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Charter: Urkunden (860-1400) 
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Ekhart von Tann, Kämmerer der Salzburger Kirche, schreibt Perichtold dem Edelmann, dass das Gut zu Laushaim, das Perchtold von dem Chirichperger gekauft habe, dessen und seines Vaters freies Eigen gewesen sei.
Source Regest: 
ERBEN, Mattsee (=FRA II/49, Wien 1896) Nr. 58, S. 137-138
 

cop.
Abschrift des 14. Jahrhunderts im Liber traditionum p. 157.

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    In Ermanglung anderer bestimmter Anhaltspunkte reihe ich diese Urkunde hier ein, indem ich annehme, dass der hier genannte Perchtold Edelmann und der Chirichperger mit den in Reg. 57 auftretenden Männern gleichen Namens identisch sind. Indess darf ein Bedenken, welches gegen diese Anordnung spricht, nicht verschwiegen werden. Zillner, der in den Mitth. der Gesellsch. für Salzburger Landeskunde 22, 140 diesen ,Gerichtsbrief‘ erwähnt, hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Gut Lausenham im Köstendorfer Gericht gelegen sei, also in jenem Theile des alten Tanner Landgerichtes, welcher bei der Theilung im Jahre 1331 dem Nycla von Tann zugefallen war, der um 1349 ohne Hinterlassung von Erben gestorben zu sein scheint. Demnach wäre zu erwarten, dass in den Jahren 1331—1349 nicht Ekhart, sondern Nycla von Tann als Gerichtsherr über die Herkunft jenes Gutes Auskunft zu ertheilen gehabt hätte. Zillner setzt daher den vorliegenden Brief um 1348 und nimmt an, Nycla wäre damals schon todt gewesen (vgl. hiezu unten Reg. 64) oder doch krank, und das Gericht Köstendorf wäre bis zum Austrag der Verlassenschaft von Ekhart versehen worden. Nach diesen Argumenten würden die letzte Erwähnung des Nyela von Tann am 30. September 1348 (Reg. 64) und der Tod des Perchtold Edelmann am 7. September 1349 (Kal. zum 7. September) die Grenzen für die Einreihung unseres Briefes bilden. Aber es ist doch nicht sicher, ob Ekhart blos als Inhaber des Gerichtes und ob er nicht vielleicht als Kämmerer der Salzburger Kirche oder aus anderen Ursachen berechtigt und berufen war, jenes Zeugniss auszu stellen. Können somit die Jahre 1331 — 1348 trotz der damals bestehenden Gerichtstheilung bei der Einreihung von Reg. 58 nicht als ausgeschlossen gelten, so muss andererseits ein Moment berücksichtigt werden, das für einen früheren Ansatz des Briefes spricht, als Zillner angenommen hat; es ist dies die Frage, wie dieser Brief in das Archiv des Stiftes gekommen und aus welchem Anlass er ausgestellt worden ist. Obwohl seit der Mitte des 14. Jahrhunderts ein reichlicher Vorrath von Urkunden über die Erwerbungen des Stiftes vorliegt, fehlt doch jede Nachricht über eine Schenkung in Lausenham, durch welche der vorliegende Brief, wenn er um 1348 geschrieben wäre, in das Mattseer Archiv gekommen sein könnte. Durch eine im Kalendar zum 23. März nachgetragene Notiz ist hingegen bezeugt, dass Heinrich Edelmann dem Stifte ein Gut in Lausenham geschenkt habe; nach dem Alter jener Eintragung (vgl. oben S. 10) und da Heinrichs Gemahlin Christina von Kalham im Jahre 1311 gestorben war (Kal. zum 19. November), ist anzunehmen, dass Heinrichs Tod zu Ende der Dreissigerjahre des 14. Jahrhunderts erfolgt ist. Steht nun also der fragliche Brief im Zusammenhang mit der Schenkung Heinrichs, so dürfte er bald nach Heinrichs Tod, als dessen hereditario nomine gemachte Schenkung in Kraft treten sollte, ausgestellt worden sein. Damals wird sich Perchtold, welcher wohl als Heinrichs Sohn anzusehen ist, jenes Zeugniss betreffend Lausenham verschafft haben, vielleicht in der Absicht, die Ansprüche des Stiftes zurückweisen oder doch einschränken zu können. Durch Perchtolds Bruder Otto, der von 1339 bis 1348 Dechant des Stiftes war, mag dann der Brief in das Mattseer Archiv gekommen sein. — In Bezug auf Erklärung des Ortsnamens Laus(en)haim muss indess bemerkt werden, dass die Urbare denselben Ort Rosenhaim nennen; so Kal. II f. 36, 36' und 39'; Kal. I f. 35: Item in Rosenhaim quod quondam dicebatur Lausenhaim; im Liber traditionum p. 65 hingegen erscheint blos die Namensform Lausenheim. Hat demnach die Bezeichnung im 14. Jahrhundert geschwankt, so muss, da ein Rosenheim weder in Salzburg noch in Oberösterreich nachzuweisen ist, wohl an das schon von Zillner vorgeschlagene Lausenham, Gemeinde Köstendorf gedacht werden.
     
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