Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 110 C 01
Signature: 110 C 01
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1511 II 02
Domdekan Antonius de Fatis antwortet im Namen des Trientner Domkapitels auf das vor einigen Tagen erhaltene Ansuchen des Abtes Leonhart von Wilten, vor dem zuständigen Richter Baron Paul von Liechtenstein zu erscheinen und die Rechte des Stiftes Wilten auf den Zehent in Eppan zu verteidigen, dass das Kapitel dazu nicht verpflichtet ist, sondern dass es vielmehr Aufgabe des Klosters ist, den Zehentanspruch mit seinen Rechtstiteln und auf eigene Rechnung zu verteidigen. Er bietet an, einen Vertreter aus seinen Reihen zu schicken, der Beistand leistet und auf Kosten des Klosters vor jedem Richter erscheint, wenn die Gelegenheit dazu gegeben ist, und kündigt an, dass für den Fall, dass das Kloster die Verteidigung des genannten Zehents vernachlässigen sollte, ihm das anzurechnen sein wird, das Domkapitel aber im eigenen Interesse für eine vorteilhafte Abhilfe vorsorgen wird. Aussteller: Domdekan Antonius de Fatis von Trient an Abt Leonhard von Wilten angeklebte Petschaft
Sigillant: Kapiteldekan von Trient
Material: Papier
Language:
Notes:
Das Schreiben ist an den Abt von Wilten adressiert. Über der Anschrift setzte ein Archivar später irrtümlich den Vermerk: am montag nach dem Suntag Invocabit.
Stiftsarchiv Wilten, Stiftsarchiv Wilten Urkunden 110 C 01, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAWilten/Urkunden/110_C_01/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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