Charter: Urkunden (1144-1943) 1524 VI 10
Signature: 1524 VI 10
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10. Juni 1524, Wien
Erzherzog Ferdinand stellt eine Gerichtsurkunde aus über die auf Grund der Klage des weiland Georg von Puechaim (durch seinen Gewaltträger) vor dem Statthalter u. Regenten in NÖ, der am Montag nach Fronleichnam 1513 gegen Wolfgang und Watzlaen, die Hofkircher von Kolmitz:1) Obwohl ihm Kaiser Maximilian Raabs und das Landgericht daselbst als sein väterliches Erbe zu Lehen gegeben, hätten sich die Hofkircher "aines entfrembten Roß Ires Hindersessen Leithans zum Aigen vnderstannden" und es nach Kolmitz genommen. Was er bei 32 Pfd. Pf. verboten ... Trotzdem blieb es dort. Die Hofkircher hätten "kain Gerechtigkhait, mit Malefitz vnnd was den Todfall berürt zu hanndlen".2) Auch in den Wildpan in seinem Landgericht hätten sie eingegriffen.3) Ebenso in die "Vogtey in seinem Landtgericht: nämlich in Weinern, wo die Hofkircher einem ihrer Hintersassen verboten, von Gründen, die in die Vogtey gen Weinern gehören, das Vogtrecht zu geben.Zur Bekräftigung legte Puechaim die Lehenbriefe der Kaiser Friedrich und Maximilian vor über "Raabs sambt dem Lanndtgericht, Wildpan und Vogtey".Auch die Hofkircher erschienen durch ihren Gewaltträger vor Gericht und legten Briefe und Urkunden vor.Entscheidung der "Stathalter und Hofrat", welche die seinerzeit zu Ende geführte Rechtssache zu vollenden beauftragt wurden.ad 1: Hofkircher verurteilt.ad 2: Hofkircher beweisen ihr Recht auf den Wildpan auf ihren Gründen. Freigesprochen.ad 3: Freigesprochen, weil die eingezogenen Kundschafter die Tatsache eines Eingriffs bewiesen.Source Regest: Karteikarten Stiftsarchiv Altenburg
Language:
Places
- Wien
Altenburg, Stiftsarchiv, Urkunden (1144-1943) 1524 VI 10, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiAA/Urkunden/1524_VI_10/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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