Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) B 84
Signature: B 84
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1656 III 21, Salzburg
Schenkungsbrief. Johann Christoph Metzger, Doctor der Rechte, Kaiserlicher und Churbayrischer Rath und Comes Palatinus (Hofgraf), und Maria Elisabetha geb. Menzlin, seine Ehefrau, wollen ihren Lebensabend in einem Kloster verbringen, haben auch bereits im Kloster zu Peyern Unterkunft bekommen und jetzt mit Abt Michael und dem Convent einen Vertrag geschlossen, wodurch ihnen bis zum Ende ihres Lebens eine Wohnung im Kloster zugesichert wird. Die Eheleute haben auch schon in der Klosterkirche eine Kapelle gebaut (d.h. den schon bestehenden Raum unter dem Bet-Chor zu einer Kapelle eingerichtet) und in dieser Kapelle, wo sie einmal begraben sein wollen, einen Marmor-Altar herstellen lassen; alles auf ihre Kosten, aber die Erhaltung fällt auf Kosten des Klosters. Messen werden für diese Kapelle nicht gestiftet, jedoch möge täglich in derselben freiwillig eine Messe gelesen werden, worin bei Erinderung der von Augen stehenden Gedechnüs (Grabdenkmale) mit einer gottseligen Commemoration ihrer gedacht werde. Der Schretthof im Gericht Landau fällt, sobald beide Eheleute gestorben sind, dem Stifte zu als volles Eigentum; auch die dazu gehörigen Urkunden. Wenn aber der Mayr (des Schretthofes) die jährliche Schuldigkeit liefert, soll in seinem Beysein eine Seelenmeß gelesen werden. Damit obige Commemoration lieber eingehalten und gewährt wird, weisen die Eheleute bei ihrer Verlassenschaft 1000 Gulden an, ebenso die Utensilien, Ornate und Paramente, wie dieselben in einem ordentlichen Verzeichnis enthalten sind. Die 1000 Gulden mögen allein zu geistlichen Sachen, zu mehrer Zier des Gottesdienstes in der Kirche und in der genannten Kapelle angewendet werden. Die Eheleute haben jedoch auch Söhne (drei Conventualen zu St. Peter in Salzburg), für welche ein sonderbares Particular-Fideicommissum auf ein hiezu bestimmtes Hauptgut der Verlassenschaft angeordnet wird. Von diesem Hauptgut sollen aber dem Kloster zu Peyern auch noch weitere 1000 Gulden zufallen, jedoch erst nach Verfließung der im Fidei-Commiß bestimmten Zeit. Der Abt zu Peyern hat die Administration der Verlassenschaft und die Execution ihres letzten Willens gutwillig übernommen. Solange sie (die Eheleute) noch leben, sollen die Güter und Gelder ihnen verbleiben zu ihrem Unterhalt und ihrer Verpflegung. An den Erzbischof Guidobald ergeht die Bitte, daß er durch sein Consistorium diese Stiftung bestätigen lassen und den Abt bei der Administration beschütze. Abt Michael, Prior Ämilian, Senior Antonius und der Convent bekennen, daß dies alles mit ihrem Wissen und Willen geschehen sei, und versprechen, alles gebührlich beobachten zu wollen. Current repository:
Urkunden Michaelbeuern
Urkunden Michaelbeuern


Original dating clause: 1656 im Closter St. Michaels-Peyrn, den 21. März.
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Places
- Salzburg
Michaelbeuern, Stiftsarchiv, Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) B 84, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAMB/MbOSB/B_84/charter>, accessed 2025-04-05+02:00
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