Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 51
Signature: K 51
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1224 XI 19
Bischof Gebhard von Passau, Graf v. Plain, verleiht dem Gotteshaus, d.h. dem Kloster, zu Peuern, welches von seinen Vorfahren (mütterlicherseits, von den Grafen von Burghausen) gegründet und von seiner Mutter Ita, Gräfin von Plain (Tochter des Grafen Gebhard I. von Burghausen) mit dem Patronatsrechte über die Pfarrkirche in Obersulz beschenkt wurde, nun kraft seines bischöflichen Rechtes das donum altaris zu Obersulz und zwar so, daß Bischof Gebhard und seine Nachfolger zur Bruderschaft des Conventes zu Peuern gehören und der Gebete und Vigilien daselbst teilhaftig sein sollen, und daß Abt und Convent das volle Recht über die Pfarrkirche in Obersulz besitzen sollen, wie es ihnen vermöge des ius patronatus und des donum altaris zukommt, wodurch sie die Vollmacht haben, einen Weltpriester als Pfarrer in Obersulz einzusetzen (habeant potestatem instituendi inibi sacerdotem et investiendi, non monachum sed clericum) und die Pflicht, demselben aus den Einkünften in Obersulz den nötigen Unterhalt zu geben, während der Überschuß von diesen Einkünften dem Kloster verbleiben solle. Dafür versprechen Abt und Convent, daß im Kloster für Bischof Gebhard von Passu und seine Nachfolger und seine Eltern von nun an täglich eine hl. Messe gelesen werde: Die Dominica de Ss. Trinitate; feria secunda pro defunctis; feria tertia de S. Spiritu feria quarta de Angelis; feria quinta pro peccatis; feria Sexta de S. Cruce; Sabbato de S. Maria. Abt Perthold und der Convent geben dieses Versprechen für ewige Zeiten. Current repository:
Urkunden Michaelbeuern
Urkunden Michaelbeuern
Editions:
- Michael Filz, Stiftsgeschichte, S. 759-760
Comment
Die Urkunde ist abgedruckt bei P. Michael Filz, Stiftsgeschichte, Seite 759 - 760. Das Original liegt bei den Urkunden der Pfarre Obersulz als K 148. Das Privileg, welches Bischof Gebhard von Passau dem Abt und Convent zu Peuern verliehen hat, wurde dann bestätigt von seinen Nachfolgern Rudeger ( 1245, vgl. K 150) und Otto (1258, vgl. K 150). Im Jahre 1280 weilten Propst Ulrich von Mattsee (zugleich Canonicus von Passau) und Propst Conrad von Ranshofen im Kloster zu Peuern, dedicationis ipsius tempore, Abt Heinrich III. legte den beiden Pröpsten alle drei Urkunden vor und die Pröpste ließen eine neue Urkunde schreiben ddt. VIII. Kal. Julii (24. Juni) 1280, welche auch wieder die obigen drei in getrennter Abschrift enthält. Sämtliche Originale sind unter die Urkunden der Pfarre Obersulz eingereiht, das letztgenannte vom Jahre 1280 als K 151. K 51 ist ein Transsumptum der Urkunde vom Jahre 1280, abgeschrieben im Jahre 1616 und collationiert von dem durch päpstliche und kaiserliche Autorität beglaubigten, öffentlichen Notar M(agister) Gottfried Hueber am Samstag, den 13. August 1616, zu Salzburg. Notar Hueber hat dazu zwei Zeugen beigezogen, die beiden Magister der Philosophie: Virgil Zappler, Richter (Hof- und Urbarrichter) zu St. Peter, und Johannes Khirmair, Schulrektor. Der genannte Notar hat die Collationierung mit seiner Signatur versehen (eine brennende Kerze, die sich aufzehrt, um anderen zu leuchten: aliis inserviendo consumor) und am Ende den ganzen Akt mit seinem Siegel bestätigt. Ein ganz gleiches Transsumptum liegt auch bei den Akten über die Stiftmessen. In diesem Transsumptum ist nun die Schenkung des Bischofs Gebhard ( donum altaris) und die damit verbundene Verpflichtung einer täglichen hl. Messe für Bischof Gebhard von Passau und seine Nachfolger und auch für seine Eltern wörtlich enthalten, nur mit dem