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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) M 1
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Signature: M 1
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1362, Salzburg
M 1 - M 54: Urkunden über die Mautfreiheit, die dem Kloster Michaelbeuern gewährt wurde: I. von den Besitzern der österreichischen Erblande an ihren Mautstätten zu Korneuburg, Stein und Linz; II. von den Grafen von Schaunberg und ihren Erben an der Mautstätte zu Aschach; III. von den Bischöfen von Passau an ihren Mautstätten zu Passau und Obernbern am Inn; IV. von den Herzogen vn Bayern an ihren Mautstätten zu Braunau, Burghausen und Schärding; V. von den Erzbischöfen von Salzburg an ihren Mautstätten zu Lofer, Reichenhall und Laufen. Vorbemerkung. Das Kloster besaß seit dem 13. Jahrhundert mehrere Weingärten in Währing (Wien) und Obersulz und auch in der Wachau und hatte zu Währing einen Verwalter und für die Wachau einen Hofmeister zu Joching. Der Wein wurde im Frühling heraufbefördert, weshalb er z.B. in M 1 als Osterwein bezeichnet ist. Der Transport geschah zu Wasser auf der Donau und auf dem Inn, also auf dem weiten Umweg über Passau. Dabei mußte der Wein eine ziemliche Anzahl von Mautstätten passieren und es war den Äbten darum zu tun, wenigstens von einigen Eigentümern solcher Mautstätten die zollfreie Abfertigung des Weines zu erwirken und sich dieses Privileg von den neuen Eigentümern jedesmal erneuern zu lassen. An der Donau gewährten die Habsburger, als Besitzer der österreichischen Erblande, die Mautfreiheit zu Neuenburg, Stein und Linz; unter diesen Freibriefen sind auch mehrere kaiserliche Urkunden. Unter Neuenburg ist wohl Korneuburg zu verstehen, nicht Klosterneuburg. Die Grafen von Schaunberg waren als Schirmvögte gewissermaßen genötigt, zu Aschach dem Kloster die Mautfreiheit zuzugestehen. Jedoch befanden sich zwischen Wien und Passau außer diesen vier Mautstätten auch noch andere, wo die Maut tatsächlich zu entrichten war. Auch die Bischöfe von Passau erwiesen sich durch ihre Freibriefe für Passau und Obernberg als Wohltäter des Klosters. Die Freibriefe der Herzoge von Bayern für Braunau und Burghausen und die der Erzbischöfe von Salzburg befinden sich in Lade IX. I. Mautfreiheit, welche die Besitzer der österreichischen Erblande an ihren Mautstätten Kornneuburg, Stein und Linz gewährten. M 1. Rudolf IV. (der Stifter), Erzherzog zu Österreich usw. und des heiligen Römischen Reiches obrister Jägermeister, auch im Namen seiner Brüder Friderich, Albrechten und Leuppolten, thut kund, daß er dem Abt und dem Convent ze Peyrn bey Lauffen die Gnad getan habe, daß sie jährlich von Österreich frey und ledig an Mautt und an Irrung (ohne Maut und ohne Hindernis) dreißig Fueder Osterweins ihres (eigenen) Gewächses ze Neunburg, ze Stain, ze Linz und nicht anderswo vorführen sollen. Davon gebietet der Erzherzog ernstlich allen seinen Hauptleuten, Lantherren, Rittern und Knechten, allen Richtern, Mauttnern und Zöllnern, daß sie die egenannt Klosterleut an den egenannt drin (drei) Stätten ze Neunburg, ze Stayn und ze Linz bey der obgenannten Freyung bleiben lassen. Dafür sollen Abt und Convent ewikleich um sein (des Erzherzogs) und seiner Brüder und aller Vordern (Vorfahren) und Erben Seelenhail willen Gott fleißichleich bitten und anrufen. Erzherzog Rudolf IV. gibt diesen Brief ze Salzburg an Montag nach sand Dorotheatag 1362, im 23. Jahr seines Alters und im 4. Jahr seines Gwalts (seiner Regierung). + Wir .... Hant + ist von ihm eigenhändig geschrieben. Dann folgt noch: Et nos Johannes, Dei gratia Gurcensis Episcopus, praefati domini nostri Ducis primus Cancellarius, recognovimus praenotata.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clausean Montag nach sand Dorotheatag 1362

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    Vgl. die Anmerkung bei M 14. Der Titel "Erzherzog" fand erst 1453 allgemeine Anerkennung.
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    • Salzburg
       
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