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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) C 107
Signature: C 107
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1621 VIII 01, Gegeben in der Reichsstadt Regensburg.
Bernhard, Graf zu Ortenburg etc., Erblandt-Cammerer des Herzogthumbs Kärnten, Rath und Cammerer des Erzherzogen Ferdinanden zu Österreich, führt den Nachweis, daß seinem Ahnherrn Gabrieln, Grafen zu Ortenburg und Freyherrn zu Freyenstain etc. und allen dessen männlichen ehelichen Erben nebst anderen Privilegien auch Macht und Gewalt verliehen worden sei, im Namen des Kaisers und des hl. Röm. Reiches ehrliche und wohlverdiente Personen zu Comites Palatini (zu deutsch: Hofgrafen) zu deklarieren. Es folgt nun, von Seite 1 unten bis Seite 9 Mitte, ein Auszug des Privilegien-Briefes, der von Kasiser Karl V. dem Grafen Gabriel zu Ortenburg gegeben wurde in der Reichsstadt Nürnberg den 21. März 1524. Dann von Seite 9 angefangen bis zum Schluß. Auf Grund dieses Privilegien-Briefes hat nun Bernhard, Graf zu Ortenburg und Freyherr zu Freyenstain und Carlspach etc., den Edlen Hochehrwirdig Herrn Johannes Pfeffelius von Ingolstatt, derzeit Kirchherrn zu Veltkierchen, Unterlandts Bayrn, im Rentamt Purgkhausen, wegen der getreu ansehnlichen Dienste, so er der kaiserl. Majestät, dem hl. Röm. Reich und dem Haus Österreich erzeigt und bewiesen hat, und auch fürderhin erzeigen mag und soll, und nach dem Tode des Johannes Pfeffelius auch seinen Bruder Georg Pfeffelius, derzeit Priester, des Hofgrafenstandes wohl würdig geachtet und pro Comite Palatino und Hofgrafen solemniter declariert, nominiert und creiert. Also und dergestalt, daß Johannes Pfeffelius Macht und Gewalt haben solle, ehrliche und taugliche Personen zu Notaren zu creieren, außereheliche Kinder zu legitimieren und gleich den ehelich geborenen erbfähig zu machen, auch wie andere Hofgrafen Wappen und Schild und Steckhelm zu verleihen, auch mit rotem Wachs zu fertigen (siegeln), item Doctores, Lizentiaten, Magister, Baccalaureos und laurierte Poeten zu machen und creieren, nachdem dieselben durch drey Doktores derselben Künste und Fakultäten examiniert sind. Nach dem Todes des Johannes Pfeffelius gehen alle diese Vollmachten eines Hofgrafen auf seinen Bruder Georg Pfeffelius ueber. Zuletzt ist noch angefügt, daß die beiden Pfeffelius verleumdete, geschändete und geschmähte Personen ihrer Unehre entheben können.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1621 den 1. Monatstag Augusty.

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    • Gegeben in der Reichsstadt Regensburg.
       
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