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Charter: Urkunden Herzogenburg (1112-1852) 1341 XII 06
Signature: 1341 XII 06
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1341 Dezember 6
Christian der Stainer und seine Frau Anna verkaufen dem Stift Herzogenburg das Obereigentum und den Dienst von einem halben Lehen zu Herzogenburg auf der Widem.
Source Regest: FAIGL, Herzogenburg (Wien 1886) S. 162, Nr. 144
 

orig.
Current repository
Stiftsarchiv Herzogenburg (http://www.stift-herzogenburg.at)

4 Siegel anh. Material: Pergament
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    Ich Christan der Stainer vnd ich Anna sein Hovsvrowe vnd vnser paider Erben vergehen vnd tuen chund allen leuten an disem Brief, daz wir mit verdachtem muet vnd mit gesamter hant ze den zeiten do wir ez wol getuen mochten Recht vnd redleich verchauft haben vnsers Erbs vnd vnsers rechten aigen guetz ain halbs Lehen, do ze den zeiten auf gesezzen ist Andre der Autan vnd leit ze Hertzogenburch auf der Widem ze naechst Hainreichen dem Stainpech mit alle dem nutz vnd mit alle dem Recht vnd ich ez von alter inn gehabt han ze Veld vnd ze Dorf versuecht vnd vnversuecht gestift vnd vngestift dem erberm herren Brobst Seyfriden vnd Sand Gorgen Gotzhaus ze Hertzogenburch vm Drevzehen phunt Wienner phennig der ich gantz vnd gar gericht vnd gewert pin. Dienet alle jar dreyzich metzen gersten vnd acht vnd sibenzich wienner phennig an sand Michelstag als dienst recht ist in dem Land ze Oesterreich, di selben phennig ligen auf vber lent vnd auf Vaeliber. Auch sei wir dez selben gùtes scherm vnd gewer vur alle ansprach als aigens vnd dez Landes Recht ist ze Oesterreich Daz di Wandlung staet vnd vnzebrochen beleib, dez geb wir dem vorgenanten herren Brobst Seyfriden ze Hertzogenburch vnd seinem Gotzhaus disen Brief versigelten mit meinem anhangundem Insigel. Vnd ze einer pezzerr sicherhait mit der Erbern herrn Insigeln hern Marchartz dez Prehafens, hern Weicharts von Topel. hern Fridreichs dez Haeusler di diser sach gezeug sind mit iren Insigeln. Der prief ist gegeben nach Christes gepurd Tausent lar Drev hundert lar dar nach in dem ain vnd vierczkistem lar an sand Nyclas tag der do stet vor Weinachten.
    Source Fulltext: FAIGL, Herzogenburg (Wien 1886) S. 162-163

