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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 3056
Signature: A 3056
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1507 III 10, im Kloster St. Peter zu Salzburg.
Abt Wolfgang von St. Peter in Salzburg und Wolfgang Pachaimer, Dr. iur. und Protonotar der Salzburger Curie, geben vor dem Notar Mathias Sweyckher, Kleriker der Diözese Passau, die Vergleichssartikel bekannt, welche sie und der inzwischen verstorbene Michael Stafl, Kanonicus von Passau, als Schiedsrichter in dem Prozeß zwischen dem Kloster zu Peuwern und dem Pfarrer Ludwig Starch von Ytldorf Ende Juli 1506 festgesetzt und abgeschlossen haben. Die Vergleichs-Artikel lauten: 1. Pfarrer Ludwig Starch verpflichtet sich, in seinem und seiner Nachfolger Namen, aus den Früchten und Einkünften seiner Pfarrkirche dem Kloster zu Peuwern jährlich zur Zeit der Weinlese eine Fuhr Wein, bestehend aus 32 Eimer, zu liefern, angefangen von der nächsten Weinlese im Herbst 1506 (nicht 1507). 2. Weil der Prozeß vor der Curie in Rom noch nicht entschieden ist (pendet indecisa causa), so daß es fast scheint, der Streit werde dort für erloschen angesehen, so soll der Streit auch für immer als erloschen gelten. Sicherlich sind aber noch die Prozeßkosten zu zahlen. P. Michael Filz faßt diesen wortreichen und doch dunklen Artikel des Vergleiches so auf, daß Pfarrer Storch allein diese Prozeßkosten und auch die früheren Prozeßkosten zu tragen habe. (Der Prozeß ist dann wenige Tage nach Abschluß dieses Vergleichs auch beendet worden, vgl. A 3050, ohne daß Rom über die Art und Höhe des Schadenersatzes eine bestimmte Angabe gemacht hat. Von den 98 Gulden Schadenersatz, wovon P. Michael Filz berichtet, ist in den Vergleichs-Artikeln nichts zu finden. 3. Aus besonderer Gunst und auf Bitten des Pfarrers Storch versprechen Abt und Convent von Peuern, von der jährlichen Fuhr guten Bergweines dem Pfarrer Storch, aber nicht seinen Nachfolgern, 8 Eimer nachzulassen, angefangen im Herbst 1509. Dies ist der Vergleich vom Monat Juli 1506. Und diese Vergleichs-Artikel geben also Wolfgang, Abt von St. Peter, und Wolfgang Pachaimer am unten angegebenen Datum dem Notar bekannt, wobei Martin Schaller, Mitglied des Consistoriums in Salzburg, als Procurator des Pfarrers Ludwig Storch, alle Vergleichs-Artikel gutheißt und annimmt.  

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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1507, am Mittwoch den 10. März

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    Auf der Rückseite des Aktes steht noch die vom gleichen Notar legalisierte Erklärung, womit Abt Bernhard, Prior Thomas und der Convent von Peuern die Vergleichs-Artikel ebenfalls annehmen. Donnerstag, den 11. März 1507.
    Places
    • im Kloster St. Peter zu Salzburg.
       
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