Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2962
Signature: A 2962
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1658 VIII 26
Abt Michael, Prior Ämilian und der Convent verleihen dem Ersamen Steffan Asabiner und Rosina, seiner Ehehausfrauwen, ihren und ihres Gottshauß Ambthof im Landt Österreich under der Ennß, der Pereßhof genannt, zu recht ewigem Erbrecht, dergestalt, daß sie von gemeltem Ambthof jährlichen zu U.L.F. Geburtstag in das Ambt Pereshof dienen und raichen sollen, in recognitioenm dieses Erbrechts, 8 Gulden sambt 6 Schilling Pfening ordentlicher Stüfft. Zuedeme sollen sie auch schuldig sein, bemelten Ambthof mit seiner Zugehörung stüfflich, wesentlich und bäulich auch dermaßen inzuhaben, damit derselb in allem nur bösser und nit lezer noch abgeschlaipft werden, auch ohne des Abtes Vorwissen und Vergünstigung davon nichts versetzen, verkhauffen, verheyrathen, verändern oder sonst zu frembden Handten khommen lassen. Der Abt und seine Nachfolger haben auch zu (sich) begebenden Veränderungsfällen auf bemeltem Ambthof das landtsgebräuchige Freygelt, Anfahrt- und Abfahrtgelt, item Pauw- und Weihesteuer, auch den Todtfahl, wie auf anderen ihres Gottshauß dergleichen Höfen und Güettern. Über das sollen sie neuen Besitzer (Rosina dürfte übrigens die Witwe des früheren Ambtmans Martin Gaßner gewesen sein) dem Abte auch in allen andern billichen Sachen, Forderung und Hilfszusprung jederzeit willig und gehorsamb, nit weniger die landtsgebreichig zwölf Robath-Tag jhrlichen mit Gelt abzulegen, der Vogtherrschaft aber, außer des gebürlichen Vogtgelts, nichts schuldig sein. (Nach dem Aussterben der Volkensdorfer ist die Vogtherrschaft an den Kaiser übergegangen.) Current repository:
Urkunden Michaelbeuern


Original dating clause: 1658 den 26. August.
Michaelbeuern, Stiftsarchiv, Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2962, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAMB/MbOSB/A_2962/charter>, accessed 2025-04-18+02:00
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