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Charter: Bartholomäberg, Pfarrarchiv 401
Signature: 401
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3. August 1644
Bischof Johann von Chur entscheidet in Streitigkeiten zwischen Bartholomäberg als Klägerin an einem und Silbertal als Beklagten am andern Teil wegen der Marken zwischen beiden Pfarreien und der Bauhilfe halber dahin, dass der Separationsvertrag von Bischof Ortlieb von Chur von 1469 März 14 mit folgender Erläuterung in Kräften bleiben solle. Die Grenzen sollen sein: An der mittägigen Seite gegen Niedergang der Sonnen und jetzt der Pfarre Schruns, das Tobel, so Wallmahl genannt, an der mitternächtlichen Seite aber, das ist gegen St. Bartholomäberg, das Tobel Lauerneth auf und auf bis an den grossen Limath, so seinen Anfang von ermeltem Tobel Lauernetsch nimmt, und also Folgendes gegen Aufgang der Sonnen den Graden hinein bis an das Tobel außerhalb und ein kleiner Steinwurf unter den Ganser geht, alldort endet und von dannen dasselbe Tobel außerhalb des Gansers über sich hinauf bis in die Höhe des Bergs, soweit dass der Ganser und das neue Haus darob, des Schneiders Schwarzhänslin genannt, die Küenhöf und der Santil, in der Pfarre St. Nicolai gelegen; einwärts aber, das ist gegen der alten Pfarre St. Nicolai, sonnenhalb oder gegen Mitternacht der Mühlbach und auf der anderen Seiten, das ist schattenhalb oder gegen Mittag, das Pargerer Tobel.Zum anderen wird die von Bischof Ortlieb ihnen aus dem Silbertal auferlegte Bauhilfe derart erläutert, dass sie, die Separierten, die in den obgenannten Grenzen wohnen, den Bartholomäbergern ein für allemal 100 Gulden geben, ausgenommen die 30 Gulden jährliche Rekognition, die der Pfarrer im Silbertal, und die zwei Viertel Schmalz, so die Pfarrkirche und die Kapelle auf Kristberg dem Pfarrherrn auf Bartholomäberg geben sollen. Punkt 3 und 4 handeln von den Gerichtskosten.  

orig.Original
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PfA Bartholomäberg

Hängesiegel
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    Editions
    • Sander, Der Streit der Montafoner mit den Sonnenbergern um den Besitz der Ortschaft Stallehr, S. 12.

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    Die Namen und Grenznamen sind hier vielfach falsch. Vgl. das Original von 1469/3/14, auch 1468/11/22.
     
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