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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 021 C 01
Signature: 021 C 01
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1466 III 07
Herzog Sigmund stiftet für das Seelenheil seiner Vorfahren und zum Trost aller Christgläubigen fünf Werktags-Messen in den Kapellen St. Wolfgang zu Natters und St. Nikolaus zu Mutters. Sollte der zelebrierende Priester aus Krankheits- oder anderen Gründen einmal verhindert sein oder ein Feiertag eintreten, ist dafür eine heilige Messe am Sonntag abwechselnd in Natters oder Mutters zu lesen. Am Montag soll der zelebrierende Kaplan zum Gedenken des Herzogs und der Herzogin von Österreich, Grafen und Gräfin zu Tirol (Friedrich IV. und Anna von Braunschweig) und des Stifters Herzog Sigismund ein Pater Noster und Ave Maria sprechen und nach der Messe mit Weihwasser umher gehen und ein "Placebo" sprechen (aus Psalm 116,9: "placebo domino in regione vivorum" / ich werde dem Herrn gefallen im Lande der Lebenden; wurde im 12. Jahrhundert Bestandteil des Totenoffiziums und war zeitweise ein Synonym für Totenandacht). Wird die heilige Messe einmal nicht gefeiert, so sind dem Kaplan 6 Kreuzer abzuziehen aus dem ewigen Stiftungsgeld von 16 Mark Berner, die er aus den Renten, Nutzen, Zinsen und Steuern des landesfürstlichen Amtes zu Steinach jährlich an drei Terminen erhält, und zwar sechs Mark zu Michaelis (? "auf dem heiligen Meidentag". Die Stelle ist schwer lesbar, da abgebröselt. Meinden, meintweke oder gemeintwoche = volle Woche nach Michaelis; meindentag =Sonnabend dieser Woche; der Montag der Gemeinen Woche wurde in Norddeutschland als Commeroratio, dies animarum = aller Seelentag nach Michaelis begangen, in Ungarn wurde der 30. September als dies animarum gefeiert), dann fünf Mark am St. Georgentag (24. April) und weitere fünf Mark auf St. Bartlmestag (24. August). Aussteller: Herzog Sigismund  

Kopie, die doppelt beglaubigt wurde: Unten links bestätigte Antoni Ferdinandt Gruber, Registrator der oö. Hofkammer, am 9. August 1732 mit seiner Unterschrift, dass die vorliegende Abschrift mit dem Original wörtlich übereinstimmt, und rechts daneben am 19. September 1732 der Notar Anton Roschmann , J(uris) U(triusque) Li(cen)tiatus, ebenfalls mit eigenhändiger Unterschrift und aufgedrucktem roten Siegel sowie ovalem Notariatsstempel, von dessen Umschrift nur die Initialen am unteren Rand sicher zu ermitteln sind: A(ntonius) R(oschmann) N(otarius) P(ublicus).

Sigillant: Anton Roschmann

Material: Pergament (?)
Condition: Stark beschädigt, das Pergament ist spröde und löchrig, die Schrift an einigen Stellen verblasst, mehrere hellblaue Flecken.
    Graphics: 
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    LanguageDeutsch

    Notes
    Auf der Rückseite eine prächtig gekleidete Frau in knieender Gebetshaltung, rechts darüber die Legende: "Anna, Filia Friderici Ducis Brunschwigij 1466", links davon Wappenschild Braunschweigs samt Helm darüber. Auf der linken Seite der kniende Herzog mit dem Goldenen Vlies wohl ihr Mann Friedrich IV., neben ihm rechts der österreichische Bindenschild mit Helmzier und Goldenem Vlies, darüber stilisierte Herzogskrone und Pfauenfedern. Anna von Braunschweig (* um 1390, + 10.8.1432) war die zweite Frau Herzog Friedrichs IV. (mit der leeren Tasche, 1382-1439) und Mutter Herzog Sigismunds.
     
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