Charter: Urkunden (1158-1702) 1663 VIII 04
Signature: 1663 VIII 04
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4. August 1663, Wien
Kaiser Leopold I. bestätigt der Schusterzunft ihre Privilegien von 1569, 1589 und 1638 und verordnet, dass alle Störer und solche Schuster, die nicht wirkliche Leib oder Hofschuster sind und doch in, um und bei Wien, besonders bei St. Ulrich, Windmühl und Weissgärber, in den Herren-, freigeistlichen und Universitätshäuser, desgleichen bei unserer Stadtquardia und unserem Hofgesinde sich aufhalten, den Schustern nicht allein die Arbeit entziehen, sondern auch noch durch allerhand hergelaufenes Gesindel sich ergänzen und, wenn sie ihre Störerei nicht mehr bemänteln können, sich unter den Schutz unserer Stadtquardia begeben, daselbst nicht allein zwei, drei oder mehr Gesellen hatten, sondern auch Lehrjungen gehalten, an- und aufgenommen, viel weniger zur Meisterschaft befördert werden, wohl auch in und ausser Landes gemachte Arbeit kaufen, dieselbe in den Läden und fast auf allen Plätzen und vor dem Kärntnerthore öffentlich feilhaben, von der Stadt, dem Burgfried und den auf eine Meile gelegenen Orten hinweggeschafft und verwiesen werden. "Doch wollen wie den Schustern, so bei unserer Stadtquardia allhier unterhalten sind, aus Gnaden erlaubt haben, dass sie diejenige Arbeit, so sie allein mit ihren Händen machen, an den Wochenmärkten vor dem Kärntnerthore ungehindert der bürgerlichen Schuster öffentlich feilhaben. Das Gesellen- oder Lehrjungenbefördern aber, soll ihnen allen Ernstes gänzlich verboten sein."Source Regest: WOLFSGRUBER, Schotten (=QGStW 3, Wien 1897) S. 115, Nr. 2763
Vidimirte Copie, Papier
Language:
Places
- Wien
Schottenabtei, Stiftsarchiv, Urkunden (1158-1702) 1663 VIII 04, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiAScho/SchottenOSB/1663_VIII_04/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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