    Original dating clausean sand Nyclas tag der do stet vor Weinachten

    Comment

    Altbestand.
    Auf der Widem. Wie schon erwähnt wurde, war der Ort Herzogenburg bis in das erste Decennium des gegenwärtigen Jahrhunderts in zwei Gemeinden geschieden, den unteren und den oberen Markt (siehe die Anmerkung 40 zu Urkunde CXV). — Der obere Markt nun wurde, so lange diese Trennung dauerte, zuerst (bis c. 1500) richtig: „Auf der Widem", oder "Herzogenburg auf der widem", später irrig "auf der Widen" genannt. Dieser Umstand macht zur Erklärung einige Bemerkungen nöthig. Das jetzt veraltete deutsche Wort Widem wird in den deutschen Urkunden des Mittelalters bekanntlich gebraucht zur Bezeichnung jener Güter, die zu einer Kirche oder Pfarre bei ihrer Gründung als deren Dotation geschenkt und gestiftet wurden, mochten dieselben nun in Grundstücken, Häusern, oder von solchen zu beziehenden Urbareinkünften bestehen.1 Und zwar nannt man so nicht nur das ganze Dotalgut einer Kirche oder Pfarre (Widemgut), sondern auch einzelne dazu gehörige Stücke.
    Als die Pfarre zu Herzogenburg gestiftet wurde (1014), bestand blos der (später zum Unterschiede so genannte) „untere" Markt. Wie man nun aus dem Stiftbriefe der Pfarre (siehe oben Anmerkung 2) ersieht, schenkte der kaiserliche Stifter (Heinrich der Heilige) dazu nebst der königlichen Hube auch noch einen Platz (locum) zur Erbauung einer Kirche und eines Pfarrhauses in deren Nähe. Auf diesem so zur Pfarre gestifteten und dazu gehörigen Grunde (Widem) aber (der natürlich nicht so genau bemessen war, um eben nur für jene zwei Gebäude Raum zu bieten) siedelten sich dann um das neu errichtete Pfarrhaus auch Andere an, und aus den so sich nach und nach erhebenden Häusern bildete sich als besondere Gemeinde jener Theil von Herzogenburg, den man, zum Unterschiede vom „Markte", von seinem Standorte „Auf der Widem", d.i. die Häuser auf dem Kirchen- oder Pfarrgrunde, benannte. — Dass dies die wirkliche Bedeutungjenes Ausdruckes war und ist, geht unzweifelhaft auch daraus hervor, dass in dem ältesten, lateinisch geführten Zehentregister des Stiftes von 1299 —1400 „Auf der Widem" als Bezeichnung des oberen Marktes lateinisch gegeben ist durch: in dote; denn dos entspricht eben dem deutschen Widem in dessen oben angegebener Bedeutung.
    Diese (richtige) Form der Bezeichnung des oberen Marktes wurde gebraucht in allen Urkunden bis c. 1500. Von den ersten Jahrzehenten des 16. Jahrhunderts an aber findet man in den Kanzleischriften des Stiftes und bald allgemein geschrieben: „Auf der Widen". Und man schrieb nicht nur anders als früher, sondern man dachte dabei auch an etwas Anderes. Um diese Zeit hatte sich nämlich das Wort Widem, und mit ihm auch das Verständniss seiner Bedeutung, aus dem gewöhnlichen Sprachgebrauche verloren; man wusste nicht mehr, was man unter dem Ausdrucke: „Auf der Widem" sich denken sollte. Man schrieb und sagte darum: auf der Widen, und dachte dabei — wie aus einer sogleich zu erwähnenden Thatsache hervorgeht — an „W i de", d. i. Weidenzweig, Weide mit Beziehung auf die Lage des Ortes an den Weidenauen, welche die Ufer des nahen Traisenflusses umsäumen. (Wenigstens geben die älteren Insassen dem Ausdrucke noch heute diese Beziehung.)
    Als nämlich im Jahre 1548, auf die Verwendung des Stiftspropstes Philippus a Maugis (1541 —1550) K. Ferdinand I. dem oberen Markte ein eigenes Wappen verlieh, bestand dasselbe — nach der Beschreibung im Verleihungsdecrete und beigegebener Abbildung in Farben — in einem quergetheilten Schilde, dessen unteres blaues Feld drei goldene in ein Dreieck gestellte Sterne; dessen oberes rothes Feld aber einen grünen Weidenzweig („eine Wyden") mit gelben Blättern enthält, welcher so in einander gewunden ist, dass er zwei neben einander gestellte Kränze darstellt (letzteres Emblem offenbar veranlasst durch den Ausdruck: Auf der Widen). So war also die neue Benennung des oberen Marktes auch von oben gewissermassen bestätigt und für alle Zeiten fixirt; indessen blieb sie doch auch jetzt, was sie früher war, willkürlich, urkundlich und sprachlich unrichtig, und entsprach auch nicht dem Zwecke, den oberen Markt von dem unteren zu unterscheiden, da der letztere ja an denselben Weidenauen liegt wie der erstere. Uebrigens hat die Sache jetzt, wo nur mehr von dem Einen Markte Herzogenburg die Rede ist, keine praktische Bedeutung mehr und bleibt nur insoferne interessant, als sich hier bis auf eine gewisse Zeit verfolgen und bestimmen lässt, wann ein sonst gutdeutsches Wort — wenigstens hierzulande — aus dem Sprachgebrauche geschwunden ist.
    Dagegen ist der ältere Ausdruck: „Auf der Widem" nicht nur der allein richtige, sondern er wirft auch ein erwünschtes Licht auf die Zeit und die Veranlassung der Entstehung wenigstens dieses Theiles von Herzogenburg, nämlich nach und in Folge der Pfarrgründung im Jahre 1014, und hilft auch erklären, warum derselbe als besondere Gemeinde neben dem unteren Markte sich bildete, eine andere Grundherrschaft hatte (zuerst das Bisthum Passau oder die Pfarre Herzogenburg, seit der Translation des Stiftes aber das letztere durch alle Zeiten), und einem anderen Landgerichte zugetheilt war (in Walpersdorf — während im unteren Markte die Herrschaft selbst den Blutbann hatte und ausübte); dass aber die Sonderung so lange dauerte, erklärt sich wohl zum Theile auch aus dem Umstande, dass beide Gemeinden seit den ältesten Zeiten geistlichen Genossenschaften gehörten, bei denen ein Besitzwechsel überhaupt seltener ist.
    Als in Folge der Reformation besonders der untere Markt beinahe ganz lutherisch geworden war und sich daraus für das Stift und den Propst grosse Uebelstände im Verhältnisse zu dieser Gemeinde ergaben, die es für den letzteren umsomehr wünschenswerth machten, auch da Grundherr zu sein, machte Propst Georg II. (1578-1590) den Versuch, die Herrschaft auch des unteren Marktes zu erwerben, und zwar wandte er sich — wie aus einem noch vorhandenen Concepte sich ergibt — desshalb an die bairische Regierung. Die Sache scheint aber keine Folge gehabt zu haben, und es blieb beim Alten. Erst in Folge der Aufhebung des Stiftes Formbach 1804 kam das Chorherrenstift Herzogenburg in die Lage, die Grundherrschaft auch des unteren Marktes durch Kauf an sich zu bringen, wie oben bereits erwähnt worden. Auf diese Erwerbung 1806 folgte dann auch bald die Vereinigung beider Gemeinden in Eine, und verloren sich bald auch alle Spuren der früheren Trennung, bis auf einen Theil des Gemeindevermögens, der dem oberen Markte verblieb, und die Jahrmärkte, die auch später noch in jedem Markte besonders gehalten wurden.