Fehler, die Urkunde vom Jahre 1224 sei zu Passau ausgestellt worden (das ist kein Fehler!). Später, um das Jahr 1575, ging die Pfarre Obersulz dem Stifte verloren (vgl. P. Michael Filz, Stiftsgeschichte, Seite 448), weshalb diese Tagesmesse im Jahre 1640 auf eine wöchentliche Messe reduziert wurde "für Gebhard, Bischof von Passau, seine Voreltern und Verwandten, die verstorbenen Grafen von Plain, auf den Sonntag zu verrichten". Eigentlich sollte es heißen: "die Grafen von Burghausen"; denn nach P. Michael Filz sind diese Vorfahren des Bischofs, auf mütterlicher Seite, die Stifter und Wohltäter des Klosters. Jedoch geschah diese Reduktion mit dem ausdrücklichen Vorbehalt: sollte das Stift die Pfarre Obersulz früher oder später wieder zurückbekommen, dann solle dem F.n. Consistorium in Salzburg Bericht erstattet und eine neue Entscheidung hierüber abgewartet werden. Am 17. Juli 1696 konnte Abt Joseph Miller and das F.e. Consistorium berichten, daß es dem Kloster gelungen sei, die Pfarre Obersulz zurückzuerhalten, daß aber ein beträchtlicher Teil der Einkünfte verloren bleibe. [Abt Ämilian hat wohl schon früher, im Jahre 1682, die Seelsorge in Obersulz einem Conventualen, dem P. Wolfgang Sauerwein, übertragen, aber der Prozeß um die Einkünfte daselbst ging erst 1696 zu Ende.] Das F.e. Consistorium traf am 26. Jänner 1697 die Entscheidung, die Einkünfte seien auch so noch groß genug, und das Stift sei deshalb wieder zur täglichen hl. Messe verpflichtet. Somit war die Reduktion vom Jahre 1640 aufgehoben und blieb aufgehoben bis zum Jahre 1909. In den Stiftsmessen-Verzeichnissen von 1836, 1839, 1846 und in dem von P. Michael Filz geschriebenen (ohne Jahreszahl, wohl aus der Zeit 1843 - 1854, da er Prior war) ist für Bischof Gebhard ganz richtig eine tägliche hl. Messe eingetragen. Später wurden Fragezeichen dazu gesetzt und Streichungen vorgenommen, wohl deshalb, weil man die Entscheidung vom Jahre 1697 nicht kannte. Im Jahre 1871 oder 1872 legte der damalige Novizenmeister und Chorregent P. Wolfgang Stockhammer ein neues Verzeichnis an für eine Chortafel, natürlich nach einer Vorlage, die ihm vom Abte ode Prior gegeben wurde, und in diesem Verzeichnis ist eine Wochenmesse vermerkt. Und im Jahre 1909 wurde diese Wochenmesse ad quartam partem, also auf 13 hl. Messen im Jahre, reduziert! Auf Grund einer Eingabe, die in dieser Hinsicht auf einem Irrtum beruhte! Anmerkung. In den Stiftmessen-Verzeichnissen ist für den Monat Februar ein Jahrtag eingeschrieben mit Vigil (Officium trium lectionum), Seel-Amt und zwei hl. Messen für Bischof Gebhard von Passau, seine Voreltern und Befreundten, die Grafen von Plain. Dafür ist keine Urkunde vorhanden, auch in K 51 ist kein Jahrtag verlangt oder zugesagt. Es handelt sich wohl um ein freiwilliges Dankgelöbnis, indem die Schenkung der Pfarre Obersulz in früherer Zeit für das Kloster wirklich eine große Wohltat gewesen ist. Wann dieser Jahrtang seinen Anfang genommen hat, ist nicht bekannt. Im Jahre 1909 wurde dieser Jahrtag in der Weise reduziert, daß die Vigil alle Jahre, das Requiem aber und die zwei hl. Messen nur jedes vierte Jahr zu halten sind. Vgl. die Anmerkung nach K 65.Original dating clause: Actum in Burensi ecclesia coram altare b. Michahelis, XIII. Kal. Decembris (19. November) 1224.
Places
- Obersulz
- Peuern
Persons
- Ita, Gräfin von Plain (Tochter des Grafen Gebhard I. von Burghausen)
Michaelbeuern, Stiftsarchiv, Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 51, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiAMB/MbOSB/K_51/charter>, accessed at 2024-12-23+01:00
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