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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 80
Signature: K 80
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1456 I 18-1456 II 22
Artholff Vern zu Hofpäuern gibt dem Gotshaus zu Päuern sein Haus und Hofstatt zu Hofpäuern und ain Chrautgarten bey dem weißen Prunn nyden in der Gassen, mit solicher Beschaidenhait, daß man darumb alle Jahr aynen Jahrtag begehen soll ihm, seiner Hausfraun, allen ihren Chindern, auch seinen Eltern und allem ihrem Geschlecht, an dem 3. Tag nach sand Jacobs, des Abenz mit ayner Vigilig und des Morgen mit gesungen Seelampt und zwo gesprochen Meß.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1456 an sand Peterstag im Stul, 18. Jänner oder 22. Februar.

    Comment

    Im Jahre 1640 reduziert: Ardolph Pern ain Jahrtag mit ainer Vigill und Seelmeß. Im Jahre 1909 reduziert zu einer hl. Messe jedes vierte Jahr und alljährlicher Vigil. Anmerkung. Jahrtag für die Grafen von Schaunberg. Im Jahre 1430 gewährt Johann, Graf von Schaunberg, dem Kloster die Mautfreiheit für alljährlich 24 Dreiling Wein bei seiner Mautstätte zu Aschach a.d. Donau, doch also, daß alle Jahre für ihn und seine Vorfahren und Nachkommen ein Jahrtag gehalten werde. Vgl. die Urkunde M 15. Im Jahre 1460 bestätigt Bernhard, Graf von Schaunberg, die nämliche Freiheit, bestimmt aber, daß der Jahrtag zu begehen sei mit Vigil, Seelambt und Messen. Vgl. die Urkunde M 16. Die Grafen Sigmund (1490) und Wolfgang (1558) von Schaunberg geben auch dieselbe Freiheit und verlangen neuerdings den ewigen Jahrtag, mit Meß lesen, singen, Kerzen". Vgl. die Urkunden M 17, M 18. Im Stiftsmessenverzeichnis vom Jahre 1640 heißt es: Herrn Johann, Grafen von Schaumburg und seinen Vorfahren und Nachkommen ain Jahrtag mit ainer ganzen Vigill und Seelenambt. Später, in der Urkundes des Ferdin. Bonaventura, Grafen von Harrach, M 21 vom Jahre 1660, wird gefordert: ein ewiger Jahrtag am 6. Juli mit Vigil, Seelenamt und zwei Seelenmessen für die Schaumburg'sche und Harrach'sche Familie. In den neueren Stiftsmessenverzeichnissen (1836 - 1850) ist diese Forderung nicht berücksichtigt, weil die Mautfreiheit nicht mehr bestand, und es blieb bei der Bestimmung vom Jahre 1640.
    Persons
    • Zeugen sind gewesen: Ffridirich Chastner, Wenzla Chamrer (Kammerdiener), Steffan Chern.
      • Type: Zeuge
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