Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 52
Signature: K 52
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1623 IV 01
Abt Ulrich, Prior Lambert, P. Michael als Senior und der ganze Convent geben dem Edl und hochgelehrten Herrn Jacoben Grienörbl, beider Rechte Doctor zu Salzburg, und der Edl Ehrntugentsamen Frauen Susanna Grienörblin geb. Prieferin als Con- und Eheleuthen 100 Gulden Reinisch zu kaufen, jeden Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet. Darumben und für solches Zinsgelt der 100 Gulden hat ihnen besagtes Chon- und Ehevolk in barem Geld erlegt und bezahlt 2000 Gulden Reinisch, welche die Empfänger auch albereit zu des Closters Nutz, Heil und Wohlfahrt angelegt und verwendet haben. Hierauf geloben und versprechen Abt und Convent, die genannte Gült der 100 Gulden fürohin jährlich zu zway underschidlichen Terminen oder Fristen, als S. Georgii und S. Michaelis, und also jedesmal 50 Gulden Reinisch in guter, grober, gangbarer, approbierter Reichsmünz zu bezahlen. [Das heißt also: Jacob Grienörbl und seine Frau haben dem Kloster ein Darlehen per 2000 Gulden vorgestreckt gegen jährlichen Dienst zu 5 % per 100 Gulden.] Abt und Convent behalten sich das Recht vor, die 2000 Gulden nach einjähriger Kündigung zurückzuzahlen und verpflichten sich, die Rückzahlung dann in guter, approbierter, unverrufter Reichsmünz, guten alten Schrots, zu leisten, wie sie das Darlehen bekommen haben, und gar nit, wie es zur Zeit dieses Contraktes gangbar oder sonsten damalen gibi und gebig (gang und gäbe) oder landläufig gewesen ist. (Es wird also damals, im 30-jährigen Krieg, eine Geldentwertung eingetreten sein.) Jakob Grienörbl und seine Frau verzichten aber auf ihr Kündigungsrecht, solange ihnen der Zins fleißiglich und treulich bezahlt wird; wenn jedoch ihr Kündigungsrecht wegen Nichtbezahlung des Zinses wieder auflebt, verzichten Abt und Convent auf die Indulte und auf die Rücksichten, die sonst den geistlichen Personen, Ordensleuten, Klöstern und Gotteshäusern infolge geistlicher und weltlicher Privilegien zustehen. Entgegen aber und da es nach Schickung Gottes sich begeben, daß Herr Dr. Jacob Grienörbl und sein' Ehefrau Susanna, sambt oder sonders, mit oder ohne Erben, ihr zeitliches Leben sollen beschlossen und also die Schuldt der Natur würden bezahlt haben (alter Ausdruck für "sterben"), sollen Abt, Prior und Convent obgedachtes Zünßgelt der jährlichen 100 Gulden, wie auch die Haupt- und Capitalsumme der 2000 Gulden zu ewig immerwährenden Zeiten keinem einzigen Menschen in der Welt schuldig sein, aber auf ewig obligiert und verpflichtet sein, monatlich absonderlich, auf was für einen gelegensamen Tag es sein kann, eine ewig immerwährende Seelmeß dem besagten verstorbenen Ehevolk, Dr. Jacob Grienörbl und Susanna Grienörblin geb. Prieferin in specie und allen christgläubigen Seelen zu Trost, Hülf und Hayl sprechen, lesen und halten zu lassen. Current repository:
Urkunden Michaelbeuern
Urkunden Michaelbeuern
Original dating clause: 1623 im Closter St. Michael zu Beyrn, den 1. April.
Comment
Michaelbeuern, Stiftsarchiv, Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 52, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiAMB/MbOSB/K_52/charter>, accessed at 2025-02-05+01:00
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