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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2862
Signature: A 2862
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1585 VIII 09, Seebalchen.
Wolfgang Khöppl zu Khrizing in Veckhlamargkhter Pfarr (jetzt in der Pfarre Frankenmarkt) bekennt, daß er sich nach göttlicher Aufsagung und nach Ordnung der hl. Kirche, auch durch sonder Lieb, Treu und Freundtschaft willen, auch nach Rhat seiner nägsten und gueten Freundt, mit eelichem Heurat gekehrt habe zu der erbarn Barbara, seiner yezigen Hausfrau, welche ihm dann zu rechtem Heuratguet 50 Gulden zuegebracht habe, yeden Gulden per 15 Patzen oder 60 Kreuzer, die er auch sambt einer erbrigen (ehrbaren) Fertigung ihrem Stand gemäß von ihr bar und völlig zu seinen sichern Handten empfangen habe. Entgegen und vonwegen solches Heuratsguets, auch zu Ergezligkhait desselben vermacht, verweist und verschreibt er seiner freundtlichen lieben Hausfrau Barbara mit gnädiger Bewilligung des Abtes Wolfgangen zu Peurn seine habende Erbsgerechtigkhait an und auf dem Khöpplguet zu Khrüzing sambt halben Thaill in aller und yeder, yeziger oder künftiger, lebendiger oder todter varendter Haab. Nemlich und dergestalt: wenn er vor seiner Hausfrau mit zeitlichem Todt abgieng, so solle sie hernach das Khöpplguet sambt der varendten Haab ihr einigs Leibslebenlang und unverthunlich (unveräußerlich) innezuhaben, aber weiter nichts von solchem Guet zu verheurathen, zu verschreiben, zu verkaufen oder zu verändern Macht haben, jedoch die halb varendt Haab mag sie alsdann ferner verheurathen, verkhaufen, verschengkhen oder verschaffen, auch damit handeln, tun und lassen als wie mit ihrem frey-aignen Guet, ohne seiner Erben Hindernis und Widersprechen; gieng aber seine genannte Hausfrau vor ihm zeitlichs Todt ab, so solle ihren nägsten Pluetsfreundten und billichen Erben (also zuerst ihren Kindern) für ihr zuegebrachts Heuratsguet durch ihn 40 Gulden hinausgegeben und bezahlt werden sambt und neben dem halben Thaill aller und yeder seiner lebendigen und todter varendter Haab, daran sie gänzlich zufrieden auch benüegig sein sollen.  


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Urkunden Michaelbeuern

    Graphics: 
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    Original dating clause1585 den 9. Montagstag Augusti.

    Places
    • Seebalchen.
      Persons
      • Dessen sein Zeugen: Georg Schlager, Bürger zum Frangkhenmargkht, Matheuß Meinhardt zu Khematen in Seebalcher Pfarr und Wolfgang Vel zu Khrüzing
        • Type: Zeuge
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