Charter: Lilienfeld, Zisterzienser (1111-1892) 1593 VIII 20
Signature: 1593 VIII 20
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1593 August 20, Wien
Erzherzog Matthias bestätigt den Vergleich zwischen Abt Laurentius von Lilienfeld und Bernhard Jörger zu Tollet und Khöppach, Freiherr auf Kreuspach, der 1590 September 3 in St. Pölten durch die von Erzherzog Ernst bestimmten Schiedsleute Abt Caspar von Melckh, Abt Michael von Göttweig, Propst Melchior von Sant Pöldtn, Hans Sigmund von Greiß zu Wald, Sebastian von Lassperg zu Oxenburg und Rassing und Paul Spiess zur Newsath geschlossen wurde: Landgerichtsgrenzen: sie beginnen, wo der Harlandpach bei Harland in die Traisen fließt, und gehen dem Fluß nach: rechts Lilienfeld, links Kreuspach und Pergaw; in der Mitte des Wassers bis zur Gölsenmündung, in der Mitte der Gölsen weiter bis zur Mündung des Halbaches, dann an des Jörgers ausgezeigten Landgerichtsort durch das Halbacher Tal rechter Hand hinein bis an den Innersten oder Oberen Weissenbach, auf der anderen Seite wieder heraus bis zum Kreuz beim Tornach und über die alte Wehr, wo beider Herren Fischwasser auf der Gölsen enden: das ist der Lilienfelder Bezirk; Jörgers Landgerichtsbezirk beginnt: vom Dornach auf und aussen für Hainfeld in den Mühlgang bey der Glantzmühl inmitten des Mühlgangs der Gölsen auf unzt an das Eckh, alda mit beder Herren ausgehauten Wappen ein Marchstain gesetzt worden, wo sich des Pruggenhofer und Zehendhofer Halt am Khag schaiden, den Riglen nach auf die Höhe des Pergs, denselben Riglen und Höhen nach aus und aus wie das Regenwasser gegn der Rambsaw absagt unz an das Arnbergerisch Landgericht, alda ebenfalls durch beder Herren ain Marckstain gesetzt worden; das Lilienfelder Landgericht geht dann rechter Hand entlang der Landgerichte Arnberg, Guettenstain, Hohenberg, Weissenburg, Kirchberg, Rabnstain und Mainburg bis zur Mündung des Aigelspaches in die Püelach und entlang der Püelach bis zum Markstein bei Rennersdorf, dann neben den Landgerichten Grafendorff und Gattmansdorfferischen Landgericht für Gröben auf Wolffenberg und dann aufs Stainfeld zum hölzernen Meilenkreuz und die Traisen abwärts in der Mitte bis zur Mündung des Harlandbaches. Landgerichtsgrenzen der Herrschaft Kreusbach und Pergaw: Traisenmitte bei der Mündung des Harlandbaches, die Traisen bis zur Gölsen, die Gölsen bis zur Halbachmündung alda durch die Gölsen dem Halbach nach einwertz auf die Höhe der rechten Hand nach, als das Regenwasser allenthalben gen Thal ab gegen und in den Halbach sagt unzt wo der innerist Weissenbach heraus in den Halbach rinnt, alda sich abermaln beder Herren Vischwasser schaiden; dann auf der anderen Seite des Halbachtales wieder heraus auf den Höhen nach dem Regenwasser, das zu Halbach und Gölsen rinnt; dann in den Graben und zum Bach, der für die Stroblmühl beim Dornach in die Gölsen rinnt, und zum Kreuz, wo die Fischwässergrenzen auf der Gölsen sind; links weiter dem Fluß nach bis Hainfeld in den Mühlgang bei der Glantzmühl, inmitten des Mühlgangs der Gölsen bis zum Eck, wo der Grenzstein der beiden Herren steht: wo sich als Pruckhenhofer und Zehendhofers Halt am Khäg schaiden, den Riglen nach auf die Höch des Bergs, denselben Riglen und Höch nach aus und aus wie das Regenwasser gegen der Landstraß des Kaunbergs absagt unzt an das Arnbergerisch Landgericht, wo wieder ein Markstein steht; links weiter neben dem Lembach und entlang dem Walder Landgericht bis auf die Träxlhöff, von dannen schlechts abwärts gegen und auf den Ursprung des Harlandbachs und bis zur Mündung in die Traisen. Leichenfunde in der Mitte der Flüsse sollen von beiden Landgerichten gemeinsam abgehandelt werden. Kein Herr darf im Landgericht des anderen ein Hochgericht errichten, doch ist innerhalb der Bezirke jener Herr zum Landgericht befugt, dem Grund und Boden zugehört. Die gegenseitige Auslieferung von Untertanen nach Malefizverbrechen erfolgt in der Mitte des Steges, der unter der Scheiben über die Traisen geht; Verbrecher dürfen in das andere Landgericht verfolgt werden, doch dürfen dabei keine Häuser betreten werden. Die Kirchtagshut auf der Clain Zell erfolgt durch beide Herrschaften gemeinsam. Die Landgerichtsgrenzen sollen jährlich um Georgi abgegangen werden.Rumorhändel werden nach dem 36. Artikel des Vertrages von 1551 (n. 1306) behandelt.Fürkauf und Schmuggel wird nicht gestattet, und für Dawiderhandelnde wird gegenseitige Auslieferung vereinbart. Viehpfändungen