    LanguageDeutsch

    Notes
    1 So sagt z. B. der Stifter der Pfarre Nussdorf im Stiftbriefe (oben Urkunde XC): Ich vergich ovch ... daz ich die vorgenannten zwainzich phunt Gelts (jährliche Urbareinkünfte) vnd den pfarrhof gib ze widem dem vorgenanten Gotshaus u. s. w. - Vgl. über dieses Wort M. B. VIII., IX., X., XIV. Bd. und die Urkundenbücher von Kremsmünster (Nr. 295 und 312) und Altenburg (Font., XXI. an mehreren Stellen). — Während in Ôesterreich der gewöhnliche Sprachgebrauch dieses Wort seit Langem nicht mehr kennt, hat es sich z. B. in Tirol in der Form ,Widum" bis heute erhalten, und ist dies dort noch gegenwärtig die gewöhnliche Bezeichnung des Pfarrhauses. —Von „Widem" kommt das Zeitwort „widemen" (pf. gewidemt, — widmen): das im Mittelalter speciell in dem Sinne gebraucht wurde: ein Gut für immer zu einer Kirche stiften, es zu einem Widem machen.
    Places
    • Herzogenburg (GB P)
    • Herzogenburg, Augustiner-Chorherrenstift
    Persons
    • Christian Steiner, Aussteller
    • Ehefrau von Christian dem Steiner, Aussteller
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