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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 071 A 01
Signature: 071 A 01
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1592 X 20
Die Sillordnung König Ferdinands I. aus dem Jahre 1553 konnte infolge eingetretener Mißbräuche die ordnungsgemäße Verwendung des Wassers aus der kleinen Sill vor allem in den Wintermonaten nicht mehr garantieren. Deshalb wurde durch eine erzherzogliche Kommission Ferdinands II. eine neue Sillordnung erlassen zur Regelung des Wassers für die landesfürstliche Pulverstampf, die Hofmühle und Hammerschmiede wie auch zum Gebrauch des Gotteshauses Wilten und die Mühlen, Sägewerke und Schmieden seiner Hintersassen, sowie der Stadt Innsbruck und zur Bewässerung der Felder auf dem Saggen (s. auch 071 B 02). Aussteller: Erzherzog Frdinand II.  

zeitgenössische Abschrift

Material: Papier
    Graphics: 
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    LanguageDeutsch

    Notes
    Der Text wurde später in einen roten Einband gebunden, Papier über Pappe, das Schließband aus Pergament am Vorderdeckel abgerissen, Vorsatzblatt leer, das folgende Blatt mit Wasserzeichen zweimal schräg gefaltet, dann 52 unpaginierte Seiten mit dem Text der neuen Sillordnung, anschließend 22 Seiten leer (davon sind die erste und die beiden letzten Seiten wiederum schräg gefaltet). Danach folgt auf 8 Seiten der "Vertrag zwischen ainem Herrn und Landtsfürsten in Tyrol und ainem ordinario und Herrn Bischoffen zu Brixen von wegen der geistlichen Jurisdiction". Es ist eine Abschrift des Vertrages, den Erzherzog Maximilian der Deutschmeister mit Bischof Andreas von Spaur und dem Domkapitel von Brixen am 13. Dezember 1605 abgeschlossen hat, und der 1661 von Rom für ungültig erklärt wurde (weitere Abschriften des Vertragstextes unter 091 G 02). Anschließend folgt ein fünfseitiges Schreiben Erzherzog Maximilians vom 4. Mai 1615 an den Pfarrer von Bozen, der als Dekan an der Etsch eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Richters von Altenburg in Sachen Verlassenschaft des verstorbenen Benefiziaten von Sankt Michael eingebracht hatte, mit Erklärung der Ordnung, wie die Verlassenschaft verstorbener Priester im Bistum Trient zwischen geistlicher und weltlicher Obrigkeit abgehandelt wird. Darauf folgt noch ein zweiseitiger Brief Erzherzog Maximilians vom 29. März 1616 in dieser Angelegenheit. Die nächste Seite ist leer. Darauf folgen 27 leere Seiten, die herausgeschnitten wurden. Das Nachsatzblatt ist leer.
     
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