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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 175 F
Signature: 175 F
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1534 IX 28
Hans Tynntl und seine eheliche Hausfrau Anna haben die Enrichtung des Grundzinses von zwei Pfund Berner an das Gotteshaus Wilten verweigert, weil aus den Urbarien nicht klar ersichtlich ist, ob sich die vorgeschriebene Abgabe auf die Behausung, Hofstatt, Garten und Peunten, welche die beiden Eheleute vom inzwischen verstorbenen Adam Leber gekauft haben, beziehen oder auf andere Grunstücke und Güter aus dessen Besitz, die zum Teil verkauft waren. Durch Vermittlung des Grichtsschreibers zu Thaur, Sigmund Pot (?) einigen sich Hans Mayr von Freising, Richter und Amtmann des Gotteshauses und Klosters Wilten, und die Eheleute Hanns und Anna Tynntl, dass die Abgabe von zwei Pfund Berner auf ihrer Behausung und Garten liegen soll und jährlich am St. Gallentag zu entrichten ist. Was die ausstehenden Zinsen betrifft, die vor dem Erwerb durch die beiden Eheleute angefallen sind, ist die Einhebung bei den Verkäufern zu versuchen. Aussteller: Hans Tynntl und seine Frau Anna  



Hängesiegel
Sigillant: Sigmund Pot, Gerichtsschreiber zu Thaur.

Material: Pergament
Dimensions: Plika
    Graphics: 
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    LanguageDeutsch
    Persons
    • Lucas Hueber, Maurer zu Mils, Hanns Prockh zu Thaur und Wolfgang Apfolterer zu Baumkirchen.
      • Type: Zeuge
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