Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 049 G
Signature: 049 G
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1546 III 02
Erasmus Stecher, Zeughausgegenschreiber König Ferdinands I. zu Innsbruck, derzeit Richter in Stubai, bekennt, dass er wegen eines Zehents von seinen Äckern im Unteren Wiltener Feld, die an Joseph Postmaister, auf der anderen Seite an die Gartenzäune, oben an seinen Stadel und Garten und an Reitters Acker grenzen, am 26.8.1545 vor das geistliche Gericht zu Brixen geladen worden war, weil schon sein verstorbener Vater Ludwig und dann er selbst aus Unwissenheit den Zehent verweigert hatten. Durch Intervention einiger seiner Schwäger und guter Freunde hat er eingesehen, dass der Zehent zu Unrecht nicht geleistet worden war, und bat Abt Johann, den Rechtsweg gegen ihn wegen des jährlichen Zehents nicht weiter zu verfolgen, sondern nur die ausstehenden verweigerten Abgaben und die entstandenen gerichtlichen Unkosten feststellen zu lassen, was inzwischen geschehen ist. Er verspricht für sich und seine Erben, den Zehent auf den genannten Äckern getreulich zu geben. Aussteller: Erasmus Stecher Hängesiegel
Sigillant: Erasmus Stecher
Material: Pergament
Dimensions: Plika
Language:
Notes:
Vermutlich war der Zehent seit den Bauernkriegen nicht mehr abgeführt worden.
Stiftsarchiv Wilten, Stiftsarchiv Wilten Urkunden 049 G, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAWilten/Urkunden/049_G/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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