Charter: Urkunden (1267-1881) 1871 II 22
Signature: 1871 II 22
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1871 Februar 22, Wien
Der Minister für Kultus und Unterricht Josef Jirecek erbittet vom Kaiser die Ermächtigung zur Umgestaltung des bisher von den vier niederösterreichischen Cistercienserstiften Heiligenkreuz, Lilienfeld, Zwettl und Neukloster geführten Gymnasiums in Wiener Neustadt in ein Staatsgymnasium. Diese Stifte waren mit Hofdekret vom 9. Juni 1804 verpflichtet worden, die Professoren und Lehrmittel zu stellen, während die Stadtgemeinde Wiener Neustadt für die Lokalitäten und deren Einrichtung zu sorgen hat. Nach einem Vertrag mit der Gemeinde übernahm das Stift Neukloster für einen mäßigen Jahreszins die Unterbringung des Gymnasiums und räumte ihm den bisher als Schuttboden verwendeten 2. Stock des südlichen und südwestlichen Traktes ein. Mit der Bestellung der Lehrkräfte aber gab es schon damals vielfache Anstände, so kam die vorgesehene philosophische Lehranstalt nie zustande. Den neuen Anforderungen der Studienreform an den österreichischen Gymnasien vermochten die niederösterreichischen Cistercienserstifte ebenfalls nicht zu entsprechen. Die Schülerzahl ist sinkend und gegenwärtig unter 120 gesunken. Zwei Klagen über die Anstalt werden von seiten der Schulinspektoren immer wieder erhoben: die eine betrifft die geringe Zahl von Professoren mit voller Lehrbefähigung. Sieben sind ungeprüft, drei nur halb, ein einziger ganz für seinen Posten qualifiziert. Ebenso erhebliche Beschwerden werden immer wieder gegen die Lokalitäten des Gymnasiums erhoben. Im Jahre 1869 erstattete der Kreisarzt Dr. Arzisch einen Bericht über die sanitätswidrige Beschaffenheit dieser Lokalitäten, und am 16. Februar 1870 wurde eine Ministerialkommission zur Prüfung des Sachverhaltes entsendet, die die Zustände noch ungünstiger vorfand als geschildert. Der Minister sieht in einer Umwandlung der Anstalt in ein Staatsgymnasium das einzige Mittel, diese Zustände zu beenden. Er erbittet sich dazu vom Kaiser die Ermächtigung. Diese Umwandlung soll mit 1. Oktober 1871 in Kraft treten. Die vier niederösterreichischen Cistercienserstifte werden ihrer Verpflichtung aus dem Hofdekret vom 9. Juni 1804 gegen eine Pauschalsumme von jährlich 7000 fl, wovon je 2000 fl auf Heiligenkreuz, Lilienfeld, Zwettl, 1000 fl auf das Neukloster entfallen, enthoben, den bis dahin etwa vollständig lehrbefähigten Professoren aus ihrer Mitte die Anstellung als k. k. Gymnasialprofessoren verliehen. Die Gemeindevertretung von Wiener Neustadt ist zur Beistellung geeigneter Lokalitäten zu verhalten, da sonst das Gymnasium geschlossen werden müßte. Mit dem Stifte Zwettl wäre zu verhandeln, daß dieses gegen Erlaß des jährlichen Pauschalbetrags von 2000 fl in der Stadt Zwettl ein Unter-Realgymnasium errichtet.Source Regest: MAYER, Neukloster (=FRA II/86, Wien 1986) S. 180-181, Nr. 376
Current repository:
AVA Wien ad 2844/71 (http://www.oesta.gv.at/)
AVA Wien ad 2844/71 (http://www.oesta.gv.at/)
Notarius Description: Eh. Unterschrift: Jirecek. Material: Papier
- notes extra sigillum:
- Der Kaiser erteilt am 16. März 1871 zu Ofen die erbetene Ermächtigung. Franz Joseph
Places
- Wien (GB Wien, A)
- Wiener Neustadt (GB Wiener Neustadt, NÖ)
- Zisterzienserstift Heiligenkreuz
- Zisterzienserstift Lilienfeld
- Zisterzienserstift Neukloster
- Zisterzienserstift Zwettl
Persons
- Franz Joseph I. (1830-1916), Kaiser ab 1848
- Josef Jirecek, Minister für Kultus und Unterricht, Aussteller
- Kreisarzt Dr. Arzisch
Wiener Neustadt, Neukloster, Urkunden (1267-1881) 1871 II 22, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiANK/NeuklosterOCist/1871_II_22/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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