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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 075 D 08
Signature: 075 D 08
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1600 VII 03
Abt Christoph von Wilten schreibt an Kaiser Rudolf II., dass der Tiroler Landesfürst seit Kaiser Maximilians I. Zeiten vom Stift Wilten jährlich 168 Gulden, so das Jägerei Mahlzeit gelt genannt, verlangt, sie zudem 288 Gulden Steuer an die Tiroler Landschaft bezahlen müssen, womit für Weinfuhren und andere des Gotshaus Notturfft jährlich 500 Gulden anfallen. Dazu kommen 300 Gulden für die Besoldung des Amtmannes und anderer Diener, sodass die Ordinari Ausgaben über 1200 Gulden Rheinisch betragen, die jährlichen Einahmen an Bargeld (Truckhnen gelt oder Pfenig gült) dagegen nur 830 Gulden, sodass die Differenz von der Nutzung des Feldbaues auf den Gütern des Gotteshauses ausgeglichen werden muss, die aber durch die Ausgaben für das Gesinde reduziert wird und vom Wetter abhängig ist. Dadurch ist das Gotteshaus vor etlichen Jahren verarmt und in Schulden geraten, weshalb Ferdinand II. die bis Martini 1585 aufgelaufenen Abgaben für die "Jagerey Mahlzeit" von 419 Gulden und dazu die jährlichen 168 Gulden auf 8 Jahre (bis Martini 1599) erlassen hat unter der Auflage, zwei jungen Ordenspersonen das Studium in Dillingen oder Freiburg zu ermöglichen. Dieser Betrag wurde aber zum Großteil von einer Person, die in Ingolstadt studierte, benötigt. Bischof Thomas von Brixen (Johann Thomas von Spaur 1578-1591) und sein Nachfolger Kardinal Andreas von Österreich (1591-1600) haben 5 Jahre hindurch jährlich mit 100 Gulden ausgeholfen, sodass das Stift Wilten wieder etwas in Aufschwung gelangt ist. Deshalb die Bitte an Kaiser Rudolf, dem Gotteshaus Wilten, das in diesen schweren und teuren Zeiten die Summe von 168 Gulden für die Jäger Mahlzeit kaum aufzubringen vermag, wieder auf etliche Jahre aus- oder auf 100 Gulden herab zu setzen. Aussteller: Abt Christoph von Wilten an Kaiser Rudolf II.  



Material: Papier
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    LanguageDeutsch
     
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