richten sich nach dem Grundherrn.Gegenseitige Zeugenstellung kann nach schriftlichem oder mündlichem Ersuchen erfolgen.Für den Traisensteg bei Wilhelmsburg zahlt die Bürgerschaft an Jörger jährlich Georgi 2 fl 2 ß 20 d, da die bisherige Zahlungsquote bei Wasserschäden schwierig zu berechnen war.Der Abt verspricht, daß seine Untertanen angehalten werden, regelmäßig zwischen Katharina und Lichtmeß das Marchfutter in die Kästen nach Kreisbach und Pergau zu liefern. Mautordnung für Wilhelmsburg: auch die Jörger Untertanen unterstehen der allgemeinen Mautordnung, ausgenommen Brennholzfuhren, für die 1 d zu bezahlen ist; Mautordnung für Fuhren: leer hinein, Holz oder Kalk hinaus 1 d, Getreide und Rüben hinein, leer hinaus 1 d, Getreide und Rüben hinein und Holz und Kalk hinaus 2 d, Getreide hinein und leer hinaus 1 Heller, Getreide hinein und Holz hinaus 3 Heller; Kaufmannswagen, die aus dem Land fahren, 2 d; Kramerwagen, der nach St. Pölten fährt: bei Durchfahrt 1 d, legt er in Wilhelmsburg Waren aus, ist er mautfrei; Brennholzfuhren sind sonst frei, doch können im Zweifelsfall die Stämme bis zum Kern angehackt werden. Durchtrieb: 1 Ochse 1 d, Schaf oder Schwein 1 Heller. Wilhelmsburger Kaufleute zahlen bei Ausfahrt 1 Heller; Kramer oder Fragnerfür das Durchtragen der Ware 1 d.Jörger verzichtet auf den Robot der Lilienfelder Untertanen, die Payrhöfer genannt.Die Kosten für Weg- und Straßenbau werden gemeinsam getragen: in Wilhelmsburg und Hainfeld pflastern die Untertanen Jörgers die Straße vor ihren Häusern bis zur Mitte, doch höchstens 1½ Klafter. In Wilhelmsburg nehmen die Untertanen beider Herrschaften gemeinsam 2 Wacht- und Stundenrufer auf; dazu tragen die Untertanen Jörgers ¼. der Kosten bei; in Hainfeld zahlt jeder Untertan Jörgers jährlich 15 kr Wachtgeld.Marktbefestigung: alle Bürger, die Werkstätten auf den Gängen haben oder die mit Holz handeln und damit über die Wehr herabfahren, die Wehranlagen beschädigen, sollen mitzahlen. Die Lohstampfe Sigrnund Pechlempels, die jetzt Sigrnund Keckh gehört, soll in Stein gebaut werden; ihre Wasserräder sind einzuhegen; Winckhlmüllers Lohstampfe war an einem so gefährlichen Ort, daß sie Jörger schon abgeschafft hat; Feuer- oder Wasserschäden müssen vermieden werden. Sebastian Herzog, Untertan Jörgers in Hainfeld, hat den alten Wasserfluß beim Pernhof und das Lilienfelder Fischwasser beim Markt eingezäunt; er muß die Zäune entfernen, damit der Fischpächter Schaupp zu Hainfeld freien Zugang hat.Jeder Herr sorgt in seinem Landgericht dafür, daß die Straßen und Fahr- und Gehwege von den Untertanen in gutem Zustand erhalten werden. Bezüglich des Grabens um den Markt Wilhelmsburg, wo die Schießhütten stehen, wird vereinbart: die 1 Fechsung gehört dem Lilienfelder Spitalmeister in Wilhelmsburg für das Spital, dann können alle Bürger ihr Vieh austreiben; die Schranken sollen offen bleiben, doch muß der Graben sauber gehalten werden. Jörger tritt an Lilienfeld den Zehent auf dem Acker des Hans Hüenerkopff am gemainen Gries, bisher nach Kreisbach pflichtig, ab; dafür verzichtet Lilienfeld auf 4 d Dienst von Pointen im Markt, die Hans Stadler besitzt. Die Herren werden darauf achten, daß Dienste, Zehent und Marchfutter regelmäßig abgeliefert werden. Lilienfeld verzichtet zugunsten Jörgers auf die Wiese Münichs Peundt oder Münichsgrueb im Windhaag. Der Pflantzsteig unterhalb der Hammerschmiede zu Wilhelmsburg, den etliche Jahre der Untertan Jörgers Pangratz Haydn besaß, wird an Lilienfeld übergeben; Lilienfeld verzichtet auf 12 d Dienst von einem Grund am Khendlbach, den der Lilienfelder Untertan Leuttner auf dem Guett bisher bezahlt hat. Auch für die Jagdgebiete und Fischwässer wird eine jährliche Grenzbegehung erfolgen.Source Regest:
WINNER, Lilienfeld (=FRA II/81, 1974) S. 496-499, Nr. 1376.
WINNER, Lilienfeld (=FRA II/81, 1974) S. 496-499, Nr. 1376.
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Stiftsarchiv Lilienfeld (http://www.stift-lilienfeld.at)
Stiftsarchiv Lilienfeld (http://www.stift-lilienfeld.at)
an rot-weißen Schnüren S. d. A.
Notarius Description: eh. Unterschrift,Material: Pergament
Dimensions: 28 × 29
- notes extra sigillum:
- Kanzleifertigung
Language:
Places
- Wien
Lilienfeld, Stiftsarchiv, Lilienfeld, Zisterzienser (1111-1892) 1593 VIII 20, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiALi/LilienfeldOCist/1593_VIII_20/charter>, accessed 2025-04-06+02:00
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