsgüter, die nachstehenden Gülten und Zehenten, die zur Veste Wasen gehört haben, bei der Kirche verbleiben und zu anderen frommen Zwecken verwendet werden sollen: 6 Sh. Pf. und 8 Pf. Geld, ein halber Metzen Mohn, eine Faschinghenne, ein Käs, 30 Eier auf einem gestifteten und acht öden Reuten gelegen in Schagges, und auf diesen Gütern der ganze Zehent, großer und kleiner, und auf zwei gestifteten Lehen im Dorfe Siebenlinden der ganze Zehent, großer und kleiner, nachdem Bürgermeister, Richter und Rat angezeigt haben, dass das Licht feuergefährlich werden könnte und auch den armen Seelen nicht viel Nutzen bringe und nachdem seine Frau Anna von den Bürgern eine ziemliche „Schangkung“ erhalten habe. Alle Jahre zu Ostern und Pfingsten sollen an jeden der armen Leute im Spital 4 Pf. verteilt werden.Siegler: 1. Anton Ganibal 2. Anna, dessen Ehefrau
Source Regest: 
Wintermayr, Nr. B/94
 

orig.
Current repository
PfA Weitra

2 Hängesiegel, Nr. 1 beschädigt
Material: Pergament
    Graphics: 
    x

    Original dating clauseMontag vor dem suntag Judica

    Editions
    • Plesser, VI., S. 448


    LanguageDeutsch
     
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