useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10080
Signature: 10080
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
3. September 1487
Der Vogt und Rat zu Bludenz haben ihren Bürgern und den Metzgern Eglin Paulin und Hans Dannschott das Handwerk in der Stadt gänzlich verboten, weil dieselben außerhalb der Stadt schlachteten. Sie wenden sich daher beiderseits an Ritter Hans Jakob von Bodman den Jüngern, Vogt zu Feldkirch, mit dem Ersuchen ein Urteil in der strittigen Sache zu fällen, worauf dieser folgendermaßen entscheidet: Den genannten Metzgern ist das Handwerk in der Stadt Bludenz wieder gestattet, außerhalb derselben aber nur mit besonderer Erlaubnis von Vogt und Rat daselbst, ferner sollen sie das ganze Jahr, besonders aber im Herbst und Frühling nach Tunlichkeit Rinder-, Schaf-, und Geißfleisch aus­schroten, die Schafe besonders von Hans von Lötsch um ein ziemliches Geld kaufen und, falls sie sich bezüglich des Preises nicht einigen könnten, sich der Vermittlung ehrbarer Leute bedienen: Rat und Vogt von Bludenz haben jedes Jahr Schätzer über das Fleisch zu setzen, welche bei ihrem Eid den obgenannten und andern Metzgern das Fleisch schätzen sollen.  



    Graphics: 
    x

    Comment

    Das Siegel ist erhalten.
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.