Charter: Au, Pfarrarchiv 4865
Signature: 4865
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9. April 1540
Jakob Feurstein, Landammann im Hinteren Bregenzerwald, entscheidet als Obmann eines auch aus Ammann Erhart, Ulrich Feurstein, Thomas Fink und Ponnli Willi bestehenden Schiedsgerichtes in den Streitigkeiten und Irrungen zwischen den Leuten der Nachbarschaft in der Au, denen von den Wieden an einem und denen von Argenau über Besetzungsrechte. Des Helwars Weg und Faldnien Kollers Acker soll gegen Argenau in die Besatzung gehören, doch soll der Helwar bei seinen Jucharten bleiben. Da die von Wieden von altersher eine eigene Besatzung und eigene Rechnung gehabt haben, solle es auch weiterhin dabei bleiben. Dasselbe Recht wird denen von Argenau und auf dem Rain eingeräumt, welche in den obgeschriebenen Huben liegen. Diese dürfen auch "Ätzina" machen, die denen "Ätzinen" zu den Wieden gleich sind, und auf eine solche ein Rind "schlachen" oder auf ein Juchart drei Rinder. Sie sollen das Vieh allenthalben zusammengehen lassen. Da die von Argenau keine Hofstatt haben, sollen ihnen die von Wieden eine halbe Hofstatt zu kaufen geben. Zäune sollen von beiden Teilen zu je der Hälfte gemacht werden. Mit Fahren von Bau und Heu soll jeder Teil in seiner Hube bleiben oder doch in unverderblicher Zeit die Fahrten durchführen. Alle Huben sollen auch bei ihren Bannhölzern und Gemeinden bleiben wie von Alters her und jedermann seine "Zäune und Heg" machen. Current repository:
PfA Au
Hängesiegel
Material: Pergament




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Zwei AusfertigungenVorarlberger Landesarchiv, Au, Pfarrarchiv 4865, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-VLA/AuPfA/4865/charter>, accessed 2025-04-20+02:00
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